Teilschuld nach Unfall mit über 130kmh?

5 Antworten

Oh ja, ist schon länger bekannt. Es gibt sogar schon ein Urteil des OLG München diesbezüglich (Urteil v. 01.06.2022, Az.: 10 U 7328/21):

Ereignet sich bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 130 km/h ein Unfall, kann dem Schnellfahrenden eine Mithaftung auferlegt werden – auch wenn er für den Unfall an sich nicht verantwortlich ist.

(Auszug aus https://www.anwalt.de/rechtstipps/mitschuld-an-unfall-wegen-fahrens-mit-hoher-geschwindigkeit-auf-der-autobahn-209154.html)

Siehe auch:

https://mobil.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_10-U-738221-e_Mithaftung-zu-25-Prozent-fuer-Verkehrsunfall-wegen-deutlicher-Ueberschreitung-der-Richtgeschwindigkeit-auf-Autobahn.news32002.htm

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Natürlich kann das sein ,auch wenn unbeschränkt gefahren werden darf gibt es immer noch die RICHGESCHWINDIGKEIT....wirst du in einen Unfall verwickelt u bist schneller gefahren bekommst du automatisch eine teilschuld

Wer sich mit einem Auto im Straßenverkehr bewegt sollte sich immer im klaren sein das man mit dem einen Bein im Knast steht und mit dem anderen im Sarg! (Aussage meines Fahrlehrers!)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
dvdfan  05.05.2024, 14:17

Diese Aussage hatte ich vor 30 Jahren von meinem Lehrmeister bei der Bahn, zum Thema "Verantwortung bei der Eisenbahn", gehört.

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Also wenn du auf den Fehler sehr falsch reagierst kannst du definitiv eine Teilschuld bekommen