Wie hoch ist dein vertraglicher Urlaubsanspruch (Jahr) und was - wenn ueberhaupt - steht im Vertrag zum Urlaubsanspruch im Austrittsjahr?

Bei einer 5 Tage Woche wirst du, wenn das Arbeitsverhaeltns insgesamt laenger als 6 Monate bestanden hat, mindestens einen Anspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage haben. Vertraglich kann es mehr sein. Das koennen wir dir aber erst dann sagen, wenn du die oben gestellten Fragen vollstaendig beantwortet hast.

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Die Gaeste haben in dem Fall doch ueberhaupt keinen Vertrag mit dem Hotel. Sie haben einen Vertrag mit dem Veranstalter und der hat nun wieder einen Vertrag mit dem Hotel. Wenn dieser seine dem Hotel geschuldete Leistung aber nicht erbringt, darf das Hotel natuerlich auch die vereinbarte Leistung verweigern.

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400 Zigaretten, also 2 Normalstangen, duerft ihr (2 Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind) zusammen abgabenfrei einfuehren. Fuer die zusaetzlichen 5 Schachteln fallen Abgaben an. Wenn ich mich recht entsinne, sind das 3,80 Euro pro 20er Packung, wenn ihr sie beim Zoll anmeldet (roter Ausgang). Meldet ihr sie nicht an und werdet erwischt, kommt noch einmal der gleiche Betrag als Strafe dazu.

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Die 2 Kranktage muessen beim Urlaub wieder gutgeschrieben werden (§ 9 BUrlG).

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Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt eigentlich 4 Wochen, nicht 3 Monate.

Arbeitsvertraglich duerfen aber auch laengere Fristen vereinbart werden, wenn die fuer den Arbeitgeber nicht kuerzer als die fuer den Arbeitnehmer ist.

6 Monate sind allerdings wirklich arg lang. Wenn es da keine guten Gruende fuer gibt, koennte ein Arbeitsgericht hier moeglicherweise eine Hinderung des Arbeitnehmers an der freie Berufswahl sehen.

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Nein, noch nicht, weil...

Weil ich nicht wegen jedem Scheiss zur Polizei renne, Konflikte lieber persoenlich loese und auch mal ein Auge zudruecken kann.

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Nein, passt nicht

Das ist voelliger Quatsch. Er ist das, was sich aus seiner Staatsangehoerigkeit ergibt und nix anderes. Koerper bulgarisch, Seele deutsch ... was fuer ein Unsinn!

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Wenn es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt, aus dem sich kein Kuendigungsverbot vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses ergibt, kannst du auch schon vor Antritt fristgemaess kuendigen. Wurde eine Probezeit vereinbart, geht das dann auch schon mit der fuer die Probezeit vereinbarten Frist.

Handelt es sich aber um ein befristetes Arbeitsverhaeltnis, kommt es darauf an, ob der Vertrag ueberhaupt eine ordentliche Kuendigung zulaesst. Wenn ja, muss das auch ausdruecklich so im Vertrag stehen und dann gilt das oben zu unbefristeten Vertraegen Geschriebene. Laesst der Vertrag aber keine ordentliche Kuendigung zu, kann ein befristetes Arbeitsverhaeltnis ueberhaupt nicht ordentlich gekuendigt werden und muss bis zum vereinbarten Ablauf erfuellt werden (oder man macht halt einen Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist).

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Hier koennte man sich hoechstens darueber streiten, ob die 20 Euro fuer einen "Late Check In" wirksamer Vertragsbestandteil wurden (§ 305c Abs. 1 BGB), nicht aber auch ueber die vereinbarten Stornokosten. Die wirst du zahlen muessen.

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Entscheidend sind die Kalendertage, nicht die Arbeitstage. Wenn du am Freitag erkrankt bist, ist heute (Montag) dein 4. Krankheitstag.

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Die Passausstellung kann unter bestimmten Umstaenden verweigert werden. Einen Passersatz zur Heimreise stellt sie aber auf alle Faelle aus. Der gilt dann aber wirklich nur fuer die Reise zurueck nach Deutschland und nicht auch fuer andere Laender.

In dem Fall wird die Botschaft wahrscheinlich auch die Behoerden des jeweiligen Aufenthaltsstaates darueber informieren, dass du dich ohne gueltigen Pass dort aufhaeltst.

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Du musst den Ausweis natuerlich selbst beantragen. Der kommt nicht von allein angeflogen.

Hast du einen gueltigen Reisepass? Dann ist alles im gruenen Bereich, weil du damit deiner Auswispflicht genuegst. Hast du aber auch den nicht, wird wahrscheinlich ein Bussgeld gegen dich verhaengt.

Die 3.000 Euro sind allerdings der Hoechstbetrag. In der Praxis wird der so gut wie nie erreicht. Du bist allerdings schon 3 Jahre ueberfaellig. Mit einem Bussgeld im niedrigen dreistelligen Eurobereich wuerde ich da schon rechnen, also irgendwas zwischen 100 und 200 Euro.

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nun habe ich nur einen blauen Pass (reiseausweis) 

Mit einem Reiseausweis fuer Fluechtlinge brauchst du ein Visum fuer die Tuerkei. Wende dich an ein tuerkisches Konsulat.

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Dann hat er deinen Urlaubsantrag nicht genehmigt und dir statt dessen ein neues Angebot gemacht. Darauf kannst du nun eingehen, es ablehnen (also gar kein Urlaub zum gewuenschten Zeitpunkt), ueber eine weitere Aenderung verhandeln oder beim Arbeitsgericht dagegen klagen.

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Wenn dich die andere Vertragspartei schuldhaft daran hindert, die vereinbarte Leistung zu erbringen, wirst ja nicht du vertragsbruechig, sondern die andere Partei.

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Nein, der Urlaubsanspruch bezieht sich immer aufs Kalenderjahr. Fuer das Jahr 2024 hast du den vollen Jahresanspruch und fuer das Jahr 2025 wirst du einen Anspruch auf 1/12 des Jahresanspruchs erwerben (wenn das Arbeitsverhaeltnis nicht verlaengert wird).

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Der gesetzliche Urlaubsanspruch betraegt 24 Werktage/Jahr (entspricht bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstagen). Nur bis zu dieser Hoehe werden Urlaubstage abgegolten (ausbezahlt). Die darueber hinausgehenden vertraglichen Urlaubstage werden hingegen nicht abgegolten.

Einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub hast du aber erst, wenn du nach dem 30. Juni ausscheidest. Vorherhast du nur einen anteiligen Anspruch von 1/12 fuer jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhaeltnis im laufenden Kalenderjahr bestanden hat.

Bei einer 5 Tage Woche bedeutet dies, dass du bei Ausscheiden am 30. Juni einen Anspruch auf 10 Tage hast und bei einem Ausscheiden vor dem 30. Juni, aber nach dem 30. Mai, auf 8,33 Tage. Einen Anspruch auf die vollen 20 Tage hast du nur, wenn das Arbeitsverhaeltnis nach dem 30. Juni endet. Eine Abgeltung erfolgt also nur fuer die hier errechneten Tage, von denen bereits genommene Urlaubstage natuerlich abzuziehen sind.

Bei regelmaessig mehr oder weniger als 5 woechentlichen Arbeitstagen ist natuerlich mit den dann veraenderten Werten zu rechnen.

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