Wenn es niemand mitbekommt ist es auch nicht als Exhibitionismus strafbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
Es wär ja auch seltsam, wenn es für die Strafbarkeit eine Rolle spielen würde ob Kleidung, eine geschlossene Klotür oder die Abwesenheit anderer Menschen der Grund dafür ist, dass man nichts von Dir sieht.
Erregung öffentlichen Ärgernisses, wie hier manche behaupten, ist es definitiv nicht, denn es handelt sich nicht um eine sexuelle Handlung:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html