Es ist ebenfalls eine gerichtliche Strafe, die vor allem im Jugenstrafrecht vorkommt
In der Umsetzung schwierig, denn ein Politiker alleine und auch eine Partei alleine kann die meisten Punkte ja nur dann umsetzen, wenn sie alleine regiert und die finanziellen Mittel dafür da sind.
Das ist sehr unwahrscheinlich….ermöglichungs- und Verdeckungsabsicht zb sind ja 2 unterschiedliche Zielrichtungen
Wenn es regnet, wäre eine Matschhose gut.
Ansonsten geht auch eine ganz normale „outdoor“ Hose. Gummistiefel kommt darauf an, wie gut das Kind darin läuft. Ansonsten gehen auch Wanderschuhe. Die sind ja auch ein bisschen wasserdicht.
Mütze ist wichtig.
Das ergibt sich aus §2 Absatz 3 StGB
Ein rückgaberecht im Laden gibt es grundsätzlich nicht! Wenn dir Zuviel berechnet wurde, hättest du das gleich reklamieren müssen
Mord düfte es kaum sein, da in der Regel kein Mordmerkmal erfüllt sein wird.
Es kann sich um Tötung auf Verlangen, Beihilfe zur Selbsttötung oder unter Umständen noch Totschlag handeln
Andersrum: Nur in bestimmten Fällen haften die Eltern. Und zwar, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das dürfte hier wohl kaum der Fall sein
Sehr unwahrscheinlich
Ehrlich gesagt ist mir nicht klar, wie ein Urteil „zu spät“ sein kann. Wurden gesetzliche Fristen versäumt?
Dann könnte man ggf. über Schadensersatz nachdenken
Eine Straftat sehe ich hier nicht
Natürlich darf man ein Kind auch ohne Feier danach taufen lassen. Die Diskussionen wirst du aber wohl nicht vermeiden können
Das kommt auf den Grund an
Es lügt in der Natur der Sache, dass unterschiedliche Parteien andere Punkte als vor- bzw. Nachteil betrachten.
Und viele Diskussionen (nicht nur in der Politik) zeigen, dass auch darüber, was eine wissenschaftlich bewiesene Tatsache ist, durchaus unterschiedliche Meinungen bestehen.
Wenn du eine ganze Debatte zu einem Thema verfolgst, bist du in der Regel mit Informationen zu allen möglichen Standpunkten gut versorgt
Wenn sowohl Zaun als auch Hecke den geforderten Abstand zur Grenze einhalten, sollte es durchaus möglich sein, die Hecke entsprechend zu schneiden.
Dein kfz wird stillgelegt, wenn du sie nicht bezahlst
Über welches Alter reden wir denn?
vielleicht ist dass, was du als frech wahrnimmst, auch einfach nur kindliches Verhalten
„Bye, bye, Führerschein!“ ….und das vollkommen zu recht
In dem Alter benötigt dein Kind noch keine zusätzliche Flüssigkeit, so lange es voll gestillt wird bzw. Die Flasche bekommt.
Natürlich auch auch seinen Aussage Gewicht - es lässt sich spätestens durch ein Gutachten feststellen, wie der Unfall passiert ist.
Du zahlst die jährliche Pacht dafür, dass du den Garten nutzen darfst.
Welche Regelungen es bei der Rückgabe an den Garten gibt (bzgl neu angepflanzter Bäume, Sträucher etc). Musst Du dem jeweiligen Pachtbertrag oder bei Kleingärten der entsprechen Vereinssatzung entnehmen.
Das ist ja nichts, was sich für dich lohnen soll. Man pachtet so einen Garten weil man Spaß daran hat