Nicht mehr aktuell, aber es beschaeftigt mich auf Grund eines Filmes im Moment,

Hatte ich DE vor Jahren mal eine private Krenkenhauszusatzversicherung abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss wurde ich nach den (weiss den Zeitraum nicht mehr) aerztl. Behandlungen gefragt.Habe wahrheitsgemaess geantwortet.

Als ich dann spaeter eine Leistung einforderte wurde mir diese abgelehnt mit der Begruendung, ich haette nicht wahrheitsgemaess alle Arztbesuche angegeben. Ich hatte nicht erwaehnt, dass ich mir ein Pillenrezept abgeholt habe. Ein Rezept an der Rezeption abzuholen fiel fuer mich weder unter Arztbesuch, und schon garnicht unter aerztl. Behandlung.

Hat heute keine Relevanz mehr, aber bin ich damals ueber den Tisch gezogen worden, oder war es rechtens? Haette mir der Versicherungsfritzi nicht sagen muessen, dass auch eine Rezeptausstellung unter aerztl. Behandlung faellt?