Der gesetzliche Urlaubsanspruch betraegt 24 Werktage/Jahr (entspricht bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstagen). Nur bis zu dieser Hoehe werden Urlaubstage abgegolten (ausbezahlt). Die darueber hinausgehenden vertraglichen Urlaubstage werden hingegen nicht abgegolten.
Einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub hast du aber erst, wenn du nach dem 30. Juni ausscheidest. Vorherhast du nur einen anteiligen Anspruch von 1/12 fuer jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhaeltnis im laufenden Kalenderjahr bestanden hat.
Bei einer 5 Tage Woche bedeutet dies, dass du bei Ausscheiden am 30. Juni einen Anspruch auf 10 Tage hast und bei einem Ausscheiden vor dem 30. Juni, aber nach dem 30. Mai, auf 8,33 Tage. Einen Anspruch auf die vollen 20 Tage hast du nur, wenn das Arbeitsverhaeltnis nach dem 30. Juni endet. Eine Abgeltung erfolgt also nur fuer die hier errechneten Tage, von denen bereits genommene Urlaubstage natuerlich abzuziehen sind.
Bei regelmaessig mehr oder weniger als 5 woechentlichen Arbeitstagen ist natuerlich mit den dann veraenderten Werten zu rechnen.