Akteneinsicht im Strafverfahren?
Habe ich (Geschädigter, Zeuge) die Mögichkeit zu Erfahren, ob der Beschuldigte im Strafverfahren Akteneinsicht gewährt bekommen hat?
5 Antworten
Nur indirekt. Wenn der Angeklagte keinen Anwalt hat kann er auch keine Einsicht erhalten haben, denn das kann ja nur der Anwalt. Hat er hingegen einen Anwalt, hat dieser auch zu hundert Prozent Einsicht erhalten und dem Angeklagten dürfte der Inhalt bekannt sein. Bei der Verhandlung wirst du es also wissen.
Wenn der Angeklagte keinen Anwalt hat kann er auch keine Einsicht erhalten haben, denn das kann ja nur der Anwalt.
Das ist nicht richtig.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html
Abs. 4.
Als Geschädigter oder Beschuldigter kannst Du Akteneinsicht zum Ermittlungsverfahren beantragen.
AKTENEINSICHT IM STRAFVERFAHREN:
DAS GILT FÜR OPFER UND BESCHULDIGTE!
Das Recht auf Akteneinsicht kann nicht nur durch den Rechtsanwalt ausgeübt werden, sondern auch von Geschädigten und Beschuldigten selbst.
https://www.klugo.de/rechtsgebiete/strafrecht/akteneinsicht-im-strafverfahren
https://www.klugo.de/rechtsgebiete/strafrecht/akteneinsicht-im-strafverfahren
In der Akte wird vermerkt, wenn der Beschuldigte oder sein Anwalt Akteneinsicht genommen haben. Wenn du als Nebenkläger auftrittst, kannst du ebenfalls Akteneinsicht nehmen und den entsprechenden Vermerk sehen.
Selbst Akteneinsicht nehmen, aber wenn du es so begründest fehlt das berechtigte Interesse.
Speziell zu sehen, ob der Beschuldigte Akteneinsicht bekam, geht nicht. Allenfalls kann der Geschädigte nach 406e StPO seinerseits Akteneinsicht bekommen. Ein berechtigtes Interesse vorausgesetzt. Zeugen haben keinerlei Akteneinsichtsrecht.
Die Antwort gefällt mir wesentlich besser, als die vorherige zu dieser Frage.