Akteneinsicht im Strafverfahren?

5 Antworten

Nur indirekt. Wenn der Angeklagte keinen Anwalt hat kann er auch keine Einsicht erhalten haben, denn das kann ja nur der Anwalt. Hat er hingegen einen Anwalt, hat dieser auch zu hundert Prozent Einsicht erhalten und dem Angeklagten dürfte der Inhalt bekannt sein. Bei der Verhandlung wirst du es also wissen.


In der Akte wird vermerkt, wenn der Beschuldigte oder sein Anwalt Akteneinsicht genommen haben. Wenn du als Nebenkläger auftrittst, kannst du ebenfalls Akteneinsicht nehmen und den entsprechenden Vermerk sehen.

Selbst Akteneinsicht nehmen, aber wenn du es so begründest fehlt das berechtigte Interesse.

Speziell zu sehen, ob der Beschuldigte Akteneinsicht bekam, geht nicht. Allenfalls kann der Geschädigte nach 406e StPO seinerseits Akteneinsicht bekommen. Ein berechtigtes Interesse vorausgesetzt. Zeugen haben keinerlei Akteneinsichtsrecht.


Udavu  24.11.2020, 08:44

Die Antwort gefällt mir wesentlich besser, als die vorherige zu dieser Frage.

1
furbo  24.11.2020, 08:53
@Udavu

Und? Falsch war sie nicht. Es gibt kein explizites Recht zu wissen, ob der Beschuldigte Akteneinsicht bekommen hat. Der 406e StPO fordert immer noch ein berechtigtes Interesse zur Akteneinsicht. Bloßes Wissen, ob Akteneinsicht gewährt wurde, ist kaum zu begründen.

0