Hallo liebe gutefrage.net-Community,
ich würde gerne eine Sprachreise nach Martinique unternehmen, da ich meine Französischkenntnisse verbessern möchte.
Nun stellt sich mir die Frage ob es steuerlich absetzbar ist, da ich an einer Fachakademie eine Ausbildung zur Übersetzerin/Dolmeterin mache und das ja sogesehen eine berufsbildende Maßnahme ist.
Ja, man kann jetzt sagen, dass ich nur meinen Urlaub von der Steuer absetzten möchte, aber mir ist es ernst damit. Ich würde dort gerne eine Sprachschule für zwei Wochen im Idealfall besuchen, à 30 Stunden pro Woche.
Ist das möglich das steuerlich abzusetzen? Ist es unter Umständen hinderlich, dass ich, bevor ich meine jetzige Ausbildung angefangen habe, bereuts eine zur Fremdsprachenkorrespondentin abgeschossen habe - was ich aber nur machen musste, weil ich "nur" Fachabi (und auch noch im falschen Bereich) hatte und deshalb in einem Jahr die Ausbildung gemacht habe um zum Dolmetscher/Übersetzer zugelassen zu werden?