Nicht bestanden (Ausbildung) hätte eine Frage?

Hallo ihr lieben, ich habe am 01.08.22 eine Ausbildung zur Verkäuferin gemacht jetzt im April hatte ich meine schriftliche Prüfung und gestern wurde ich von der IHK angerufen, die Dame hat mir mitgeteilt , dass ich durch gefallen bin. Sie sagte ich darf nach 6 Monaten trotzdem meine Prüfungen (schriftlich und mündlich) machen.Sie erklärte mir ich würde die Tage Post zur Einladung der mündlichen kriegen, dies kann ich machen oder auch nach 6 Monaten, logischer wäre beides in 6 Monaten . Zu dem erklärte sie mir das ich z.B bei McDonald’s arbeiten kann, mich als voll oder Teilzeit bewerben kann, ich darf trotzdem nach einem halben Jahr meine Prüfung machen, weil ich schon die Zusage bekam. Jetzt ist meine Frage wenn ich mich in einem anderen Betrieb bewerbe wie das Beispiel McDonald’s zähle ich dann als Azubi oder fest? Weil ich ja in den 6 Monaten arbeiten muss damit ich danach wenn ich bestanden habe ausgelernt bin, aber wie geht das wenn ich woanders arbeiten darf wie das Beispiel McDonald’s und dann trotzdem die Prüfung mache??

meine andere frage ist wo ich am 01.08.22 meine Ausbildung unterschrieben/ angefangen habe Stande in dem Vertrag das es bis zum 31.07.2024 gilt. Hätte ich die schriftliche bestanden und die mündliche eben so auch z.b am Termin der 13.6 ab da wäre ich ja auslernt da zählt der 31.7 nicht, weil wir ja die Termine zu geteilt kriegen. Zu wann kann ich kündigen? 31.7? 31.6? 15.6? Ich weiß es leider nicht, weil im Vertrag steht ja 31.7 und ich will ja das halbe Jahr machen, weiß aber nicht zu wann.. jetzt bin ich unsicher weil ich nicht bestanden habe, ich den Betrieb wechseln/kündigen will ab wann ich kündigen kann.

Abschlussprüfung, IHK-Prüfung
Kann der IHK-Abschluss nachträglich aberkannt werden?

Ich habe vom Freund meines Cousins gehört, dass er vor einem Jahr eine Umschulung gemacht und diese mit dem IHK-Abschluss bestanden und abgeschlossen hat.

Als er die Umschulung anfing, gab es einen Umschüler, der schon länger da war, bereits die schriftlichen Prüfungen absolviert hatte und kurz vor der praktischen Abschlussprüfung stand. Daher gab es mit dem Lehrer eine Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung, also eine Simulation, wo der Freund meines Cousins auch anwesend sein durfte, damit er einen Eindruck bekam, was später auf ihn selber zukam. Der Lehrer hatte dem Umschüler Fragen gestellt, die auch in der Prüfung rankamen und man hatte die Praxis geübt, also was man hier und da dann machte und worauf man achtete.

Der Freund meines Cousins durfte sich dabei auch Notizen machen und sich die Fragen und Antworten aufschreiben, wenn er wollte. Da er aber gerade keine Lust auf das viele Geschreibe hatte, hatte er die Vorbereitung mit seinem Handy auf Tonband aufgenommen.

Als er dann selber vor der praktischen Abschlussprüfung stand, hatte er sich die Tonbandaufnahmen angehört und sich dann dabei die Fragen und Antworten aufgeschrieben, um sie besser zu verinnerlichen und sich so auf die praktische Abschlussprüfung vorzubereiten.

Ist das regelkonform oder eine Art von Betrug/Täuschungsversuch? Macht es einen Unterschied, ob er sich damals die Fragen und Antworten aufgeschrieben hätte oder auf Ton aufgenommen hatte? Und der Lehrer hatte diese Vorbereitung ja gemacht. Wäre diese Vorbereitung verboten gewesen, hätte er sie ja nicht einfach so gemacht. Und in den Prüfungen hatte der Freund meines Cousins nicht geschummelt oder so. Die Prüfungen hatte er ehrlicherweise abgelegt, er hat sich eben halt nur mit Tonaufnahmen vorbereitet.

Würde das aber schon reichen, um ihn den IHK-Abschluss nachträglich aberkennen zu können?

Also die IHK kann Zweifel haben, wenn man in den IHK-Prüfungen getäuscht haben könnte. Aber könnte sie auch misstrauisch werden, wenn man sich schon in den Vorbereitungen vor den Prüfungen - ich sage mal - ungewöhnlich vorbereitet hätte?

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