1 Miete nicht bezahlt Kündigung folgen?
Hallo,
Meine Freundin und ich wohnen seit 9 Monaten in einer neuen Wohnung und haben bisher immer pünktlich die Miete bezahlt. Wir befinden uns beide in der Ausbildung, wobei meine Freundin unbezahlt arbeitet und seit Januar Unterstützung vom Amt erhält. Unser Vermieter war von Anfang an darüber informiert, dass meine Freundin kein eigenes Einkommen hat, und hat uns dennoch den Mietvertrag ohne die Forderung nach einer Bürgschaft unterzeichnen lassen.
Seit März werden wir vom Vermieter und den Nachbarn belästigt, weil wir gelegentlich einen kleinen Hund zu Besuch haben. Im Gegensatz dazu läuft im ersten Stock ein großer Kampfhund frei herum, ohne dass jemand etwas dagegen unternimmt. Wir vermuten, dass dies daran liegt, dass der Vermieter und die Nachbarn dieselbe Nationalität haben.
Unser Vermieter ruft uns oft mehrfach an, erscheint unangekündigt an der Tür und schickt uns zahlreiche Nachrichten mit der Drohung, uns fristlos zu kündigen, wenn der Hund weiterhin in der Wohnung bleibt. Zudem wird uns vorgeworfen, wir wären täglich laut, was nicht der Wahrheit entspricht. Eine Nachbarin kann dies schriftlich bestätigen, aber da unser Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist, wird der Vermieter ihn nicht verlängern.
Letzte Woche haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir bis Ende Mai aus der Wohnung ausziehen werden, da wir den Hund nicht weggeben können und die ständigen Belästigungen nicht mehr ertragen. Wir haben dem Vermieter neue Mietinteressenten ab Juni vorgeschlagen.
Aufgrund finanzieller Engpässe, da wir schnell die neue Wohnung inklusive Miete und Kaution bezahlen mussten, konnten wir die Miete für Mai nicht mehr aufbringen. Nun droht uns der Vermieter mit rechtlichen Schritten, falls wir die ausstehende Miete nicht sofort begleichen.
Welche Konsequenzen hat dies für uns? Gibt es Möglichkeiten, uns gegen die ständigen Belästigungen und falschen Anschuldigungen des Vermieters und der Nachbarn zu wehren?
Wir sind dankbar für jede Hilfreiche Antwort
5 Antworten
Aufgrund finanzieller Engpässe, da wir schnell die neue Wohnung inklusive Miete und Kaution bezahlen mussten, konnten wir die Miete für Mai nicht mehr aufbringen.
Grundsätzlich ihr zwei Probleme:
- Mietschulden
- Ihr habt einen weiteren Mietvertrag abgeschlossen, obwohl ihr wusstet dass ihr euch das finanziell nicht leisten könnt.
Beides kann sehr unangenehm für euch werden. Seht zu dass ihr die Miete für die erste Wohnung auftreibt, nur so könnt ihr verhindern dass das auffliegt.
Selbstverständlich hat der Vermieter ein Recht auf die Mietzahlungen, ihr habt den Mietvertrag schließlich unterschrieben.
Die von euch angegebenen Belästigungen müsst ihr beweisen können, die ändern aber nichts an der Tatsache dass ihr zahlen müsst.
ab 2 monatsmieten kann fristlos gekündigt werden, wenn ihr ab Juni eh was neues habt dürfte euch das nicht mehr groß jucken bzw. wäre sogar noch vorteilhaft für euch. Zinsen, Mahngebühren und ggf. einen Mahnbescheid kann er allerdings geltend machen.
Korrekt. Außer natürlich den Vermieter kündigt fristlos (wäre dumm von ihm, aber wenn er wie in der Beschreibung eh Koleriker ist nicht auszuschließen). Die kosten der offenen Mieten sowie ggf. Vollstreckungskosten sind natürlich zu tragen.
Aufgrund finanzieller Engpässe, da wir schnell die neue Wohnung inklusive Miete und Kaution bezahlen mussten, konnten wir die Miete für Mai nicht mehr aufbringen.
Richtig ist: Du musst den bestehenden Mietvertrag erfüllen. Hierauf hat der Vermieter einen einklagbaren Rechtsanspruch.
Letzte Woche haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir bis Ende Mai aus der Wohnung ausziehen werden, ..........
Das Recht dazu hast du. Allerdings auch die Pflicht ggf. auch Kündigungsfristen einzuhalten. In der Regel beträgt die 3 Monate.
Meine persönliche Meinung ist:
Ihr solltet euch unbedingt mit dem Vermieter einigen. Anderenfalls kann die Sache richtig teuer werden.
Tipp: Um eine Doppelbelastung durch zwei Mieten vermieden werden Soll kann der Miete die alte Wohnung bis zum Vertragsende untervermieten. Der Vermieter muss zwar zustimmen, allerdings muss der Vermieter über eine Untervermietung in Kenntnis gesetzt werden.
Habt ihr denn form- und fristgerecht gekündigt?
Mit eurem Auszug enden ja nicht die Pflichten aus dem Mitvertrag.
Bei einer Miete Rückstand kann der Vermieter noch nicht außerordentlich, fristlos kündigen.
Habt ihr die Belästigungen dem Vermieter gemeldet und den Anschuldigungen widersprochen?
Habt ihr den Vermieter um Zustimmung gebeten einen Hund halten zu dürfen?
... aber da unser Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist, wird der Vermieter ihn nicht verlängern.
Wirklich befristet oder ist ein Kündigungsverzicht vereinbart?
Bitte mal den exakten Wortlaut oder ein Bild von der Klausel einstellen.
Befristete Mietverträge können grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden.
Wenn ihr Pech habt, zahlt ihr für das Jahr des befristeten Mietvertrags die Miete bis zum Ende des Mietvertrags.
Die Restmiete für die Wohnung muss trotzdem gezahlt werden, die Schulden lösen sich nicht einfach in Luft auf.