Fotos aus einem Schloss veröffentlichen. Panoramafreiheit?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Panoramafreiheit in Deutschland endet am Privatgrundstück. Als solches ist auch ein privat betriebenes Schloss oder eine Jugendherberge zu betrachten! Ab da gilt das Hausrecht, und jegliche Diskussion hier ist nur Spekulation, der Hausherr (oder -dame) entscheidet!

Der beste Weg wäre, der Einrichtung die Bilder komprimiert zuzusenden und zu fragen, ob Du die im näher präzisierten Umfeld präsentieren darfst, also eine Bitte um (zweckgebundene) Freigabe. Je offener diese Präzisierung ist, desto schwieriger wird die Zusage allerdings sein.

hmm, ja, es ist wirklich egal ob du ein Panarama oder ein telefoto machst.

Prinzipiell ist es so, dass es dir nicht erlaubt ist das Privateigentum anderer zu betrete und somit auch keien Bilder dort zu machen. Das gilt auch wenn du prinzipiell Zutritt hast, z,B in einer Arztpraxis oder Einkaufszentrum, aber Fotografieren darfst du es dann immer noch nicht, zumindest nihct ohne Genehmigung.

Bilder von Gebäuden etc. sind nur von öffentlichen Plätzen erlaubt,also Strasse, etc.

Das kann sich allerdings ändern sobald Markenrechte betroffen sind, z.B das Mercedes Logo , etc. leider gehören dazu mittlerweile auch einzelne Hervorragende Objekte dazu, z.B der Eiffelturm, den darsfste also eigentlich gar nicht mehr fotografieren, zumindest nihct ohne zu Zahlen. Gaga?

Na klar, aber die Wirtschafts hats doch so doll gewollt.

So viel zur Theorie.
In der Praxis, interessiert es kein Schwein, kann man also machen was mal will,
Ärger gibt es regelmäßig nur dann wenn Geld ins Spiel kommt. Natürlich fotografieren die Touristen täglich weiterhin den Eiffelturm zehntausendfach, und es interessiert kein Schwein, das kann sich aber schnell ändern, wenn du einen Kalender über den Eiffelturm machst, und der gut läuft, dann kann es durchaus sein, dass die sich bei dir melden werden.

Gibt aber in der Regel auch keinen Ärger, man muss halt in solchen Fällen einen dicken Geldbeutel haben.

Bleiben 2 Fälle wo man richtig Aufpassen muss :

1. wenn es umn Behörden , insbesondere Polizei und Militär geht.

Die haben eine Tendenz sehr humorlos zu sein und können sehr unangenehem werden. In anderen Ländern kann da auch schon mal eine Brücke oder eine Bahnlinie dazu gehören, selbst wenn sie nur zufällig im Bild ist, so was kann auch im Knast enden, im iran z.B

  1. Spießer, Wutbürger, idenditäre, Reichsbürger und ähnlches Gesindel

suchen mit aller Macht den Konflikt und werden sich die Gelegehneheit nicht entgehen lassen , wenn sie die Möglichkeit haben dir Ärger zu bereiten. Es ist zwar vollkommen sinnfrei, die Justiz nervt es auch nur, aber die Anwälte freuts und die Justizia muss nun mal nach den gesetzen entscheiden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 20 jahre Erfahrung

JuergenWB  18.08.2020, 00:54

Naja, fast richtig: den Eiffelturm darfst Du fotografieren, da Gustave Eiffel schon länger als 70 Jahre tot ist! Die Beleuchtung des Eiffelturms allerdings ist eine Idee der Stadt Paris, und die lebt noch. Damit darfst Du den beleuchteten Eiffelturm nicht fotografieren. Praktisch kann das zwar niemand verhindern, aber Du musst aufpassen wo Du die Bilder präsentierst: offline in Deinem Fotoalbum, kein Problem! Aber Facebook ist eine kommerzielle Plattform, und da wird die Veröffentlichung heftig: verdienen möchte die Stadt Paris für ihre Leistung!

0

Frag doch den Besitzer mal, Ich mein kostenlos Werbung für sein Schloß ist sicherlich gut für ihn und nicht schlechtes oder.


klingelkus 
Fragesteller
 26.10.2019, 23:02

Daran habe ich auch gedacht, aber nicht das ich mir damit Ärger einhandel.

0

Die erste wichtige Frage ist: Planst du eine kommerzielle Verwertung der Bilder, also möchtest du damit Geld verdienen? (Achtung: Wenn du mit deinem Blog Werbeeinnahmen generierst, gilt dies auch als kommerzielle Verwendung).

Aber so allgemein gilt bei Aufnahmen in Gebäuden und auf Privatgrundstücken das Eigentumsrecht, der Eigentümer darf also entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Fotos auf seinem Grundstück angefertigt und veröffentlicht werden dürfen. Die Panoramafreiheit gilt nur für die Außenansicht von einem öffentlichen Ort aus, nicht jedoch im Gebäude, und neben dem Urheberrecht gilt eben auch das Eigentumsrecht - so darf beispielsweise ein Gemälde, dessen urheberrechtlicher Schutz bereits abgelaufen ist, in einem Museum auch nur mit Erlaubnis des Museumsbetreibers abfotografiert werden. Wenn in der Hausordnung nichts entsprechendes vermerkt ist, ist es am einfachsten, direkt nachzufragen, idealerweise schriftlich bzw. per E-Mail, um im Streitfall auch irgend etwas in der Hand zu haben. So mache ich das auch immer.


JuergenWB  18.08.2020, 00:57

Achtung bei Social Media: diese Unternehmen leben vom Verkauf! Also ist Dein Bild, eingestellt auf Facebook, automatisch eine kommerzielle Nutzung - auch wenn nicht Du daran verdienst, sondern Facebook - Du zahlst!

0

Diese ganze Urheberrechts-Gülle gerät echt langsam außer Kontrolle.

Mein Anwalt hat mal gesagt Gedanken sollte man sich erst machen, wenn man verklagt wird. Und ansonsten einfach machen. Denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber um sicher zu gehn wende dich an den Eigentümer oder die Direktion der Jugendherberge und frag einfach nur ob Fotos erlaubt sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

JuergenWB  27.10.2019, 15:29

Toller Rat! Bezahlt der auch, wenn Du belangt wirst? Dann klau' doch einfach ein paar Bilder bei mir und freue Dich auf die Rechnung!

1
Uneternal  27.10.2019, 17:53
@JuergenWB

Was jetzt Bilder klauen mit Bilder in nem Hotel machen zu tun hat, musste mir erklären. Und ausserdem wie du rausfinden willst, ob ich Bilder von dir geklaut habe und in einer Schule in Amerika ausstelle. Viel Spass dabei, irgendwas rauszukriegen.

0
JuergenWB  28.10.2019, 00:01
@Uneternal

Was das Eine mit dem Anderen zu tun hat? Ganz einfach, Deine Aussage: "Diese ganze Urheberrechts-Gülle gerät echt langsam außer Kontrolle." Urheberrecht ist nicht nur die Erstellung des Bildes, sondern auch die unerlaubte Kopie und deren Verbreitung! Nur in einer Schule in xy wäre das sogar noch legal, da Bilderklau für die Bildung ausdrücklich erlaubt ist! Das unterstütze ich auch gerne, stelle meine Bilder den umliegenden Schulen gerne zur Verfügung.

Zufälle gibt's! Ich habe auch schon bei einem Urlaub 4000 km von zu Hause meine vollständige Schulklasse aus der Grundschule getroffen! So viele kamen zu keinem Klassentreffen, wie an diesem Freitag Abend auf den Kanaren.

Aber davon abgesehen ist der häufigste Bilderklau online, und wird auch online veröffentlicht. Wobei, bei rein privater Nutzung habe ich bisher lediglich aufgefordert das Bild entweder zu entfernen oder mit einem Urheberhinweis zu versehen. Ich denke mir "kostenlose Werbung", und lasse geschehen, Wenn ich nebenbei noch für das Thema sensibilisieren kann, umso besser. Da sind viele ahnungslos, denken sich nichts böses dabei. Da reicht meiner Meinung nach ein Warnschuss als Win-Win-Situation für beide: der Mensch lernt das Urheberrecht kennen, und ich habe kostenlose Werbung für meine Bilder.

Andere denken da anders, und schicken selbst dem Schüler, der in Unwissenheit ein Bild für seinen Facebook-Hintergrund kopiert hat, gleich eine Abmahnung in der Größenordnung 300-500 Euro. Davon kann ein Fotograf leben!

Wenn aber wie zuletzt eine internationale Hotelkette mit meinen Bildern ungefragt online und in Flyern wirbt, die Rechnung wurde teuer: Auflage, Klickzahlen, und weil ungefragt dreifache Summe plus Anwaltskosten! Das macht sich richtig bezahlt, weshalb ich die Google Bildersuche regelmäßig nutze und der Anwalt mein bester Freund ist! Zwei- bis dreimal im Jahr gibt das eine richtig fette Rechnung, erleichtert das Leben ungemein!

0
Uneternal  28.10.2019, 07:20
@JuergenWB

Jo wenn man halt sonst keine Kohle mit Fotografie machen kann muss man sich das Leben wohl als Blutsauger finanzieren u kleine Kinder verklagen... Ok.

Und mit meinem Einleitungssatz meinte ich nicht Urheberrecht an sich sondern diese bescheuerten Auswüchse. Wie letztens in Hamburg, wo eine Beleuchtungsinstallation nicht fotografiert werden durfte und erst nach öffentlichem Aufschrei die Regelung gelockert wurde.

So aber nochmal zurück zu deinem Vergleich. Bilder zu finden ist für dich per Bildersuche wohl einfach. Für einen Besitzer eines Hotels aber wohl eher nahezu unmöglich, neu angefertigte Bilder die irgendwo unverlinkt auf nem Blog stehn zu finden. Und ob da irgendjemand das Urheberrecht interessiert halte ich dazu noch für recht fraglich. Also zusammengerechnet höchst unwahrscheinlich, dass da eine Klage einflattern würde.

0
JuergenWB  28.10.2019, 23:48
@Uneternal

Richtig lesen: ich verklage keine Kinder, weise die aber durchaus auf die Regeln hin - straffrei! Andere sind allerdings anders drauf, wohl auch weil manche Jugendliche (wie zu allen Zeiten) extrem über die Stränge schlagen. Dennoch, ich versuche es immer noch zuerst mal im Guten.

Tja, Hamburg oder Reichstag, das ist so eine Sache: da gibt sich ein Künstler richtig Mühe, versucht von seiner Arbeit zu leben, und andere meinen das alles gratis nutzen und teilen zu dürfen! In Hamburg, da hat die Stadt den Künstler nachträglich entsprechend entlohnt, damit die vielen Hobbyfotografen loslegen können. Ist auch richtig so, denn die Stadt verdient an den Fotografen direkt durch Steuern auf Übernachtung und alles was die dort ausgeben, und hinterher durch die Werbung aus den Bildern!

Beim Reichstag aber wurde Christo durch die Behörde nicht entlohnt, bekam meines Wissens nur den Aufwand ansatzweise (Material) ersetzt. Die Stadt Berlin hingegen hat sich gefreut: tausende Übernachtungen, es wurde viel Geld ausgegeben von den Touristen, und der Stadtsäckel bekam eine kräftige Spritze, hat aber nichts zur Aktion beigetragen! Das Christo dann auf seine Tantiemen für seine Arbeit pocht ist nur gerecht!

Die Hotelkette hat sogar noch die Krönung gebracht, und mir seinen Flyer mit meinem Bild als Belegexemplar zugesendet - und wunderte sich hinterher über die Rechnung für die ungefragte Verwendung meines Bildes. Die Anwälte haben sich außergerichtlich auf meine Forderung zuzüglich deren Kosten geeinigt.

0
Uneternal  29.10.2019, 06:35
@JuergenWB

Klar hat die Stadt dran verdient, das ist aber trotzdem kein Argument eine Einzelperson, die etwas in der Öffentlichkeit fotografiert auf Urheberrechtsverletzung zu verklagen. Dem Künstler geht ja kein Umsatz verloren, nur weil jemand ein Foto der Installation macht und auf seinem Blog veröffentlicht. Ich stell dann auch mal ein paar meiner Arbeiten unten auf dem Marktplatz auf und verklag dann jeden der ein Foto macht oder wie? Sorry aber genau das sind die perversen Auswüchse von denen ich rede und ein Fest für Urheberrechtstrolle.

0
JuergenWB  29.10.2019, 23:32
@Uneternal

Was würdest Du sagen, wenn Du den Grill anschmeißt, und ich komme und klaue Dir die fertigen Steaks vom Grill, weil ich es englisch mag und Du lieber well done, und der Grill dummerweise nicht bewacht war?

Doch, der hat Verluste: der hat bei der Stadt gezahlt für die Aktion, hat Materialien und Mühen reingesteckt, der hat Fotografen beauftragt, zahlt die, will die Bilder verkaufen, und jetzt kommt da einer und stellt die einfach so online! Jeder darf kopieren, und seine teuer bezahlten Bilder kauft keiner! Er muss einen Preis dafür haben, der seine Kosten reinbringt und ihm etwas zum Leben!

Oder die Stadt hat den beauftragt und bezahlt, möchte die Bilder für die eigene Werbung haben, aber auch verkaufen um die Kosten wieder einzuholen.

Es ist immer die Frage "wer bezahlt"? Aber einfach so dazwischenfunken, kostenlos mitnehmen, und den anderen schädigen, das muss zu Recht bestraft werden! Sonst könnte ich Dir sagen "Dein Pech, leg' halt noch ein paar Steaks nach!"

Wenn der Künstler einen Auftrag annimmt und gegen Geld ein Kunstwerk erstellt, dann kannst Du den Auftraggeber fragen ob Du das fotografieren und verbreiten darfst. Da wirst Du Gebühren entrichten dürfen, weil die dann entsprechend weniger Bilder verkaufen können ohne dass ihre Kosten für die Aktion sinken!

Ist es ein Aktionskünstler, der auf eigene Rechnung ein Kunstwerk erstellt, dann liegen die Verwertungsrechte auch bei ihm. Und er braucht die um die Rechnungen zu begleichen und auch zum Überleben!

Jeder Schmarotzer, der da dazwischenfunkt, ist ein Verbrecher! Die Gerichte entscheiden zum Glück mit dem doppelten Satz: würde ich die Bilder normal mit dem Betrag X verkaufen können, und Du kommst jetzt und klaust die, dann zahlst Du mir das Doppelte - eigentlich noch viel zu wenig! Naja, für Dich wird es teurer, denn die Gerichte und Anwälte wollen auch bezahlt werden, und das nicht zu knapp.

0
Uneternal  30.10.2019, 04:57
@JuergenWB

Sorry aber wir kommen da Meinungstechnisch nicht zusammen. Dein Vergleich hinkt wieder. Ein Steak ist eine physische Sache, die mir in dem Moment verloren geht. Wenn jemand ein Foto von meinem Steak macht geht mir nichts verloren. Genauso wie mir nichts verloren geht, weil jemand ein Foto von meinem Kunstwerk macht.

Das einzige was verloren geht sind Einkünfte die ich hätte haben können, wenn ich das selbe Foto verkaufen würde. Was allerdings fraglich ist. Wir reden hier also von Fantasiezahlen und keinem realen Verlust sondern nur einem entgangenen möglichen Gewinn.

Zurück zum Beispiel mit dem Steak wäre es also so: Du gehst am Grill vorbei und machst ein Foto vom Steak und dann komme ich zu dir und sage du musst zahlen denn ich habe Verlust weil es möglich wäre, dass du das Steak gerade essen wolltest.

Also wieder gaga. Und jemanden als Verbrecher zu bezeichnen, der dich bloss um mögliche Gewinne bringt ist schon ein starkes Stück... Das wäre genauso als würde ein Supermarkt jemanden als Verbrecher bezeichnen, der rausgeht ohne was zu kaufen. Aber egal dir deine Meinung. Gut für dich, dass die Contentmafia die Gesetze hierzulande über Jahrzehnte hinweg zurechtgelobbyt hat. In den 80-90ern hätte man dich ausgelacht, wenn du jemand wegen eines Fotos verklagt hättest.

0