Erstens:
Wie dem Text des Schreibens des FA zu entnehmen ist, hast du in der UStE fälschlicherweise keine Vorsteuerbeträge eingetragen. Da die USt-VA nur eine unterjährige Vorauszahlung für die USt darstellt, ist die UStE letztlich entscheidend - und damit zu deinen Ungunsten falsch. Reiche eine korrigierte UStE nach, und informiere den zuständigen SB darüber.
Zweitens:
Dein Elster Zugang ist doch weiterhin gültig. Der endet doch nicht mit der Beendigung des Gewerbes. Uns gesetzt den Fall, er ist abgelaufen, musst du sowieso zwingend einen neuen Zugang erstellen, denn für dein neues Gewerbe brauchst du ihn ja ebenfalls.
Drittens:
Da du in dem betreffenden Jahr einen VSt-Überhang hattest, wird es vermutlich seitens des FA zu weiteren Rückfragen kommen, ggfs. mit der Einstufung als Liebhaberei.