Eugenbedarf kündigung durch Vermieter?

Hallo Leute!

Frage? Haben kündigung vom Vermieter wegen Eigenbedarf bekommen. Haben aber wiederspruch bei unserer Anwältin eingelegt. Da ich an Krebs 2022 erkrankt bin. Und nicht mehr alles stemmen kann zudem habe ich auch einen schwerbehinderten ausweis mit 80 % bekommen derzeit Hilfe vom jobcenter . Habe bis Februar 2024 noch gearbeitet danach ging nix mehr. Habe jetzt Therapie und Reha. All dies hat unsere Anwältin in den wiederspruch angegeben. Auch attest vom arzt u Unterlagen klinik usw. Jetzt die frage? Habe der zuständigen sachbearbeiterin bescheid gegeben. Das wir eine kündigung bekommen haben wegen Eigenbedarf. Er will oder wollte uns zum 31 August raus haben. Er braucht die Wohnung anscheinend für seine Tochter die 29 Jahre jung ist u jetzt im Haus von ihren Eltern im Partyraum lebt u auf einer Matratze schläft u die andere Tochter lebt in der einliegerwohnung die sie in ihrem Haus auch noch haben. Beide getrennt von den Partnern. Unsere jetzige Wohnung ist 3 einhalb Zimmer groß u mist 84 qm. Unsere Anwältin sagt für eine Person außerdem zu groß u es sind hier im Haus noch zwei andere Wohnungen. SG u Mitte 80 qm die kleinste oben ist 50qm groß. Da lebt zwar einer drin ist aber noch rüstig. Und in der Mitte ehepaar von 65 u 60 Jahren. Gut die wohnen fast schon 20 Jahre drin. Gut wir nur 4 Jahre. Bezahlt das jobcenter trotzdem weiterhin die Miete da wir ja noch drinnen leben. Und das ganze kann sich ziehen. Danke für eure Antworten. Lg

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Das JC übernimmt so lange die KDU wie ihr dort wohnt.

Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt in eurem Fall übrigens 9 Monate.

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Wenn er unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist kann man das als Mieter sofort nach Vertragsabschluß. Fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

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Bezgl. Meldepflicht nur das man einziehenden Personen die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen muß.

Einkommen aus Vermietung muß versteuert werden.

Ansonsten ist man als Vermieter für alles rund um das Haus und Grundstück verantwortlich.

Reparaturen, Wasserver-, -entsorgung, Müllentsorgung, Gehwegreinigung, Eis- und Schneebeseitung, Handwerker beauftragen wenn nötig, alle Kosten tragen ... usw. usw.

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Das darf die Maklerin bzw. der Vermieter.

Der entscheidet an wen er welche Wohnung vermietet.

Du mußt ja keine Nachmieter suchen. Dafür hat der Vermieter ja die Maklerin beauftragt.

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Als Mieter darf er deinen Freund ablehnen.

Den Zuzug kann er aber nicht verbieten.

Zu klein ist die Wohnung ja nicht für 2 Personen und einen Grund der in der Person deines Freundes liegt gibt es hoffentlich auch nicht.

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Du wirst dann zum Vermieter gehen/fahren müssen und dir die Belege ansehen.

Ob die dort ausgewiesenen Kosten mit denen in der Abrechnung übereinstimmen, ob die Kosten wirklich für den Abrechnungszeitraum sind etc.

Kopien kannst Du nicht verlangen. Du kannst aber Fotos von den Belegen machen.

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Sie gilt als zugestellt wenn sie in den Machtbereich, z. B. Briefkasten oder Postfach, zudem der Vermieter jeder Zeit Zugang hat, gelangt ist.

Der Vermieter muß den Erhalt nicht bestätigen.

Wichtig ist das der Mieter im E-Fall den Zugang nachweisen kann.

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Vom Grundbuchamt.

Normalerweise bekommt man den aber nach Kauf bzw. Grundbuchänderung als Kopie zugesendet.

Was will die Versicherung denn damit?

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Stell die Abrechnung, ohne persönliche Daten, bitte mal ein.

Die Kostenart "Liegenschaften" gibt es in der Betriebskostenverordnung nicht.

Aber vielleicht verstehst Du da was falsch.

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Nein.

Die Kaution ist nicht zum "abwohnen", sondern für Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis nach dessen Ende.

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Wie kann man sich "aus versehen" anmelden?

Dazu muß man doch selbst zum EMA gehen.

Er hätte sich gar nicht anmelden dürfen wenn er nicht eingezogen ist und das auch nicht vor hatte.

Nun wird ihm nichts anderes bleiben als sich wieder "umzumelden".

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Kalt- oder Warmwasser?

Kaltwasserzähler sind, bis auf Hamburg, keine Pflicht in Mietwohnungen.

Das Du vor Vertragsabschluß nicht wußtest das es keine Wohnungszähler gibt ändert nichts an der Wirksamkeit des Vertrages.

Die Kaltwasserkosten werden dann, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche umgelegt.

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Du mußt nicht bis Ende Juni warten.

Die Kündigung muß nur spätestens bis 30. Juni beim AG sein wenn Du zum 30. September kündigen willst.

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Eine fristlose Kündigung ist erst möglich wenn eine Monatsmiete + ein nicht unerheblicher Teil offen ist.

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Der Verkauf ist kein Grund zur Kündigung.

Wegen Eigenbedarf kann nur der neue Eigentümer/Vermieter kündigen, nicht der jetzige.

Ob eine Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarf greift kommt drauf an ob es a) eine ETW ist und ob diese b) während der Mietzeit in eine solche umgewandelt und jetzt erstmals verkauft wird.

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Von einem abgeschlossenen/unterschriebenen Mietvertrag kann man im Normalfall nicht zurück treten.

Nur ordentlich, fristgerecht kündigen.

Das ist im Moment, sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, zum 31.08.2024 möglich.

Man kann natürlich versuchen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

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