Ist mein Computer nach dem Deaktivieren genau so sicher?

Kommt darauf an, wie Du „sicher“ genau meinst.

Bitlocker ist eine Festplattenverschlüsselung. Wenn Dein Rechner verloren geht kann also kein Anderer die Inhalte der Festplatte auslesen.

Während der Benutzung des Rechners (wenn Du davor sitzt und er „freigeschaltet“ ist) ist er deshalb aber nicht „sicherer“ als andere Rechner (z.B. im Internet gegen Angriffe oder bei Virenbefall).

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Nein

Nein.

Denn um das zu behaupten müsstest Du belegen können, dass Deine Umfrage von einer repräsentativen Gruppe Menschen beantwortet worden ist (Menge der Befragten, Auswahl und Zusammensetzung der Antwortgeber, …).

Und das kannst Du hier nicht, weil Dir die Infos fehlen und Du Dir nicht aktiv aussuchen kannst wen Du fragst.

Nur wenn die befrage Gruppe („Stichprobe“) Rückschlüsse auf die Gesamtheit zulässt wäre sie repräsentativ. Und das müsstest Du mathematisch belegen können.

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Gilt für deutsche in Schweden auch die 0 Promille Grenze beim Auto fahren?

Ja, natürlich.

In Schweden gelten die schwedischen Gesetze. Dabei ist es vollkommen egal, aus welchem Land Du stammst.

Bist Du dort, dann hast Du Dich an die dortigen Gesetze zu halten.

Genauso wie die Schweden sich in DE an die deutschen Gesetze und Verkehrsregeln halten müssen.

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Eine Transaktion ist derzeit nicht möglich was bedeutet das?

Das Du die Transaktion (also diesen Bezahlvorgang) auf diese Art und Weise in dem Moment nicht ausführen kannst.

woran liegt das

Können wir Dir aus der Ferne und nur anhand der von Dir in der Frage gelieferten Informationen leider auch nicht sagen.

Wenn da keine Begründung in der Meldung dabei stand, dann wissen wir es noch weniger als Du. Denn wir kennen weder die genauen Umstände in der die Meldung bei Dir auftritt noch kennen wir die internen Mechanismen von Klarna die genau bei Dir und in dem Moment zu der betreffenden Meldung führen.

ich brauch unbedingt Klamotten

Dann gehe doch in ein Geschäft und kaufe sie da bzw. bestelle sie und zahle sie direkt (ohne Dienste wie Klarna zu verwenden).

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Allerdings habe ich vor fünf Jahren einen kleinen Waffenschein beantragt und dieser wurde abgelehnt, da ich im Jugendalter EINMALIG wegen Körperverletzung angezeigt worden bin. 

Das kann durchaus dazu führen, dass man Dich nicht für zuverlässig oder persönlich geeignet hält eine waffenrechtliche Erlaubnis zu bekommen.

Denn das sind ja Tatsachen, die die betreffende Annahme („unzuverlässig“ bzw. „persönlich nicht geeignet“) seitens des States rechtfertigen.

Siehe §5 WaffG und §6 WaffG

Wenn es deshalb nicht einmal zur Erteilung des „kleinen Waffenscheins“ für Schreckschußwaffen gekommen ist, dann gibt es vermutlich genauso wenig eine Waffenbesitzkarte für scharfe Waffen für Dich.

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Nein. Klinge aus Stahl heisst, dass es geschärft werden kann. Und Spitze zum Zustechen ist zudem bereits vorhanden.

Somit illegal. Jeglicher Umgang damit ist verboten, somit bereits KAuf / Besitz eine Straftat.

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Nein, nicht legal. Das ist ein verbotener Gegenstand, alleine der Kauf oder Besitz ist eine Straftat, weil jeglicher Umgang damit verboten ist.

Die Klinge ist aus Metall, kann somit spitz / scharf gefeilt werden.

Es spielt keine Rolle wie "bröselig" das Metall der Klinge dann ist und wie lange sie die Schärfe hält, für einmal zustechen reicht es.

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Die oberste Regel der Lost-Places-Community lautet:

Es werden keine Standorte von Lost Places öffentlich im Internet genannt.

An Deiner Stelle würde ich schauen, das ich irgendwo Kontakt zu den Lost-Places- und Urbex-Leuten bekomme (es gibt auch entsprechende Foren etc. im Netz). Wenn man da Kontakt hat kann man ja mal fragen, ob man mitkommen kann. Und dann in Privatgesprächen (offline) ergibt sich dann etwas.

Oder einfach selber suchen und forschen, Karten und alte Stadtpläne studieren etc. bis man selber etwas findet. Das ist ja ein Teil des Reizes an der Sache, das man es selber "entdeckt".

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Nein, da...

… es eine Stoßwaffe ist (Dolch mit langer Klinge) und somit gar nicht geführt werden darf.

Und EDC heisst schliesslich EveryDayCarry, das sind die Gegenstände die man ständig (jeden Tag) an der Person mit sich herumträgt. Das kann hier ja gar nicht zutreffen, Du wirst damit sicher nicht am Gürtel durch die Fußgängerzone zum shoppen laufen.

Details siehe auch in Deiner anderen Frage hier: https://www.gutefrage.net/frage/darf-man-einen-hirschfaenger-wirklich-tragen#answer-544683126

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Habe bei einer Praxis angerufen und gefragt ob sie noch Schmerzpatienten nehmen und die sagt einfach eiskalt nein, ohne irgendwelche Begründung. 

Du hast gefragt "ob". Darauf gibt es zwei mögliche Antworten: "Ja" oder "Nein".

Sie ist weder dazu verpflichtet das vor Dir begründen zu müssen noch sich dafür irgendwie wortreich bei Dir zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.

Das ist doch eigentlich unterlassene Hilfeleistung oder?

Nein. Du schwebst deshalb nicht in Lebensgefahr.

Kann ich die Praxis anzeigen?

Nein. (Anzeigen kann man theoretisch alles, führt aber hier zu nichts.)

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Lies die Fußnoten der Werbeanzeige, den Vertrag und das ganze Kleingedruckte.

In der Regel gibt es da eine Klausel, dass Du Dich damit verpflichtest eine bestimmte Anzahl Jahre auch bei ihnen die entsprechenden Verträge abzuschliessen (Telefon / Internet). Ist jedenfalls bei anderen Anbietern so.

Und:
Sie können Dir ja nur Glasfaser-Internet-Verträge verkaufen, wenn da auch Glasfaser liegt. Sie investieren da also nur in ihre eigenen Möglichkeiten in der Zukunft. Haben sie die Faser einmal gelegt, dann können sie über Jahre dort an den angeschlossenen Haushalten verdienen.

Wenn die Konkurrenz das einmal angefangen hat ("Komme für x Jahre zu uns und der Glasfaseranschluss bis ins Haus ist kostenlos") und das so anbietet, dann müssen sie halt nachziehen. Sonst gehen die Leute zur Konkurrenz.

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Wie kann es wahr sein, dass jemand an einem Ort schläft, aber gleichzeitig aus seinem Körper heraus ein zweites Mal an einem anderen Ort erscheint und dort den Helden spielt?

Ganz einfach: Es kann nicht sein. 🤷‍♂️
Ein Mensch kann nicht gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten sein.

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Das kann Dir hier niemand rechtssicher sagen. Wir können und dürfen keine Rechtsauskünfte geben. Alles was Du hier liest sind also erstmal nur persönliche Meinungen. Ob der Richter das dann genauso entscheiden wird wie wir vermuten, das wissen wir nicht.

Im Gesetz heisst es:

§ 32 Strafgesetzbuch - Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Die Frage ist dann aber vor Gericht, ob das Herausholen eines Messer als Erster(!) erforderlich war. Und ob die Tatsache dass jemand erst einmal nur zu Dir sagt "Gib mir Dein Portemonnaie" schon einen rechtswidrigen Angriff darstellt.

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Wie könnte man in der Wildnis überleben ohne Hilfsmittel?

Indem man sich seine dafür nötigen Hilfsmittel selber aus natürlichen Materialien herstellt. Dazu muss man natürlich das entsprechende Wissen haben.

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