Liebe/r JJ,
wenn Du der Meinung bist, dass Deine Geld-Angelegenheit mit Deinem Vater
"... an sich kein Problem [ist], da Taschengeld ja keine Pflicht meiner Eltern ist,"
unterliegst Du einem Irrtum! Grundsätzlich sind Eltern bis zum Abschluss der Berufsausbildung ihres Kindes nach deutschem Recht unertaltspflichtig!
Das heißt, Deine Eltern sind gesetzlich verpflichtet, so lange für Dich finanziell aufzukommen, bis Du Dein Abtur gemacht und entweder Dein Studium beendet oder Deine Berufsausbildung abgeschlossen hast!
Das betrifft auch das Taschengeld! Die Rechtslage ist so, dass Dir als 16-jährigem Schüler um die 63 € Taschengeld im Monat zustehen. Über dieses Taschengld hast Du das Recht, frei zu verfügen. Deine Eltern haben weder das Recht, einen Teil Deines Taschengeldes einzubehalten noch Dir vorzuschreiben, für was Du es auszugeben hast. Denn Du allein hast die freie Verfügung darüber!
Zudem: Wenn Jugendliche Dinge wie Bekleidung, Schulmaterial oder Hygieneartikel von ihrem Taschengeld selbst kaufen sollen, muss dieses Taschengled zusätzlich eingeplant werden und die Beträge des Taschengeledes müssen entsprechend erhöht werden!
Was Dein Vater hier macht, dass er seine Stellung als Dein Erziehungsberechtigter und seine Garantenstellung Dir gegenüber so ausnützt, indem er Dir vormacht, Du müsstest für Dein Taschengeld selbst aufkommen und ihm auch noch persönliche Dinge finanzieren - ein solches Vorgehen eines Erziehungsberechtigten ist ein offenes Unrecht!
Wenn Du Dich daher ans Jugendamt oder einen Anwalt, der Deine Rechte vertritt, wendest, auch weil Du ein Schüler bist und keine eigenes Einkommen hast, so wird Dir von dieser Seite aus klipp und klar erklärt, dass Dein Vater sich Dir gegenüber wenn nicht strafbar, so auf jeden Fall doch höchst ungerecht gegenüber verhält! Und das Recht in diesem Falle nicht aus seiner Seite ist, sondern eindeutig auf der Deinen ist! Und jeder Anwalt wird Dir raten, gegen Deinen Vater juristisch vorzugehen und gegen ein solch zukunftsschädigendes Verhalten, das Dein Vater gegen Dich verübt, vorzugehen und Dein Recht, das Dir zusteht, falls nötig per Gericht einzufordern, vor allem dann, wenn Dein Vater nach einer Belehrung durch einen Anwalt nicht zur Umkehr und zur EInsicht bereit ist!
Gehe einmal über Google ins Netz und gebe dort nur "angemessenes taschengled für 16-jährige" ein! Du wirst staunen, was Du dort alles finden kannst und vor allem: Welche Rechte Du als 16-jähriger Schüler gegenüber Deinen Eltern hast und welche Pflichten sie Dir als ihrem Kind gegenüber haben!
Daher würde ich Dir dringend raten, aktiv zu werden und Dich von Deinem dominanten Vater nicht länger ins Bockshorn jagen und in die Irre führen zu lassen! Am besten Du wendest Dich eher noch gestern als morgen ans Jugendamt! Die dortigen Mitarbeiter werden Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und Dir sagen, wie Du es anstellen sollst, mit einem dafür zuständigen Anwalt Kontakt aufzunehmen, der Dich rechtlich zuverlässig berät und Dir zur Seite steht!
Dies, liebe/r JJ, ist mein Rat für Dich! Ich kann mir vorstellen, dass dieser Schritt für Dich ein schwerer ist, doch solltest Du Dir vor Augen halten, dass es um nichts anderes als um Deine Zukunft, eine geregelte Zukunft, geht! Denn wenn Du Dich jetzt daran machst, Deinem Vater rechtlich Einhalt zu gebieten, wird er es sich nicht mehr erlauben, vor Beendigung Deiner endgültigen Berufsausbildung gegen Dich zu intrigieren und zu arbeiten!
Wenn Du Dein Vorgehen, die Schikanen Deines Vaters nicht länger ertragen zu wollen und rechtiche Schritte gegen ihn einzuleiten, in die Tat umsetzt, wird Dich dies, liebe/r JJ, sehr viel innere Kraft kosten und sehr viel Seelenstärke von Dir verlangen! Daher ist es wichtig, dass Du irgendwo eine Kraftquelle suchst, die Dich unterstützt und Dir zur Seite steht! Dies kann ein anderer Mensch sei, der Dir nahe steht, und, sollte es einen solchen in Deinem Leben nicht geben, so sei Dir selbst Dein bester Freund und lasse Dir alle Fürsorge zukommen, die Du einem Freund, befände sich dieser in Deiner Lage, auch zukommen ließest! Das Wichtige ist, dass Du an Dich glaubst und Dich nicht kirre machen lässt, sondern mit Überzegung und Selbstvertrauen Deinen Weg gehst!
Ich möchte Dich, liebe/r JJ, hier auf keinen Fall gegen Deinen Vater aufhetzen! Doch sehe ich das Unrecht, das Dir widerfährt so deutich vor mir, dass es mein Herz ist, das Dir diese Antwort auf Deine obige Frage gibt! Denn ich bin mir bewusst: Du bist ein junger Mensch von gerade mal 16 Jahren und hast das ganze Leben noch vor Dir und da, liebe/r JJ, soll dieses Leben nicht sogleich mit einer gewaltigen Bürde auf Deinen Schultern und mit Ungerechtigkeit gegen Dich beginnen! Vor allem jetzt, wo Du vor dem Abitur stehst! Und friedvolle Verhältnisse in Deinem Leben und einen klaren Kopf zum Lernen brauchst!
Ich übersende Dir meine guten und lieben Wünsche und ebensolche Gedanken hier durch das Internet! Sie mögen Dich, liebe/r JJ, begeiten und schützen und Dir alle Tage beistehen!
Alles Gute!
Herzlich!
Regilindis