Kabelgebühr + ARD Rundfunkbeitrag?

2 Antworten

Das sind tatsächlich zwei verschiedene "Gebühren": Die Kabelgebühr zahlst du für die technische Heranführung der TV-Programme, den Rundfunkbeitrag zahlst du für das Programm selbst. Die Kabelgebühr bekommt dein Vermieter, der sie dann wiederum an die Kabelgesellschaft weiterreicht. Da im Mietvertrag vereinbart, musst du das zahlen.

Steuerlich absetzbar sind beide "Gebühren", aber nur wenn sie bei einem gewerblichen Betrieb oder im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit anfallen. Im privaten Bereich kannst du nichts absetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn in Deinem Mietvertrag die Kabelgebühren als Nebenkosten wirksam vereinbart sind, dann musst Du diese auch bezahlen.

Steuerlich absetzbar sind diese nicht.