Ich grüße euch,

der Mietwohnungsmarkt ist ja angespannt und zu den Regelsätzen dürfte ja kaum eine Mietwohnung zu bekommen sein.

Wie verhält es sich, wenn ein Bürgergeldempfänger Anrecht auf x= 500€ hat, die ortsübliche Miete für eine entsprechende (und angemessene) Wohnung bei y=700€ liegt?

Und was, wenn die Miete einfach schneller steigt, unter dem marktüblichen Preisen bleibt, aber den Satz des Amtes übersteigt?

Also nochmal, wenn der Markt die Mieten so antreibt`?

Danke