Darf eine Person, die unter 14 ist einer Person, die über 14 ist N*des schicken?
Das kommt auf die konkreten Nudes an: Pornografische Bilder sind verboten, sind sie nicht pornografisch, dann sind sie erlaubt.
Was es an Nacktbildern in Zeitschriften an öffentlichen Zeitschriftenregalen z.B. des Supermarktes zu sehen gibt, die sind nicht pornografisch. Was es an Nacktbildern in Sexshops "ab 18" zu sehen gibt, die sind üblicherweise pornografisch.
Ein Bild vom Typ "Ich, beim FKK im Sommerurlaub mit meinen Eltern" dürfte eher nicht pornografisch sein, ein "Ich, wie ich mich selbstbefriedige" ist hingegen definitv pornografisch.
Und ist das erlaubt
Was verboten ist, steht im § 184b StGB und zwar im 1. Absatz, Nr. 1 - also alles was unter a), b) oder c) fällt ist verboten. Da muss man also nicht einmal nackt sein, aber nackt zu sein bedeutet nicht, dass es verboten ist.
und falls nicht, welche Strafen gäbe es dann?
Keine. Man ist erst ab 14 strafmündig/schuldfähig.
Wenn die ü14 danach fragt ist es dann strafbar?
Ja.
Ob sie dann aber auch bestraft werden kann, ist eine andere Sache. Wenn sie dachte, sie hätte es ebenfalls mit Ü14 zu tun, dann liegt ggf. ein strafbefreiender Tatbestandsirrtum vor (§ 16 StGB).
D.h., wenn klar kommuniziert wurde, man sei erst 13, oder wenn man wie eine Grundschülerin aussieht/entwickelt ist, dann ist die Sache natürlich klar.
Aber wenn eine 13-Jährige geflunkert hat, sie wäre bereits 14, dann sieht das anders aus.
Und natürlich: Niemand darf solche (pornografischen) Bilder ohne Einwilligung der dargestellten Minderjährigen besitzen!
Ist die dargestellte Person U14 kann es keine rechtsgültige Einwilligung geben, aber ab 14 ist dann mit Einwilligung der Besitz erlaubt. D.h., wenn man z.B. eine Bilddatei per E-Mail verschickt, gilt das als (konkludente) Einwilligung.
Verschickt man aber ein Bild z.B. via Snapchat, das genau nicht darauf ausgelegt ist, Dateien zu speichern (also in Besitz zu nehmen), dann würde sich der Empfänger automatisch strafbar machen, wenn er das Bild trotzdem irgendwie abspeichert.
Sofern es denn, s.o. (bzw. nun bezogen auf den § 184c StGB für Jugendpornografie), überhaupt pornografisch ist.
Vielen Jugendlichen ist wohl nicht bewusst, dass das "Tauschen" von Aufnahmen untereinander ihnen massive Probleme bereiten kann.