Wir beides sind Tennisspieler und kommen aus der gleichen Ortschaft. Morgen ist ein Turnier und du bist besser als ich - ich will aber gewinnen. Es gibt KEIN Preisgeld o.ä., also scheidet Habgier aus.

Ich bring dich ausschließlich deswegen um, weil ich das Turnier unbedingt gewinnen bin, um rumerzählen zu können, dass ich der beste Tennisspieler aus der Ortschaft bin.

=> Sonstige niedrige Beweggründe.

...zur Antwort
Sonstiges

Obwohl ich von der Politik der AfD vermutlich nur profitieren würde (CIS-Mann, obere Mittelschicht, keinerlei Migrationshintergrund, keinerlei "Anzeichen" einer Minderheit) halte ich fast alles, was die AfD in ihren Parteiprogrammen vorgestellt hat/vorstellt, für katastrophal für unsere pluralistische Gesellschaft, in der ich sehr gerne lebe.

Ich verteufle die AfD nicht, genauso wenig wie die Linken etc., weil ich der festen Überzeugung bin, dass eine starke Demokratie wie die Deutsche auch mit Extrempositionen umgehen können muss... mal davon abgesehen, dass natürlich (fast) jede Weltanschauung auch auf politischer Ebene vertreten sein muss. Wenn es nun Mal Bürger gibt, die Angst vor Überbevölkerung und Ausländern haben, muss diese Angst irgendwo ihren Platz finden. Um genau bei dem Thema zu bleiben, finde ich es desaströs, dass keine der etablierten Parteien es 2014 geschafft hat, sich den Sorgen, Ängsten und Nöten der Bürger anzunehmen (ich selber bin ja bei der Polizei in Passau, ich war selber an der Grenze mit dabei und ja, ich kann komplett nachvollziehen, wenn Anwohner z.B. am Grenzübergang sich Sorgen gemacht haben, wenn täglich um die 1000 illegale Einwanderer über die Grenze gedrückt haben... wobei ich dienstlich viel weniger Probleme mit den Zuwanderer habe, als mir die AfD weis machen will :D)

entweder du wählst die AFD oder du hasst die AFD.

Tatsächlich mache ich mir Sorgen / macht es mir Angst, dass wir als Gesellschaft immer mehr zur Polarisierung neigen. Du bist ein Fan der Klimakleber oder du würdest sie am liebsten alle zuammen fahren. Du betrachtest die AfD als staatszersetztend oder als alleiniger Heilbringer. Du forderst JETZT sofort eine gendergerechte Sprachreform oder du hältst Gendern für absoluten Mist.

Zwischenmeinungen gibt es fast überhaupt keine mehr...

Ich hab zwei Sorgen bzgl. der Zukunft für meine Kinder:

  1. Eine komplett polarisierte Gesellschaft, in der es nicht mehr möglich ist, einen Konsens zu finden, weil ja der andere mit einer anderen Meinung zwangsläufig mein Feind ist.
  2. Stichwort Verantwortungsvoller Umgang mit den neuen Medien - das ist aber ein anderes Thema und ich führ es hier nicht weiter aus, nur der Vollständigkeits halber.

Also back to topic:

ICH hoffe für MICH persönlich, dass die AfD niemals in eine Regierungsverantwortung kommt, weil ICH MIR nicht vorstellen kann, dass das dem jeweiligen Land oder sogar dem Bund gut täte.

...zur Antwort
§ 117 OWiG
Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Damit ist denk ich alles gesagt.

Zum Thema Raucher: 9 von 10 Raucher, die ich HÖFLICH darauf anspreche, gehen ein paar Schritte zur Seite oder stellen das Rauchen ein, wenn ich mich davon gestört fühle. REDEN bringt die Leute zusammen, nicht sich assi zu verhalten...

...zur Antwort

Du rufst niemals mit anonymer Nummer bei der Polizei an, egal was du eingestellt hast.

Die technische (vereinfachte) Erklärung: Du rufst mit deiner Rufnummer deinen Provider an und sagst, dass du mit deiner Freundin verbunden werden willst, deine Nummer aber unterdrückt bleiben soll. Der Provider verbindet dich mit deiner Freundin, ohne ihr deine Nummer mitzuteilen.

Wenn du jetzt statt deiner Freundin die Polizei anrufst, ignoriert dein Provider deinen Wunsch und übermittelt die Rufnummer dennoch.

Wenn der Typ ärger machst, ruf einfach wieder die Polizei. Und wieder. Und wieder. Die Erfahrung lehrt, dass kein noch so aggressiver Nachbar Lust hat, ständig mit der Polizei zu tun zu haben. Wird das eure Beziehung verbessern? Natürlich nicht! Kann dir das egal sein? Ich denke schon!

...zur Antwort
Ersthelfer bei Verkehrsunfall gewesen?

Ich war heute ersthelfer bei einem relativ unschönen Motorradunfall. Ich selbst war ebenfalls mit dem Motorrad unterwegs, wir haben sofort angehalten und dem verunfallten man geholfen.

Es war ein älterer Herr, irgendwas zwischen 55 und 65 hätte ich gesagt. Er war einfach ein Teddybär.

Es war halt ein 120kilo schwerer, 1.90m großer Typ auf seiner chopper, so wie man ihn sich vorstellen würde.

Der Mann hatte solche Schmerzen in der Schulter, dass er nicht liegen bleiben konnte, nachdem wir ihm also den Helm und die sturmhaube abgezogen haben (er bekam mit Helm fast keine Luft aufgrund der knallenden Sonne und der hitze), haben wir ihn hingesetzt (bewegt hat er sich teilweise selber, aber es ging nicht alleine durch seine schmerzen).

Er hat sich eine halbwegs angenehme Position ausgesucht und ich hab ihn mit meinen Beinen abgestützt, so dass er sich an mich angelehnt hat. So haben wir verweilt und ich hab mit ihm geredet bis der Krankenwagen da war.

In dem Moment hab ich da null drüber nachgedacht, auch danach erstmal nicht.

Aber seit einigen Stunden kommt mir der Mann immer wieder in den Sinn, seine Frau und Freunde waren ebenfalls am unfallort, allerdings der Situation geschuldet eher passiv als aktiv (seine Frau wurde von zwei Autofahrern in ein Gespräch verwickelt und abgelenkt, zwei der Freunde haben die gesamte Straße gesperrt damit nichts schlimmeres passiert).

Mit der Frau habe ich mich für ca eine Minute unterhalten und nachdem die Polizei unsere Daten aufgenommen haben und der Mann im rtw war haben wir die unfallstelle auch wieder verlassen, wir wurden ja nicht mehr gebraucht.

Mich würde tatsächlich einfach interessieren wie es ihm geht, ob alles in Ordnung ist, den schön sah es wirklich nicht aus, auch wenn er die ganze zeit bei Bewusstsein war.

Meine Mutter meinte, wenn es mir garkeine ruhe lässt, solle ich mich doch mal bei der Polizei melden und nachfragen, ich geh aber mal davon aus dass dir mir sowieso keine Informationen geben würden. Dann meinte sie, dass die Polizei aber der Frau meine Nummer geben könnte, und diese sich eventuell bei mir melden könnte (falls von Ihrer Seite aus Interesse besteht natürlich).

Kommt das nicht total übergriffig rüber beziehungsweise ist das nicht irgendwie eine Grenze die ich damit überschreiten würde?

Mir lässt das halt echt absolut keine Ruhe..

Gibt es hier jemanden der eventuell schonmal eine solche Situation erlebt hat und eventuell Tipps hat damit umzugehen?

Es geht weniger drum das gesehene zu verarbeiten, ich bin recht hart im Nehmen was das angeht, es ist tatsächlich mehr dieses emotionale.

Ich meine ich bin knapp 20, fahre seit ich 16 bin Motorrad und seit 1½ Jahren auch Auto, das war das erste mal das ich sowas erlebt habe. Ich hab absolut kein plan damit umzugehen wenn ich ehrlich bin. Mir hängt einfach die ganze zeit im Hinterkopf wie es dem mann (und auch seiner Frau) geht..

Wir würdet ihr euch fühlen wenn ein ersthelfer sich erkundigt? Würdet ihr euch freuen oder findet ihr das eher unangenehm?

...zur Frage
 Dann meinte sie, dass die Polizei aber der Frau meine Nummer geben könnte, und diese sich eventuell bei mir melden könnte (falls von Ihrer Seite aus Interesse besteht natürlich).

Genau so wird das dann gehandhabt. Mehrfach selbst schon so gemacht...

Übergriffig find ich das gar nicht, ist doch schön, wenn man sich um seine Mitmenschen kümmert...

An dieser Stelle unbekannterweise herzlichen Dank für deinen Einsatz und deine Hilfe!

...zur Antwort

"Sollten" - vermutlich gar nicht.

Aber "dürfen/können": Da ist die Antwort schwieriger. Auch als Vater braucht man ab und zu "Freizeit" oder "Me-Time". Wenn der Diskobesuch ohne negative Auswirkungen auf die restliche Familie abläuft (Lebenspartner und Kind werden nicht vernachlässigt, es wird kein Geld zum Fenster raus geworfen, was dann wo anders fehlt, etc.), sondern wirklich nur dem persönlichen Wohlempfinden des Vaters dient - dann wäre meine Antwort "Sooft er es braucht und niemanden damit schadet".

...zur Antwort

Bei Straftaten gibt es das Legalitätsprinzip => Polizeibeamte MÜSSEN Ermittlungen aufnehmen.

Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip => Polizeibeamten können die Ordnungswidrigkeit im pflichtgemäßen Ermessen verfolgen.

Da du dich scheinbar kooperativ gezeigt hast, haben die Kollegen ein aufklärerisches Gespräch als pflichtgemäßes Einschreiten empfunden.

Also alles gut, Sache erledigt :-)

...zur Antwort

Jup, Scamversuch. Fast das gleiche hatten wir letzte Woche auf dem Schreibtisch.

Bei der Datingapp melden, ggf. wenn es dir nicht zu dumm ist, Anzeige erstatten (geht auch online) und blockieren.

Sie versuchen es einfach immer wieder...

...zur Antwort

Kann eine Regierung Gesetzte rückgängig machen? => Natürlich.

Wird das eintreten? => Nein.

  1. Würde ein etwaiger Koalitionspartner (außer der AfD, welche aber (Stand jetzt) als Koalitionspartner ausscheidet) nicht mitziehen.
  2. Gibt es genügend kritische Stimmen, auch innerhalb der CDU/CSU, die sagen, dass die Rückkehr zu einem Verbot praktisch nicht durchsetzbar wäre...
...zur Antwort

Also der Reihe nach:

Verleumdung liegt nicht vor, da ja nichts widerrechtliches behauptet wird.

Unter Umständen könnte ein Datenschutzverstoß vorliegen - wenn es deine Ex war, die einfach nur das Urteil mitbekommen hat, aber auch das nicht.

Evtl. eine Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis - käme auf den Wortlaut an.

Ich sehe da eher (wenn überhaupt!) zivilrechtliche Ansprüche, wenn du den Job wegen dieser Mitteilung nicht erhalten hast. Dafür müsste der "Eben-nicht"-Arbeitsgeber aber explizit sagen, dass du den Job eigentlich erhalten hättest, aber wegen dieser einen E-Mail mit dem Hinweis aufs Führungszeugnis dann doch nicht erhalten hast. Wieso sollte er das machen und sich den Stress antun? Es gab einfach einen anderen Bewerber, der besser geeignet war, fertig.

ich die Mail mit der Anschuldigung von vor 2 Wochen
wie sind meine Aussichten auf Erfolg

Bei 0. Da wir nach wie vor keine Vorratsdatenspeicherung haben, sind die Inhaber dynamischer IP-Adresse nur 7 Tage abfragbar. Das heißt, selbst wenn eine Straftat vorliegen würde, wäre die IP-Adresse für das Verfahren nicht mehr geeignet...

Im Übrigen:

Entscheide dich doch jetzt Mal, ob du Täter oder Geschädigter bist:

https://www.gutefrage.net/frage/strafe-wegen-wahrheit

...zur Antwort
Die zweite Ausnahme ist für den Alltag viel relevanter und resultiert aus der Vertragsfreiheit zwischen Händler und Kunde. Demnach bleibt es ihnen überlassen, miteinander andere Zahlungsoptionen zu vereinbaren (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz). Diese reicht Beermann zufolge vom Ausschluss bestimmter Banknotenstückelungen bis zur Festlegung einer bestimmten Zahlungsart.
Kunden müssen bei Ablehnung von Bargeld informiert werden
Im Prinzip kann ein Laden oder Restaurant so die Annahme von Bargeld komplett ausschließen. Nutzen Geschäfte solche Regeln, haben sie darauf aufmerksam zu machen.
„Der Kunde muss vor Kaufabschluss über die Zahlungsbedingungen informiert werden“, unterstreicht Ulrich Binnebößel vom Handelsverband HDE. Meistens weisen Schilder im Kassenbereich darauf hin.

https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article229816123/Bargeld-abgelehnt-Duerfen-Geschaefte-die-Cash-Zahlung-verweigern.html

Also grob zusammengefasst: Prinzipiell sollte Bargeld überall angenommen werden. Dein Geschäftspartner kann Bargeld aber VOR Kaufabschluss ablehnen. Somit gibt es faktisch kein Recht darauf, mit Bargeld zahlen zu können.

...zur Antwort

Ja, denke ich. Es wurde ja auch in der Vergangenheit über Übergriffe auf AfD-Politiker ausführlich berichtet, siehe z.B. die Berichterstattung zur Andreas Jurca.

Ist auch nur richtig so, Angriffe auf politisch engagierte Menschen, egal welcher Partei sie angehören, sind in unserer Demokratie absolut nicht zu tolerieren!

...zur Antwort

Verkehrsordnungswidrigkeiten würden vor Erlass eines Bußgeldbescheides nach 3 Monaten, nach Erlass eines Bußgeldbescheides nach 6 Monaten verjähren.

So wie du das beschreibst, ist es aber eine Vertragsstrafe, da es scheinbar ein Privatparkplatz war (sonst würde ja keine Firma diesen überwachen): Hier beträgt die Verjährung drei Jahre nach dem Jahr, in dem der Verstoß begangen wurde, in deinem Fall also am 31.12.2026.

Schau mal hier, insbesondere Punkt 3, ob alle Vorschriften eingehalten wurden:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016

Wenn ja, wirst du aus der Nummer nicht rauskommen...

...zur Antwort

Maximal 3 Monate. Aber dürfte irrelevant sein, es gibt (endlich) ein sehr praxisnahes Urteil, dass das "Umlagern" des Mobiltelefons während der Fahrt KEIN Verstoß nach der StVO ist! (OLG Karlsruhe vom 18.04.2023, 1 Orbs 33 Ss 151/23).

Also selbst wenn was kommen sollte "Runtergefallen, umgelagert, ende." Das mit dem Lied würde ich nicht erwähnen, das wäre wieder "Benutzen"...

...zur Antwort
Ausdauer sowie Bankdrücken liegt mir nicht besonders.

Ging mir genau so - ist aber beides machbar. Ich hab tatsächlich damals einfach meinen Sportlehrer von der Schule gefragt, ob ich Nachmittags die Sporthalle zum Training hernehmen kann und hab dann da meine Runden gedreht und mit Gewichten geübt. War kein besonders guter Sporttest, aber hat gereicht.

Schriftliche Prüfungen:

https://www.amazon.de/Einstellungstest-Polizei-Bayern-Auswahlverfahren-Sprachbeherrschung/dp/3956241207/ref=sr_1_1?dib=eyJ2IjoiMSJ9.ro9KkGetpjUTKzO2EyHROwglEaBxHEVvb15hQjcexVzIng0l4fmF9ER_7P0MR7_YTDB2qyDhTMDrNyujgZfotnmwCrMnrTDg_61l3mPmcKp9gpiyqAqpWeoovdJq2O_Zfa09Dpp4c9jgRXbPVK048OW5ghus5sjlDHLSA2twM4dbfoS2jor6o7e6Yfqifhg_yt0Vl7H7-ORH4LRrKwkj1DwNjgGCZIYagE5KRqoE_no.trfLx1jgScCswr402z_WxxtBW5884QthI7kXXbOU61s&dib_tag=se&keywords=einstellungstest+polizei+bayern&qid=1712749942&s=books&sr=1-1

Da sind aber auch Fragen für den Direkteinstieg 3. QE dabei. Aber ist ja nicht tragisch, die auch mal gesehen zu haben.

Ansonsten wirfts die meisten Anwärter tatsächlich NICHT beim Sport- oder schriftlichen Test raus, sondern im Einzel- und Gruppengespräch! Die würde ich tatsächlich mit Eltern/Geschwister/guten Freunden trainieren!

Gruppengespräch: Da ist das WAS ihr sagt eigentlich scheißegal! Wichtig ist, dass JEDER was sagt und ca. gleich viel. Das ist die große Crux! Du hast da unsichere 15 jährige Mädchen und 30 jährige Späteinsteigersoldaten und alles dazwischen in so einer Gruppe drin. Zum Schluss soll jeder gleich viel gesagt haben. Das heißt, wenn einer ständig labert, wird von dir erwartet, dass du dem sagst "Danke Kollege XYZ, deine Meinung zum Thema war sehr hilfreich, aber vielleicht sollten wir noch versuchen andere Sichtweisen mit einzubringen." Und dann der krönende Abschluss, dass du den, der noch nichts gesagt hast ansprichst "Kollegin ABC, deine Gedanken sind sicher auch hilfreich, wie würdest du das Problem denn angehen?"

Wie gesagt, da geht es nicht drum, WAS ihr sagt, sondern WIE ihr als Gruppe kommuniziert. Mega schwierig, weil du die ganzen anderen ja noch nicht kennst. Aber da ist es ganz einfach: Alle fallen durch oder alle bestehen!

Im Einzelgespräch einfach nie vergessen: DU bist kein Superheld! Ich hatte damals z.B. die Frage "Du gehst um 05:30 Uhr in der Früh nach dem Feiern heim und siehst, wie eine Gruppe Jugendlicher eine Telefonzelle randaliert. Was machst du?"

Ganz falsche Antwort: Ich zerleg die im Alleingang!

Bessere Antwort: Ich schau, dass ich die Polizei verständige und schau, dass ich die Täter nicht aus den Augen verliere, ohne mich selber in Gefahr zu bringen.

Beste Antwort: Hm, um die Zeit sind vielleicht schon wieder Fußgänger auf den Weg in die Arbeit unterwegs. Wenn da einer da ist, bitte ich ihn, die Polizei zu verständigen - das sollte kein Problem sein, die meisten Leute ein Handy dabei haben und somit die Telefonzelle nicht benutzt werden muss (kein Mensch benutzt noch eine Telefonzelle, aber einfach wichtig, dass du zeigst, dass du kapiert hast, dass diese Option gerade nicht zur Verfügung steht!). Und ich versuche in der Zwischenzeit nach Möglichkeit, Beweise zu sichern, in dem ich ein Video mit dem Handy mache oder mir die Personen möglichst genau einpräge, um diese im Nachgang beschreiben zu können.

Sowas in die Richtung...

...zur Antwort

Also deine Verteidigungsstrategie ist, dass nur geradeaus rot gewesen wäre, du aber von der Mittelspur (also der Geradeausspur) fälschlicherweise links abgebogen bist, was du gar nicht gedurft hättest?

Dann bleibt es ein Rotlichtverstoß, aber dir wird noch Vorsatz unterstellt, also das Bußgeld verdoppelt.

Gibt genau zu diesem Beispiel ein Grundsatzurteil vom BGH 30.10.1997, 4 StR 647/96.

Da gings drum, dass die Autofahrerin auf der Linksabbiegerspur bei Rot hielt, dann sich umentschied und gerade aus weiter fuhr - geradeaus wäre grün gewesen.

Das OLG Brandenburg hat den vom Amtsgericht angenommenen vorsätzlich begangenen Rotlichtverstoß bejaht (§ 37 Abs. 2, § 49 Abs. 3 StVO) (14.4.2022, 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21).

Also mit dieser "Verteidigungsstrategie" wirst du das doppelte zahlen, weil Vorsatz...

Edit: Hier der Wortlaut der Urteilsbegründung:

Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten Linksabbieger-Fahrstreifen in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage Rot zeigt, handele auch dann ordnungswidrig, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiterfahre
...zur Antwort

Ich hatte auch geplant, früh Vater zu werden. War dann doch schon 30 beim ersten Kind, jetzt hab ich drei Kinder und bin 36 :)

Für meine Frau und mich war es so perfekt. Wir sitzen beide fest im Berufsleben, haben ein Eigenheim, müssen nicht jeden Cent umdrehen, haben Zeit für die Kinder und können ihnen auch immer wieder mal was Interessantes bieten...

...zur Antwort