Steueroptimierung mit Reinvestition am ende der Geschäftsperiode bei GbR´s?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Steuerrecht bzw zur Steueroptimierung.

Als Beispiel nehme ich eine GbR, diese GbR hat durch den An und Verkauf von Waren monatlich ein Gewinn von 1000 Euro erzielt und deren Ziel es ist 100% der Erträge in sich selbst zu reinvestieren . Nach Pflicht Abzügen der angewandten Differenzbesteuerung der Mwst. bleibt nach Mwst abgezogene Gewinn im letzten Monat bei 10.000 Euro (nur Beispielhaft). Kann durch einen großen Waren Einkauf kurz vor ende des Geschäftsjahres (10.000 Einkauf), der theoretische Gewinn auf 0 reduziert werden , um eine Versteuerung mit der Einkommensteuer der Teilhaber zu vermeiden, da die GbR "keine Gewinne" hatte ?.

Oder wird hier eine Gewinnermittlung aufgrund des Warenbestandes bzw. Zuwachs ermittelt und somit die Steuerlast nicht gesengt ?

Andernfalls, würde mir nur eine optimale und möglichst unkomplizierte Form der UG einfallen ,wenn jeden Monat die gesamten Gewinne reinvestiert werden und am Ende des Jahres kein Gewinn auf dem Konto der UG verbleibt, dann fallen neben der Umsatzsteuer keine weiteren Steuern an. Bzw das die 19% Mehrwertsteuer auf deine Verkäufe abführen muss, aber keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer auf den Gewinn zahlen muss, da kein Gewinn entstanden ist. der größte Nachteil ist hier natürlich der nötige Steuerberater und die zusätzliche Steuerlast bei Auszahlung an die Gesellschafter.

Dies ist jedoch von Vorteil da das ausschließlich dem Kapital zum Aufbau der Firma gelten soll.

  • Falls es bessere Vorschläge gibt zur Strukturellen Gestaltung der Rechtsform einer Solchen Firma teilt mir dies gern als Kommentar mit. Ausgeschlossen ( GmbH , Holding Strukturen, doppelte Holding )
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Eine sinnvolle Zielsetzung ist: Maximiere das Endvermoegens nach Steuern. Keine sinnvolle Zielsetzung ist: Minimiere die Steuerzahlungen.

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Bioresonanz hilft.

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Vor Abschluss des Vertrages müssen dir die AGB zugeschickt werden. Da müsste das drin stehen.

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Dazu muss man eine Unternehmensbewertung machen. Die zukünftigen Cash Flows abzinsen mit der Alternativrendite. Da sehe ich in dem Artikel auch nur ansatzweise nichts von.

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Bild 2 ist das Anlagevermögen. Und Bild drei muss dann das Umlaufvermögen sein. Weil das ergibt zusammen 12750. Und die Summe in Bild 4 gibt nämlich auch 12750.

Bild 3 kann man dann so interpretieren, dass das insgesamt die liquiden Mittel sind. Also Bank und Kasse zusammen 1900. Im Juni müsste er dann dafür für 400 Euro Ware einkaufen und 1500 Euro an sich auszahlen für die unternehmerische Tätigkeit.

Die 1500 Euro sind wohl Umlaufvermögen. Deshalb müsste als Bild eigentlich eher Kasse/Bank dahinterstehen. Obwohl auf Bild 4 steht Bank 5000 Euro. Ist ein bisschen viel durcheinander das ganze .

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Für betriebliche Investitionen gibt es Investitionsrechnungen. Die muss man durchführen, um die Vorteilhaftigkeit einer Investition beurteilen zu können.

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Du brauchst die Genehmigung des Familiengerichtes und der Eltern, um ein Gewerbe zu betreiben. 14 jährigen wird das Familiengericht aber regelmäßig keine Genehmigung erteilen.

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Die genauen vertraglichen Vereinbarungen aus einem Freistellungsauftrag müssen individuell zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Aber der (bezahlte ) Urlaub ist regelmaessig nicht davon betroffen.

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Das ist halt unterschiedlich. Wenn du wissen möchtest, wie es dort aussieht, musst du sie besuchen gehen.

In der Regel ist es aber so, dass man auf einer geschlossenen Station einen richterlichen Beschluss bekommt für eine Zeit von ca. 6 Wochen. Dass heisst, man kann gegen den Rat der Ärzte während der Zeit nicht mehr entlassen werden .

Zu Anfang wird alles sehr streng gehandhabt. Mit der Zeit wird dann alles etwas gelockert , und man bekommt u.a. auch stundenweise Ausgang . Unkooperatives Verhalten wird dabei regelmäßig als Symptom der Krankheit gewertet. Das typische Symptom des Wahnsinns ist nämlich die mangelnde Krankheitseinsicht.

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Mit richterlichen Beschluss kann er gegen den Rat der Ärzte nicht entlassen werden.

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Vermögensmäßig hast du keine Vor oder Nachteile dadurch. Ob der Bankautomat dir einen 100 Euro Schein ausgibt oder den 100 Euro in 10 Scheine a 10 Euro aufteilt ( Splittet) spielt für dein Vermögen keine Rolle . Bei Aktien wird so ein Aktiensplitt meistens gemacht , damit die Aktien leichter handelbar sind.

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Was will man denn jetzt genau ? Das wird nicht klar. Die Schulden gehen auf die Erben über. Also muss deine Freundin die aus dem Erbe die 30.000 Euro zahlen. Zur Not durch den Verkauf des Hauses .

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Das kommt regelmäßig von einem Darmungleichgewicht. Was hat man denn genau an Probiotika genommen ?

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Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter , danach sechs Jahre praktische Tätigkeit in einer Steuerkanzlei, danach Bestehen der Steuerberater Prüfung. Sinnvoller ist aber man macht direkt eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder ein Studium mit Schwerpunkt Steuerrecht .

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