Tach,
ich bin heute beim durchschauen der DB Hausordnung auf folgendes gestoßen:
Verboten ist darin:
1.21 Einsatz von Stativen, Beleuchtungstechniken
und anderen beweglichen Aufbauten
Nur mit Genehmigung zulässig ist:
2.6 Alle gewerblichen Fotos, Film- und Fernsehaufnahmen
Wenn ich also privat für mich ein Foto von dem Fahrzeug mache, ohne das darauf Personen zu erkennen sind (also ohne das Persönlichkeitsrecht zu verletzten), dann kann ich dafür doch nicht aus dem Zug geworfen werden, da ich ja nicht gegen die Hausordnung verstoßen habe, oder?
Ein Hausverbot oder das Verweisen von einer Örtlichkein, muss meines Wissens nach zu jedem Zeitpunkt Begründet sein, da ein Zug ein Ort mit einem Allgemeinem Interesse ist.
Bestimmt findet sich hier jemand, der sich damit auskennt.
MFG
Quelle der Hausordnung:
https://www.deutschebahn.com/resource/blob/1173446/eeea830904aee3a3a71c9a49b82d4834/hausordnung-data.pdf