Als Zollfahnderin (Zolloberinspektorin) werde ich (w/26) nicht nach Stunden bezahlt, sondern bekomme eine gesetzlich geregelte Besoldung nach Besoldungsgruppe A10 Stufe 3 BBesG.

  • Bezüge (brutto): ca. 4.250 Euro mtl. (bestehend aus Grundbezügen, Erhöhungsbetrag, Polizeizulage für vollzugspolizeiliche Aufgaben, Familienzuschlag für Ehe und vermögenswirksamen Leistungen)
  • Bezüge (netto): ca. 3.775 Euro mtl. (von denen noch die PKV, ca. 250 Euro/mtl., bezahlt werden muss).

Dazu kommt dann noch eine stundenbasierte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Diese beträgt:

1) 6,31 Euro/Std. für:
- Sonn- und Feiertage
- Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr
- am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr

2) 1,49 Euro/Std. für:
- restliche Samstage in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr

3) 2,97 Euro/Std. für:
- übrige Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr

Überstunden werden nicht bezahlt. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde schon vor einigen Jahren mit 5% in die monatlichen Grundbezüge integriert.

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Eine Rückzahlung gibt es nur im gehobenen Dienst (und höheren Dienst), denn es ist vom Ableisten eines Studiums während des Vorbereitungsdienstes die Rede.

Aus dem mittleren Dienst kann man demnach problemlos ausscheiden, ohne dass man Anwärterbezüge zurückzahlen muss.

(Vgl. BBesGVwV* 59.5.1)

Folgendes gilt nur für studierende Anwärter, also gehobener (und höherer) Dienst:

Wenn man innerhalb der ersten sechs Monate das Studium beim Zoll abbricht, muss man nichts zurückzahlen.

(Vgl. BBesGVwV 59.5.5 a))

Auch wenn man entlassen wird, weil man eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, muss man nichts zurückzahlen. 

Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt das Studium abbricht, kann der Dienstherr durchaus die Rückzahlung eines Teils der Anwärterbezüge verlangen. Zurückzuzahlen ist jedoch nicht die gesamten Bezüge, sondern lediglich der Betrag der Bezüge, der monatlich 650 Euro übersteigt. Bei Anwärterbezügen i.H.v. 1.744,22 Euro müssten demnach 1.094,22 Euro zurückgezahlt werden.

Sollte man innerhalb der ersten fünf Jahre nach Beendigung des Studium komplett aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, bestimmt sich die Höhe der zurückzuzahlenden Bezüge nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens. Denn pro volles Dienstjahr, dass man im öD verbracht hat reduziert sich der zurückzuzahlende Betrag um 1/5. Auch hier sind die 650 Euro mtl. zu beachten.

(Vgl. BBesGVwV 59.5.2)

Eine Rückzahlung ist nur erforderlich, wenn man den öD gänzlich verlässt. Der Wechsel der Behörde oder vom Bund zum Land hat i.d.R. keine Rückzahlung zur Folge.

__________________________

*BBesGVwV ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz

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Ich (w/26) bin seit 14 Jahren in meiner ersten Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Seit Oktober 2019 sind wir glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

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Ich (w/26) habe meine Partnerin bereits im ganz frühen Kindesalter kennengelernt. Unsere Mütter sind seit ihrer Schulzeit beste Freundinnen.

Meine Partnerin ist meine Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für sie mehr empfinde als nur Freundschaft.

Seit meinem 12. Geburtstag, an dem wir unser erstes Mal hatten, sind wir fest zusammen. 

Mit 18 sind wir dann zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und seit Oktober 2019 sind wir glücklich (standesamtlich) verheiratet.

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Ich bin Mitglied im Wahlvorstand bei der morgigen Europawahl am 09. Juni 2024. War ich bereits auch vergangenen Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.

Meine erstmalige Berufung erfolgte aufgrund von § 9 Abs. 4 & 5 Bundeswahlgesetz. Dadurch können die Gemeindebehörden die Mitarbeiter anderer Behörden, wie mich als Zollbeamtin, zum Mitglied im Wahlvorstand berufen, ohne dass man sich vorher gemeldet hat.

Grundsätzlich spiele ich auch mit dem Gedanken, mich bei der nächsten Schöffenwahl aufstellen zu lassen. Nur da muss ich mich noch schlau machen, ob ich durch meinen Beruf als Zollfahnderin nicht ausgeschlossen bin.

Andernfalls gäbe es in den anderen Gerichtsbarkeiten auch die Möglichkeit als ehrenamtlicher Richter zu fungieren.

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Für mich (w/26) gab es nie einen richtigen Traumberuf. Da ich aus einer Beamtenfamilie komme, stand für mich öffentlicher Dienst schon früh fest. Ganz nach dem Motto "Beamtentum wird vererbt".

Nach ein paar negativen Erlebnissen konnte ich ab 13/14 Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung priorisieren. Blieb also vorrangig Polizei, Justiz, Steufa und Zoll.

Ich bin Beamtin im gehobenen Dienst bei der Zollfahndung geworden, also kann man durchaus sagen, dass ich mein Ziel erreicht habe. 

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

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Fachabitur
  • Schulabschluss: Fachhochschulreife 
  • Studienabschluss: Diplom Finanzwirtin (FH)

Nach der Schule habe ich von 2015 - 2018 das duale Studium für den gehobenen Zolldienst am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung absolviert.

Seit meinem Abschluss bin ich als Zollfahnderin für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.

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Diskriminiert die Deutschland-Flagge während der EM Ausländer:innen?

Während der Fußball-Europameisterschaft (EM) erlebt man in Deutschland ein auffälliges Phänomen: Überall wehen die schwarz-rot-goldenen Fahnen, die Häuser, Autos und öffentliche Plätze schmücken. Doch was für viele als Ausdruck patriotischer Unterstützung der deutschen Nationalmannschaft erscheint, kann für Ausländer:innen diskriminierend wirken.

Zunächst könnte die massive Präsenz der Deutschland-Flagge das Gefühl der Zugehörigkeit und Akzeptanz untergraben. Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben, könnten sich ausgeschlossen fühlen, wenn die nationale Symbolik so stark betont wird. Die Botschaft, die vermittelt wird, ist klar: Dies ist ein Moment, in dem sich das Land auf sich selbst besinnt, und für diejenigen, die nicht ethnisch Deutsch sind, könnte das bedeuten, dass sie nicht wirklich dazugehören.

Hinzu kommt, dass die deutsche Flagge bei vielen Menschen mit Erinnerungen an Nationalismus und Exklusion behaftet ist. Besonders in einem Land mit einer Geschichte wie Deutschland kann die übermäßige Zurschaustellung nationaler Symbole leicht missverstanden oder als bedrohlich empfunden werden. Für manche Ausländer:innen kann dies an Zeiten erinnern, in denen sie oder ihre Vorfahren unter ähnlichen Symbolen ausgegrenzt oder verfolgt wurden.

Auch in der Gegenwart birgt der übertriebene Gebrauch der Deutschland-Flagge die Gefahr, nationalistische und fremdenfeindliche Tendenzen zu verstärken. Es besteht das Risiko, dass manche Menschen den Patriotismus zur EM mit einem übertriebenen Nationalismus verwechseln, der ausländische Bewohner:innen und Besucher:innen einschüchtern oder sogar diskriminieren könnte. Gerade in der aufgeheizten Atmosphäre eines Fußballturniers können solche Gefühle leicht hochkochen und in intolerantem Verhalten münden. [wie in Sylt!]

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die allgegenwärtige Präsenz der Deutschland-Flagge während der EM für viele Menschen, die nicht ethnisch deutsch sind, als diskriminierend empfunden werden kann. Sie kann das Gefühl der Nichtzugehörigkeit verstärken, historische Wunden aufreißen und gegenwärtige nationalistische Strömungen befeuern. In einer Zeit, die eigentlich durch sportliche Fairness und internationalen Zusammenhalt geprägt sein sollte, könnte dies ein Zeichen für eine tiefere, ungelöste Spannung innerhalb der deutschen Gesellschaft sein.

Diskriminiert die Deutschland-Flagge während der EM Ausländer:innen?

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Jedes mal, wenn meine Freunde, Verwandten und Bekannten aus Israel, Ägypten, Singapur, Japan, Neuseeland, England, Kanada, und den USA zu Besuch in Deutschland sind, sind sie entsetzt, wie wenig Deutschland-Fahnen hier gezeigt werden.

Sie können alle nicht verstehen, warum viele in Deutschland "so ein gestörtes Verhältnis" zu der, in ihren Augen, schönen Flagge haben.

Noch nicht mal meine israelische Freundin, deren Großeltern Opfer des Nationalsozialismus wurden, und ihre Angehörigen verbinden schwarz-rot-gold mit dem NS. Und, dass die Flagge des deutschen Kaiserreichs (schwarz-weiß-rot) von Neo-Nazis immer wieder missbraucht wird, bedauert sie auch sehr.

Kaum jemand fühlt sich durch die Deutschland-Flagge diskriminiert.

Es ist gut, dass wenigstens während sportlichen Großereignissen Farbe gezeigt wird, und Deutschland nicht so steril wie ein OP-Saal erscheint.

Hast du dich mal in anderen Ländern umgeschaut? Da hängen das ganze Jahr über fast überall die Flaggen des jeweiligen Landes. Die USA und die Türkei sind da nur Beispiele, in denen das so ist. Da fühlen sich Ausländer auch nicht diskriminiert.

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Ja

Ich war schon einige Male in den VAE 🇦🇪

1x Fujairah
2x Abu Dhabi
5x Dubai

Besonders Dubai gehört zu den häufigeren Reisezielen. Meine Partnerin und ich sind dort immer wieder in gerne.

Dubai hat so viel mehr zu bieten als moderne Wolkenkratzer und Luxus-Malls. Es gibt auch historische Viertel in Dubai mit einer faszinierenden Altstadt, diversen Museen, traditionellen Märkten und traditionellen arabischen Speisen.

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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in der Finanzverwaltung NRW folgendes abgefragt wird:

  1. Lebenslauf, vor allem Schullaufbahn, Hobbys, berufl. Erfahrungen und ehrenamtliche Tätigkeiten
  2. Abteilungen der Finanzämter (Veranlagung, Vollstreckung, etc.)
  3. Verwendung von Steuern (Bezahlung von Beamten/Angestellte im öD, Bildung, Straßenbau, etc.)
  4. Welche Arten von Steuern man kennt (Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, etc.)
  5. Unterschied zwischen Beamten und Angestellten
  6. Oberster Dienstherr?
  7. Gibt es mehr als einen Umsatzsteuersatz? -> Wenn ja: weshalb gibt es mehrere? Wie hoch sind die?
  8. Verhalten in bestimmten Situationen (bspw. Telefonat mit einem wütenden Steuerpflichtigen; oder auch Konfliktsituationen mit Kollegen bspw. Radio ist zu laut; oder ein Kollege möchte Urlaub am selben Tag, den man selbst frei hat, weil die Großmutter da 80 Jahre alt wird; Umgang mit Drohungen)
  9. Umgang mit Rechtsnormen:

Beispiel:

§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG
(1)    1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Aus dieser Norm sollen dann alle Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen richtig benannt werden und auf kleine Fälle angewendet werden. Diese könnten wie folgt aussehen:

  • Der Deutsche Vielflieger V ist ausgewandert und verbringt die meiste Zeit in Chile.
  • Die ausgewanderte Deutsche D hat in München ein Ferienhaus und hält sich dort drei Wochen im Jahr auf.
  • Der Amerikaner A hält sich aus geschäftlichen Gründen 8 Monate in Frankfurt/Main auf.
  • Die Obdachlose O lebt in Hamburg.

Wichtig bei diesen Fällen ist immer, dass diese sich nur auf die genannte Rechtsnorm beziehen. Evtl. Abweichungen aus anderen Paragraphen sind nicht zu berücksichtigen.

Je nach Finanzamt erfolgt am selben oder einem späteren Tag noch eine oder oder mehrere Gruppendiskussionen. Da kann es z.B. um Coronamaßnahmen, die Abschaffung des Beamtentums, Flüchtlingsaufnahme oder auch die Planung einer Studienfahrt/eines Betriebsausflugs gehen.

Darüberhinaus sollte man auch über ein bisschen politisches Allgemeinwissen verfügen. Dazu gehören 

  • Gewaltenteilung 
  • der (bereits genannte) oberste Dienstherr: Welchem Ministerium ist die jeweilige Behörde unterstellt? Wer leitet dieses Ministerium? Welcher Partei gehört er oder sie an?
  • Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
  • Wer ist der Bundeskanzler der BRD oder Ministerpräsident/-in des jeweiligen Bundeslandes?
  • Wann finden die Bundestags- bzw. Landtagswahlen statt?
  • Bundespräsident: Wie wird er gewählt? Wie lang ist die Amtszeit? Was sind seine Aufgaben?
  • Wie setzt sich der Bundesrat oder die Bundesversammlung zusammen?
  • Was ist das höhste deutsche Gericht?
  • Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig? Was ist das höchste Gericht dieser und wo befindet es sich? Wie sieht der Instanzenweg aus? 

Auch sollte man das politische Weltgeschehen im Auge behalten, also womit sich aktuell die Nachrichten beschäftigen.

Ggf. können auch Fragen bezüglich der Ausbildung, besonders in Hinsicht auf Ausbildungsorte und -dauer, gestellt werden.

Prozentrechnung bzw. Dreisatz wurde bei mir damals nicht gefragt. Sollte man aber durchaus - besonders für Umsatzsteuer - beherrschen.

Wie hoch die Einstellungschancen sind, ist von FA zu FA unterschiedlich, und ist von der Meinung der Amtsleitung abhängig. Aber grundsätzlich ist das Auswahlverfahren bei der Finanzverwaltung NRW recht einfach zu bestehen.

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Nein, ich (w/26) muss mich nicht zur Arbeit zwingen. Im Gegenteil: Ich gehe gerne arbeiten und liebe meinen Beruf.

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen. Ich kann mir keinen besseren Beruf für mich vorstellen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

Daher arbeite ich auch 43 - 46 Stunden pro Woche (statt geregelten 41 Wochenstunden), obwohl ich es, finanziell gesehen, gar nicht mehr nötig hätte, überhaupt arbeiten zu gehen.

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Ich (w/26) persönlich liebe lange, enge Jeans Jumpsuits, und trage die fast ausschließlich in meiner Freizeit, sowohl zu Hause als auch in der Öffentlichkeit.

Dieser ist mein absolutes Lieblingskleidungsstück:

Bild zum Beitrag

Angefangen Jeans Jumpsuits zu tragen habe ich schon mit 14 Jahren.

Die Sache mit dem Toilettengang kann zwar durchaus etwas störend sein, aber da ich nicht so oft aufs Klo muss, habe ich auch kein großes Problem damit. 

Es ist jetzt nicht wirklich dramatisch, den oberen Teil auszuziehen und dann festzuhalten, während man auf der Toilette sitzt.

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Skinny

In meiner Freizeit, egal ob zu Hause oder unterwegs, trage ich (w/26) nahezu ausschließlich diesen langen, engen Jeans Jumpsuit:

Bild zum Beitrag

Dank hohem Stretchanteil ist der sehr bequem.

Zur Arbeit trage ich Skinny Jeans und Bluse. 

Ich bevorzuge enge Kleidung, weil ich mich darin am wohlsten fühle, und zudem in weiter Kleidung richtig verhungert aussehe.

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Skinny

In meiner Freizeit, egal ob zu Hause oder unterwegs, trage ich (w/26) nahezu ausschließlich diesen langen, engen Jeans Jumpsuit:

Bild zum Beitrag Dank hohem Stretchanteil ist der sehr bequem.

Zur Arbeit trage ich Skinny Jeans und Bluse. 

Ich bevorzuge enge Kleidung, weil ich mich darin am wohlsten fühle, und zudem in weiter Kleidung richtig verhungert aussehe.

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Ja

Wobei überfordert ist das falsche Wort, vielmehr trifft es hilflos:

In unserer Teenagerzeit wurde meine Partnerin (Kindheitsfreundin und Jugendliebe, seit 14 Jahren zusammen und seit Oktober 2019 glücklich verheiratet) mit 14 Opfer einer Messerstecherei und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich (mittlerweile 26, damals auch 14) kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule direkt zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

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Ich (w/26) habe meine Partnerin bereits im ganz frühen Kindesalter kennengelernt. Unsere Mütter sind seit ihrer Schulzeit beste Freundinnen. Wo genau wir uns kennengelernt haben, weiß ich nicht. Entweder bei uns zu Hause oder bei ihr.

Meine Partnerin ist meine Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für sie mehr empfinde als nur Freundschaft.

Seit meinem 12. Geburtstag, an dem wir unser erstes Mal hatten, sind wir fest zusammen. 

Mit 18 sind wir dann zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und seit Oktober 2019 sind wir glücklich (standesamtlich) verheiratet.

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