Hallo zusammen,
gestern stand ich gute 3 1/2 Stunden im Stau auf der A2 und habe wieder einige Motorradfahrer gesehen, welche sich zwischen den Spuren durchgeschlängelt haben. Dagegen habe ich grundsätzlich nichts - hätte ich mit dem Auto die Möglichkeit schneller da raus zu kommen, würde ich genau so handeln.
Dennoch hat mich die Rechtslage dazu interessiert.
Grundsätzlich schreit Anwalt Google ein großes "Nöööö", allerdings habe ich auch oft folgende Begründung gelesen: "Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen."
Stimmt das so? Ich meine... wenn dem so wäre, wäre ich als Autofahrer doch genau so gearscht, wenn es auf meiner (rechten) Spur weitergeht, aber links von mir nicht. Da kann doch was nicht stimmen?
LG