Natürlich kannst du das zur Anzeige bringen. Nimm die ganzen Daten und geh damit zur Polizei.

Manche Länder haben auch „Internetwachen“, wo man die Anzeige online aufgeben kann. Auch telefonisch soll möglich sein (nicht die 110 wählen! Diese ist nur für Notfälle gedacht!)

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(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§242 StGB (Diebstahl)

Bei 50€ Warenwert wird es dann natürlich nicht die Höchststrafe geben.

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Nein

Nein, du kannst damit immer noch studieren gehen und Karriere machen.

Und heutzutage gibt es keinen Unterschied zwischen einem Bachelor and der Uni oder Fachhochschule.

Niemand, der einen Schulabschluss erreicht, ist ein Loser.

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Manche Facharzttermine lassen sich nicht so leicht außerhalb der Arbeitszeit legen.

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(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
(4) Der Versuch ist strafbar.

§258 StGB

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Findet man Fingerabdrücke am Tatort, ist klar, dass eine Person ohne Hände nicht als Täter in Frage kommt.

Ansonsten gibt es auch noch DNA Spuren, die man als Beweismittel heranziehen kann.

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Wir haben kein Messergesetz in Deutschland sondern ein Waffengesetz, in dem geschrieben steht, ab wann ein Messer als Waffe einzuordnen ist.

Ich sehe auch nicht die Notwendigkeit, warum jemand ein Messer, das unter das Waffengesetz fällt, mit sich führen muss. Daher sehe ich die Gesetze auch nicht als übertrieben an.

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