Jagdschein machen trotz einmaliger Anzeige?

3 Antworten

Falls Usernamen nicht "Schall und Rauch" sind, könntest du dich - vorsorglich - um ein polizeiliches Führungszeugnis bemühen...

Am besten gleich auch noch um ein "erweitertes Führungszeugnis".

Dafür wendest du dich einfach an deine Stadt- oder Gemeineverwaltung. Kostet einen kleinen Unkosten-Beitrag, nicht von Belang...

Ich bin mir sicher, nicht alle Jäger hatten in der Jugend eine "weisse Weste" - und haben es doch geschafft, als "Grünrock" agieren zu dürfen. ;)

Lerne aus dem Blödsinn, den du damals - angeblich - gemacht hast !

Die Antwort findest Du im § 17 BJagdG und im § 5 WaffG. Wenn die Anklage ohne Auflagen eingestellt wurde, dann steht dem eigentlich nichts im Wege.


DerTrollerxd 
Fragesteller
 18.05.2024, 14:55

Was bedeutet denn "ohne Auflagen"? Das ganze ist ewig her. Und wie finde ich das heraus?

0
tinalisatina  18.05.2024, 15:23
@DerTrollerxd

Ohne Auflagen heißt, keine Geldstrafe oder ähnliches.

. Und wie finde ich das heraus?

Du wirst doch wissen, wie das Urteil damals lautete.

0
tinalisatina  18.05.2024, 15:29
@DerTrollerxd

Das heißt dann, ohne Auflagen. In dem Fall würde ich sagen, dass sogar die Verweigerung der kleinen Waffenscheines nicht nach dem Gesetz war. Denn das besagt:

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, ... die wegen einer vorsätzlichen Straftat, ... zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

Das trifft aber bei Dir nicht zu.

0
DerTrollerxd 
Fragesteller
 18.05.2024, 15:37
@tinalisatina

Ja genau so ist es. Deswegen verstehe ich das ganze nicht. Es kann ja kaum sein, dass man "nur angezeigt" wird und das dann einen Nachteil ein Leben lang mit sich trägt

0
tinalisatina  18.05.2024, 15:41
@DerTrollerxd

In dem Fall steht Dir dann der Rechtsweg offen. Die Vorgaben, wann nicht erteilt werden kann/darf, sind eigentlich klar.

0
Allerdings habe ich vor fünf Jahren einen kleinen Waffenschein beantragt und dieser wurde abgelehnt, da ich im Jugendalter EINMALIG wegen Körperverletzung angezeigt worden bin. 

Das kann durchaus dazu führen, dass man Dich nicht für zuverlässig oder persönlich geeignet hält eine waffenrechtliche Erlaubnis zu bekommen.

Denn das sind ja Tatsachen, die die betreffende Annahme („unzuverlässig“ bzw. „persönlich nicht geeignet“) seitens des States rechtfertigen.

Siehe §5 WaffG und §6 WaffG

Wenn es deshalb nicht einmal zur Erteilung des „kleinen Waffenscheins“ für Schreckschußwaffen gekommen ist, dann gibt es vermutlich genauso wenig eine Waffenbesitzkarte für scharfe Waffen für Dich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

DerTrollerxd 
Fragesteller
 18.05.2024, 15:27

Aber das wäre doch eigentlich blödsinnig. Ich kann ja jeden anzeigen - ob das stimmt oder nicht. Und dann hat man da so einen Nachteil draus?

0
Waldmensch70  18.05.2024, 15:30
@DerTrollerxd

Keine Ahnung. Deshalb entscheidet das die Behörde im Einzelfall und wir können es Dir nicht sicher vorhersagen.

Ich sage nur, was schlimmstenfalls passieren könnte, aber ich treffe die Entscheidung ja nicht.

Ich würde mit dem Wunsch („ich will Jagdschein machen“) zur für Dich zuständigen Waffenbehörde gehen und fragen, ob da aus ihrer Sicht etwas dagegen spricht.

0