Sind Mord und Totschlag in vielen Rechtssystemen als Verbrechen klassifiziert?

2 Antworten

Guten Tag, @TheAric!

Mord und Totschlag gelten als die schwerwiegendsten Delikte gegen das Leben. Es wird damit endgültig beendet. Daher ist es auch geboten, die Delikte als Verbrechen zu klassifizieren.

Folgende Beispiele:

1) Im österreichischen Strafrecht ist das Verbrechen in § 17 Abs. 1 öStGB gesetzlich definiert. Danach handelt es sich um vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger Haft oder mit mehr als 3 Jahre Freiheitsstrafe bestraft werden. Dazu gehört der Totschlag nach § 76 öStGB und der Mord nach § 75 öStGB.

2) In Deutschland ist das Verbrechen bereits bei Delikten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder drüber bedroht sind, gegeben (vgl. § 12 Abs. 1 StGB). Die Anforderungen sind etwas geringer gegenüber dem österreichischen Strafrecht. Das ist beim Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB definitiv gegeben. Der Totschlag wird nämlich in DE mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft. Mord wird als einziges Delikt in DE nach § 211 Abs. 1 StGB ausschließlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard