Sprachreise von Steuer absetzen?

7 Antworten

Im Allgemeinen gibt es keine Garantie, dass Finanzämter die Ausgaben anerkennen müssen. Das heißt, letztendlich entscheidet der Sachbearbeiter immer von Fall zu Fall. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Finanzämter Kosten für eine Sprachreise durchwinken, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Reise den Zweck der beruflichen Weiterbildung erfüllt.

Wichtig ist, dass der Antritt auch dementsprechend begründet wird. Als Grundlage dafür gibt es drei Möglichkeiten, wie die Kosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden können:

  • als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 EStG
  • als Sonderausgabe für Berufsausbildungskosten
  • als Betriebsausgabe für Selbstständige nach § 4 Abs. 4 EStG

Hier steht alles dazu:

https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/sprachreise-von-steuer-absetzen

Woher ich das weiß:Recherche

Da sehe ich tiefschwarz und zwar aus folgenden Gründen:

  1. wie bereits jemand geschrieben hat, auf Martinique wird Crèole gesprochen. Das hat mit Französisch soviel zu tun wie Bayrisch mit Plattdeutsch
  2. mit 30 Wochenstunden Sprachunterricht überwiegt der Freizeitanteil. Bei 5 Tagen Unterricht wöchtenlich verbleiben täglich nur sechs Stunden Unterrichtszeit. Das langt nicht!
  3. Meistens wird im Zusammenhang mit diesen Kursen auch ein "Vergnügungsprogramm" angeboten, Das spricht auch eher für den Urlaubscharaktern.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass gerade bei Sprachkursen im Ausland sämtliche Belege und auch das Kursprogramm vom Finanzamt angefordert werden. Diese Prospekte sind mit vielen schönen Bildern versehen und meistens steht dann auch drin, dass "das Freizeitprogramm nicht zu kurz kommt".

Bei Martinique als Ziel für eine Sprachreise weiß jeder, der bis 3 zählen kann, dass es in erster Linie um Urlaub geht. Strand, Palmen, die Sprachschule möglichst nicht weit davon entfernt gelegen - der Kontakt zur einheimischen Bevölkerung ist im Wesentlichen auf touristische Bereiche beschränkt, also Restaurant, Bar, Souvenir-Shops, Taxi u.ä. Und das Dumme dabei: die Mehrheit der Bevölkerung auf Martinique spricht Créole. Französisch ist zwar offizielle Sprache, aber die Muttersprache der meisten Einheimischen ist Martinique-Kreolisch, welches du kaum verstehen dürftest. Der Aufenthalt auf Martinique bringt dir also, verglichen mit einem Sprachaufenthalt in Frankreich, nur wenig französisch-sprachlichen Gewinn. Würdest du einen Sprachkurs in Frankreich machen, ließe sich jedenfalls leichter begründen, warum es für dich wichtig ist, deine Französischkenntnisse im Lande selbst aufzufrischen, zu erweitern und zu vertiefen, hättest du doch dort die Gelegenheit, das im Unterricht Gelernte sofort im Alltag mündlich anzuwenden und zu trainieren. Martinique ist dafür m.E. ein denkbar ungünstiger Platz.

Da dein Sprachaufenthalt ja anscheinend von keinem Arbeitgeber verlangt wurde und auch nicht für den Erfolg bei einer Bewerbung um eine bestimmte Arbeitsstelle entscheidend ist, d.h. da diese Sprachreise nach Martinique also - wiewohl löblich - doch eher in deinem privaten Interesse liegt, weiß ich nicht, wie weit das Finanzamt bereit ist, sie als berufsfördernde Maßnahme anzuerkennen. Vermutlich kannst du den Sprachkurs selbst steuerlich geltend machen (m.E. sind dafür mindestens 30 Unterrichtseinheiten/Woche Voraussetzung) und auch einen Teil der sonstigen Reisekosten absetzen. - Du solltest dich diesbezüglich aber besser bei der Agentur für Arbeit wie auch bei deinem Steuerberater informieren.

Solltest du zurzeit in Arbeit sein und deine jetzige Ausbildung nebenher in einer/m Abendschule/Ferninstitut machen, kommt u.U. auch die Beantragung eines Bildungsurlaubs in Frage. So spart man auf andere Art und Weise Geld. Die Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub sind aber je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern und Sachsen gibt's, glaube ich, gar keinen.

Im Grunde schon. Der Sprachkurs dient ja eindeutig der beruflichen Fortbildung ( du willst doch weiterhin in Deutschland arbeiten?)

eventuell muss man kosten für Anreise und Unterkunft aufteilen. bei „nur“ 30 Stunden könnte man auch eine nicht unerheblichen private Veranlassung (für Urlaub) annehmen. Ab welchem Umfang der Kurses eine private veranlasst aber unerheblich ist kann dir dein Steuerberater sagen

Also Unterkunft, Anreise und Lebenshaltungskosten werden nicht übernommen, aber die reinen Kosten der Sprachschule sollten eigentlich abgezogen werden können.