Fahrrad zu E bike / pedelec nachrüsten erlaubt und ein paar andere Dinge?
Hi!
Ich habe nun schon sehr viel nachgeschaut aber es wird immer verwirrender.
(Wenn von nun an die Rede von E Bikes ist, meine ich pedelecs, nicht s-pedelecs
Ich hatte die Idee, ein Fahrrad mit einem E Bike Nachrüstkit aufzurüsten. Das Kit wäre eines, was nur bis 25 km/h unterstützt, der Motor hätte 250w, usw.. All das, was pedelecs haben müssen für die stvo.
Das wäre ein Kit mit einzelnen Bauteilen, also NICHT etwas wie ein Rubbee-x.
Die Komponenten hätten auch jeweils CE Zeichen.
Nun habe ich gelesen, dass man wohl, wenn man privat nachrüstet, in einem graubereich ist und es nur problematisch wird, wenn man als Händler auf diese Weise umbaut und damit ein neues Produkt kreiert.
Wie ich das verstehe, geht es dabei um das CE Zeichen, was man selbst nicht wirklich einfach bekommen kann, wenn man nicht tausende Euro dafür ausgibt.
Privat ist es aber anscheinend wieder anders und unsanktioniert, und man kann doch damit fahren, solange die Vorschriften zu Leistung, Geschwindigkeit und co. eingehalten werden?
Allerdings gilt doch ein E bike unter 25 km/h, 250w usw. als Fahrrad, nicht kraftfahrzeug und braucht weder eine Zulassung, noch einen Führerschein?
Dann verstehe ich nicht, warum (zumindest habe ich es teils so gelesen), manche Komponenten die nicht elektrisch sind, wie Federgabel und Reifen nur nach Freigabe des Herstellers ausgetauscht werden dürfen, wenn es andere Bauteile sind?
Bei einem normalen Fahrrad kann man doch auch beispielsweise andere Reifen einbauen, oder sogar eine ganz andere Federgabel?
Oder ein zig Jahre altes gebrauchtes Flohmarkt Fahrrad kann man ja auch problemlos fahren, wo vielleicht sogar manches modifiziert ist und ungeprüft? Oder irre ich mich da?
Die größte Frage ist dann aber - Wie wäre es mit der Versicherung bei einem Unfall. Da sagen gefühlt alle etwas anderes.
Die einen sagen, wenn man kein CE Zeichen für das umgebaute E Bike hat, würde die Haftpflicht Versicherung gar nichts mehr bezahlen, wenn man einen Unfall verursacht. Selbst, wenn es nicht an irgendeinem Defekt am Pedelec liegt.
Aber braucht man überhaupt ein CE Zeichen auf das Gesamte umgerüstete Rad, oder langen die CE Zeichen auf den einzelnen Komponenten?
Andere sagen auch wieder, dass die Haftpflicht immer haften muss.
Und wieder woanders wird gesagt, das das CE Zeichen nur beim Import von E Bikes /pedelecs wichtig ist, also ein ganz anderes Thema.
Und es würde dennoch als Fahrrad gilt, wenn es unter den 250 Watt etc. ist, und damit ja kein S-Pedelec usw..
Etwas von Regress habe ich auch gelesen, aber wieder andere meinten, dass Regress gar nichts damit zu tun hat und die Versicherung normal haftet.
Jemand hatte auch bei der Allianz angefragt und sie hatten bestätigt, dass sie weiterhin bei einem Unfall die Schäden, die man verursacht, abdecken würden. Das hatten sie auch telefonisch ein 2. Mal bestätigt.
In den Versicherungsbedingungen, nicht nur bei der Allianz, findet man auch nichts dazu, außer, dass Fahrräder und Pedelecs unter 25 km/h und 250 Watt, ohne Gasgriff abgedeckt sind.
Warum gibt es dann so viele unterschiedliche Stimmen?
Dann sehe ich aber wieder, dass es beispielsweise etwas wie Swytch gibt, was quasi ein normales Aufrüstkit ist, mit einzelnen Komponenten, was aber in sehr vielen Läden eingebaut wird, die mit ihnen zusammenarbeiten. Warum geht das beispielsweise, wenn der Händler dadurch doch ein neues Produkt entwerfen würde und die Haftung an ihn übergeht?
Es gibt auch einige Händler Werkstätten in Deutschland, die einem die Nachrüstkits einbauen. Müsste das aber dann nicht auch wieder unerlaubt sein?
Und sind Systeme wie Rubbee-X wieder anders geregelt ? Da sitzt ja quasi nur etwas außen auf dem Reifen drauf. (Nicht, dass das System etwas taugen würde)
Das Einfachste wäre sicherlich, einfach ein fertiges E Bike zu nehmen, aber das alles würde mich trotzdem sehr interessieren und es gibt sicherlich noch einige andere, die weitaus mehr umbauen möchten (Nicht tunen, sondern Komponenten wechseln, nachrüsten, usw.).
Was ein Durcheinander! Aber okay, ich glaube, das sind so ziemlich alle Fragen, die sich jemand jemals dazu stellen könnte 😅
Vielleicht hilft es auch anderen, die kreativ sein wollen, werkeln, bauen. Was eigentlich etwas so Wunderbares ist!
Vielen Dank für das Lesen und einen schönen Dienstag :)
Grüße
3 Antworten
Keine Ahnung wie genau dazu die Gesetze in Deutschland sind. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, wenn der Nachrüstsatz fachmännisch verbaut wurde, es da rechtliche oder versicherungstechnische Probleme geben sollte.
Ich rüste demnächst mein MTB auch nach, mit einem Satz <= 25km/h - 250W, von AliExpress, einen mit vielen guten Bewertungen und Berichte aus Israel (wo ich lebe). Bei uns ist die Auflage, daß am Fahrrad ein witterungsbeständige Schild angebracht sein muß, über die genauen technischen Daten und der Name des Hersteller (also mein Name) angebracht sein muß. Ansonsten nur die üblichen Auflagen wie Helm, Führerschein (E-Fahrrad-Füherschein bei uns seit 2019 Bedingung), intakter Beleuchtung, Bremsen, etc..
Bin nur noch am überlegen, ob ich die billigere Variante (nur E-Narbe, inkl Zoll und Versand ca 400€) oder die verspeicherte Version (inkl allem ca 600€) nehme. Wahrscheinlich letzteres, hab in den 60ern schon üble Erfahrungen gemacht, ein Rad und Felge mit Speichen zu versehen.
Allerdings gilt doch ein E bike unter 25 km/h, 250w usw. als Fahrrad, nicht kraftfahrzeug und braucht weder eine Zulassung, noch einen Führerschein?
Richtig. Und dementsprechend darfst du daran herumschrauben was du willst... es muss halt verkehrssicher sein, d.h. wenn im Fall des Falles ein gegnerischer Anwalt kommt und sagt "der hatte doch bestimmt keine ausreichenden Bremsen dran", dann musst du halt argumentieren können "doch, hatte ich".
Nun habe ich gelesen, dass man wohl, wenn man privat nachrüstet, in einem graubereich ist und es nur problematisch wird, wenn man als Händler auf diese Weise umbaut und damit ein neues Produkt kreiert.
Du kannst dir als Privatperson ein Fahrrad, das nur du selbst fährst, zusammenbasteln wie du willst. Du könntest auch den Rahmen selbst schweißen oder sowas. Juckt keinen, ist dein eigenes Bier, wie gesagt es muss halt verkehrssicher sein.
Spannend wird es, wenn du jemand anderes damit fahren lässt oder dieses privat genutzte Fahrrad nach 10 Jahren als Gebrauchtfahrrad weiterverkaufst. Hierauf bezieht sich das mit der Grauzone, denn der andere Nutzer wird sich darauf verlassen, dass alles sicher und stabil ist.
Das CE-Zeichen ist dann relevant, wenn du das Fahrrad als Händler verkaufst, d.h. nie die Absicht hattest es selbst zu fahren, sondern versuchst mit dem Verkauf Geld zu verdienen. Vorsicht: Der Versuch bedingt nicht, dass du damit auch tatsächlich Gewinn machst. Auch ein Minusgeschäft ist ein gewerbliches Handeln.
Die einen sagen, wenn man kein CE Zeichen für das umgebaute E Bike hat, würde die Haftpflicht Versicherung gar nichts mehr bezahlen, wenn man einen Unfall verursacht. Selbst, wenn es nicht an irgendeinem Defekt am Pedelec liegt.
Das wird von den Versicherungsbedingungen der einzelnen Haftpflichtversicherung abhängen. Kleingedrucktes lesen!
Wenn die da drin stehen haben, dass sie nur zahlen wenn man ein vom Händler gekauftes und unverändertes Fahrrad fährt, dann ist das bei der Versicherung so. Wenn die da drin stehen haben, dass sie zahlen wenn man mit dem Fahrrad unterwegs war, ohne Einschränkung, dann gilt das auch für ein Fahrrad ohne CE-Kennzeichen.
Fazit:
Ich hatte die Idee, ein Fahrrad mit einem E Bike Nachrüstkit aufzurüsten. Das Kit wäre eines, was nur bis 25 km/h unterstützt, der Motor hätte 250w, usw..
Kannst du machen. Solange du es selbst fährst und bzgl. Haftpflichtversicherung musst du halt schauen, ob deine Versicherung diesen Fall ausschließt.
und es gibt sicherlich noch einige andere, die weitaus mehr umbauen möchten (Nicht tunen, sondern Komponenten wechseln, nachrüsten, usw.).
Umbauen? Ich kaufe einzelne Teile (inkl. ungelabelten Carbon-Teilen vom chinesischen Großhändler) und setze sie zu meinem Wunsch-Fahrrad zusammen.
Der Motor sitzt bei mir allerdings auf dem Sattel ;)
Um die antwort vorwegzunehmen,
DAUMENGAS ist verboten genauso wie irgendwelche Benzinmotoren. Im Inetnet wird leider viel von diesem China-Schrott verkauft wo mehr oder weniger offen gesagt wird das sie eher nicht der STVO entsprechen.
Gleichiwohl gibt es auch lega Nachrüstsets, nur davon halte ich nichts. Mehr oder weniger gute Nachrüstsets gab es von BIONX oder Vivax aber die sind mitlerweile schon längst pleite.