Mehrere Staatsbürgerschaften und Namensänderung?
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der oben genannten Frage?
Ich habe dir Österreicher und Schweizer Staatsbürgerschaft, wohne aber schon immer in DE (könnte mich auch einbürgern lassen, müsste dann aber die Österreicherische Staatsbürgerschaft abgeben). In der Schweiz kann man seinen Namen und Personenstand Recht einfach ändern, ohne Gerichtsurteil etc. Österreich macht es einem deutlich schwerer und erkennt außerdem die Schweizer Änderungen nur mit nicht vorhandenem Gerichtsurteil an. Weiß jemand, ob DE eine Schweizerische Änderung anerkennen würde?
1 Antwort
Wie kommst du darauf, dass die die östereichische abgeben musst, wenn du die Deutsche nimmst?
Also von Deutschland aus ist das nicht so, da kann man die bestehende EU Staatsbürgerschaft (und einige andere auch) behalten.
Das ist mir bewusst, allerdings lässt Österreichg das nicht zu. Ich müsste die also tatsächlich abgeben.
Österreich hat die internationale "Konvention zur Vermeidung der Mehrstaatlichkeit" unterschrieben und legt diese relativ streng aus. Seither ist eine Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich kaum mehr möglich. Es gibt im Prinzip nur noch Altfälle die Bestandsschutz genießen. Ich habe die österreichische und deutsche Staatsbürgeschaft, meine Frau und der älteste Sohn ebenfalls, bei den beiden jüngeren Kindern ging das nicht mehr. Würden sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, würden sie automatisch die österreichische verlieren