Geeichter Stromzähler?

2 Antworten

Die Meisten Gartenvereine bzw. auch deren Pächter sich sich nicht über die Gesetzeslage im Klaren, die der Betrieb von Messeinrichtungen nach den eichrechtlichen Bestimmungen im Mess- und Eichgesetz (MessEG) rechtlich mit sich bringt.

https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/MessEG.pdf

Das MessEG regelt in § 32, dass der Betreiber von Messgeräten, dies beim zuständigen Eichamt anzuzeigen hat.

Zweckmäßiger Weise sollte eine zentrale Zählerverwaltung und Überwachung der Eichgültigkeit in Verantwortung und Regie des Gartenvorstandes laufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

da die dinger immer nur auf zeit geeicht sind (8 Jahre) und so was oft nicht gerade kurz im gebrauch ist, und dann wieder ausgebaut wird, würde ich keinen gebrauchten kaufen. d.h. wenn dann einen regenerierten.

stellt sich nur noch die frage, ob drehstrom oder wechselstrom....

hier der drehstrom:

https://www.elektro-wandelt.de/NZR-10020213-Drehstromzaehler-geeicht-10-40-A-regeneriert-IP51-3-x-230-400V.html

hier der wechselstrom:

https://www.elektro-wandelt.de/NZR-01020112-Wechselstromzaehler-geeicht-10-30-A-regeneriert-IP51-1-x-230V.html

solltet ihr am zählerkasten 7 strippen für den zähler haben, brauchst du drehstrom, sollten es drei sein, wechselstrom... wenn du nicht sicher bist, elektriker der ihn einbaut fragen.

lg, anna

PS: normalerweise müsste er auch welche besorgen können. wahrscheinlich nicht teurer, eventuell sogar noch billiger als die von mir gezeigten angebote.