Vor etwa 20 Jahren wurde mein Führerschein wegen Cannabis entzogen und mir eine MPU auferlegt. Diese habe ich nicht wahrgenommen, sondern im letzten Jahr einen neuen Führerschein gemacht. Dies war möglich, da die Führerscheinstelle den alten Akteneintrag laut eigener Aussage bereits nach 15 Jahren nicht mehr verwenden durfte.
Nun wurde ja mit der Legalisierung eine Art Amnestieregelung für Erstauffällige eingeführt. Aufgrund der letzten Aussage der FS-Stelle stelle ich mir erstens die Frage, ob ich nun rechtlich wieder als Ersttäter gelten würde, falls ich noch einmal auffällig werden sollte und zweitens, ob das für mich auch in der Probezeit gilt.
Die Fragen beschäftigen mich deshalb, weil die aktuelle Lage ja noch ziemlich unklar ist bzgl. Grenzwerte, Abbauzeiten im Blut usw. und ob es wegen meiner Vergangenheit überhaupt möglich ist, in der Kombination wieder zu fahren.
Vielen Dank für eure Meinungen!