Erinnerungen werden plötzlich zum Problem?

Ich bin bei der Feuerwehr. Vor ca 8 Jahren habe ich bei einem Einsatz Dinge gesehen die ich nicht benennen will, die mir aber im Gedächtnis geblieben sind.

Dieser Einsatz wurde normal abgearbeitet, und auch danach hatte ich keine Probleme damit.

In den letzten Tagen wurde ich auf ein Video zu posttraumatischen Belastungsstörungen bei Einsatzkräften aufmerksam gemacht. Ich habe dieses Video gesehen, und während des Videos habe ich innerlich an die ganzen Einsätze gedacht, u.a auch an den, um den es oben im Text geht.

Nach dem Video wollte ich ins Bett. Als ich jedoch das Licht ausgeschaltet habe, stand plötzlich aus dem Nichts eine Beteiligte des Einsatzes vor mir. Komplett geschockt habe ich das Licht wieder eingeschaltet, war komplett durchgeschwitzt und habe gezittert. Nach dem ersten Schock konnte nur extrem schwer einschlafen.

Seit dem spielt sich immer Schlaf immer wieder der Einsatz von damals ab. Immer wieder sehe ich die Gesichter der Beteiligten.

Aber nicht nur im Schlaf erinnere ich mich daran, ich bin auch extrem anfällig für Geräusche, habe Angst im Dunkeln.

Schon seit vielen Jahren versuche ich gerade junge Einsatzkräfte für die Folgen von PTBS zu sensibilisieren, allerdings bin ich kein Psychologe, und habe nun Angst dass es mich selbst erwischt hat.

Hat jemand Erfahrung damit? Kann das überhaupt nach so langer Zeit noch auftreten? Und ja, auch jetzt liege ich hellwach im Bett und will nicht schlafen weil ich Angst habe dass alte Bekannte wieder auftauchen.

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Kann das überhaupt nach so langer Zeit noch auftreten?

Ja, das kann es. Einer meiner Ausbilder hat es mal mit dem sprichwörtlichen Fass beschrieben, das über Jahre hinweg gefüllt wird... beruflich Probleme, private Probleme, Probleme aus dem Ehrenamt... und irgendwann ist dann bei vollem Fass ein kleiner Tropfen derjenige, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Das sollte man auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Mein Tipp: Es gibt heute fast überall sogenannte PSNV-E Einheiten. Das sind in der Regel aktive Feuerwehrleute mit zusätzlicher Ausbildung (und häufig auch beruflichem Background wie Ärzte, Psychologen, Pastoren/Pfarrer, Sozialtherapeuten usw.). Die sind genau für solche Fälle (direkt nach dem belastenden Einsatz oder auch viel später) da. Die sind also aus der Feuerwehr-Praxis und unterliegen außerdem der Schweigepflicht. Häufig hat der Landkreis solche PSNV-E Gruppen.

Infos und Kontakt bekommst Du beispielsweise

  • bei Deiner Wehrführung
  • beim Stadt-/Kreisfeuerwehrverband
  • beim Landesfeuerwehrverband
  • bei den Feuerwehr-Unfallkassen

(oder einfach mal "PSNVE Feuerwehr" und Deinen Stadt/Kreisnamen googeln).

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Du sprichst von der Berufsfeuerwehr?

Nun, auch heute noch ist eine vorherige Berufsausbildung meist Voraussetzung. Das muss nicht immer zwingend eine handwerklich-technische Ausbildung sein, es wird allgemein eine "dem Feuerwehrdienst dienliche" Ausbildung verlangt - wobei es in den Städten unterschiedliche Auslegungen gibt, was "feuerwehrdienlich" ist.

Allerdings gibt es heute auch mehr und mehr Städte, in denen die Berufsfeuerwehr-Ausbildung als Direkteinstieg ohne vorherige Ausbildung absolviert werden kann. Auch da gibt es ganz verschiedene Programme - meist ist es aber so, dass dann das handwerklich-technische Wissen im Rahmen der Feuerwehrausbildung vermittelt wird, wobei sich die Ausbildungszeit dann aber verlängert.

Letztendlich musst Du Dich also bei der jeweiligen Berufsfeuerwehr erkundigen, welche Möglichkeiten und Voraussetzungen dort gelten, da es hier keine bundesweit einheitlichen Regeln gibt.

Weiterhin könnte das Alter ein Problem werden. Da das Feuerwehrwesen dem Landesrecht unterliegt, gelten auch hier von Bundesland zu Bundesland verschiedene Altersgrenzen. In einigen Bundesländern gibt es keine Obergrenze, in denren gelten Grenzen von 29 Jahren (RLP) bis hin zu 42 Jahren (NRW), in einigen Bundesländern ist das auch abhängig von der angestrebten Laufbahn (z.B. Bayern: mittlerer Dienst 20 Jahre, gehobener Dienst und höherer Dienst 45 Jahre).

Infos zu den Altersgrenzen erhälst Du hier (auf Seite 6 und 7): https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2020/05/2017_12_DFV-Informationen_Altersgrenzen_JF_FF_BF_WF.pdf

Davon einmal abgesehen: Sollte es mit der Berufsfeuerwehr nicht klappen - die Freiwillige Feuerwehr sucht auch immer Kräfte ;-)

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Nein, für diesen Einsatz werden Dir voraussichtlich keine Kosten entstehen.

Um überhaupt Gebühren erheben zu können, muss die Stadt oder Gemeinde auf Basis des jeweils gültigen Feuerwehrgesetzes des Bundeslandes eine kommunale Gebührensatzung erlassen. Gibt es eine solche Satzung nicht, dann kann auch kein Gebührenbescheid erstellt bzw. es können keine Gebühren erhoben werden.

Aber selbst dann, wenn es eine solche Satzung gibt, dann werden nur einige wenige Einsätze in Rechnung gestellt. Hier hat Deine Mutter in gutem Glauben den Notruf verständigt, der dann Feuerwehr und Rettungsdienst verständugt hat. Du wiederum hast auch nichts falsch gemacht bzw. nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Somit geht der Einsatz zu Lasten der Allgemeinheit. Einzig wirst Du bzw. der Hauseigentümer auf dem entstandenen Schaden sitzenbleiben - der hier aber minimal sein dürfte (zerstörte Kette).

Mal aus Interesse gefragt: Hast Du Medikamente, Schlafmittel oder sowas in der Art genommen? Ich habe in 25+ Dienstjahren bei der Feuerwehr schon einige Türöffnungen mitgemacht. Das ist alles andere als leise... wenn jemand davon nicht wach wird, dann liegt fast immer der Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten vor - oder aber der/die Patient/in sind schwerhörig oder taub und hat das Hörgerät abgelegt.

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Ein RTW ist ein Rettungswagen. Ein Laie würde vielleicht eher "Krankenwagen" dazu sagen, was fachlich nicht ganz richtig ist.

NRW wäre das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Vermutlich hast Du Dich aber verhört und meinst entweder NAW oder NEF. Ein NAW wäre ein Notarztwagen, ein NEF wäre ein Notarzt-Einsatzfahrzeug.

Krankentransportwagen (KTW) = ein Fahrzeug mit Grundausstattung, der in der Hauptsache Nicht-Notfallpatienten transportiert. Beispielsweise von Klinik A zu Klinik B oder auch aus dem Ausland zurück nach Deutschland, vom Altenheim in die Klinik oder zurück, von zu Hause zur Dialyse und zurück usw. Ist meist mit Rettungssanitätern und Rettungshelfern besetzt.

Rettungswagen (RTW) = ein Fahrzeug mit umfangreicher medizinischer Ausstattung (quasi ein kleiner, rollender OP), mit dem hauptsächlich Notfallpatienten transportiert werden. Besetzt mit Notfallsanitätern und Rettungssanitätern.

Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) = kleines Fahrzeug (meist Pkw), welches hauptsächlich dazu da ist, den Notarzt an die Einsatzstelle zu bringen. Kein Patiententransport (nur der Notarzt und ein Fahrer), nur minimale medizinische Ausstattung an Bord.

Notarztwagen (NAW) = Rettungswagen, auf dem ständig ein Notarzt mitfährt.

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Was genau verstehst Du unter "den Islam ablehnen"?

  • eine Gesellschaft gänzlich ohne (offen praktizierten) muslimischen Glauben
  • eine christlich geprägte (deutsche) Gesellschaft, in der andere Glaubensrichtungen wie der Islam vorhanden sind (z.B. Moscheen, Kopftücher, ...)
  • eine Gesellschaft, in der alle Religionen (z.B. der Islam) gleichermaßen präsent und gleichberechtigt sind und die Kultur prägen
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Was soll ich tun? Wie viele andere zahlen 15 Euro, oder habe ich Recht?

Nein, Du bist leider im Unrecht und musst wohl oder übel die 15 EUR zahlen.

§12 Abs. 4 StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html) besagt nämlich:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. [...]
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In der Regel gibt es für jede Leitstelle eine redundante Leitstelle, welche die Aufgaben bei einem Ausfall übernimmt.

Das ist dann aber meist eine direkt benachbarte Leitstelle, sondern eine weiter entfernt liegende. Warum? Nun, wenn Leitstelle A beispielsweise aufgrund eines langanhaltenden Stromausfalls ausfallen sollte, dann besteht das Risiko, dass auch die benachbarte Leitstelle B vom Stromausfall betroffen ist. Oder zumindest Teile des primären Einsatzgebiets der Leitstelle B, die dann ebenfalls ein erhöhtes Einsatzaufkommen hat. Ähnlich sieht es beispielsweise auch mit Ausfällen aufgrund von Naturkatastrophen aus... deshalb übernimmt dann bei Ausfall von Leitstelle A nicht die benachbarte Leitstelle B den Betrieb, sondern die weiter entfernte Leitstelle C.

In Schleswig-Holstein ist es meines Wissens nach daher so, dass beispielsweise die Leitstelle Nord in Harrislee (an der dänischen Grenze nahe Flensburg) und die Leitstelle West in Elmshorn (ganz im Süden des Landes nahe Hamburg) im Falle eines Ausfalls des anderen dessen Aufgaben mit übernehmen. Die liegen rund 120 km Luftlinie voneinander entfernt.

Ergänzung: Hier ein "Haveriekonzept Leitstellen in Brandenburg" aus dem Jahre 2013. Wobei ich leider nicht weiß, ob und wieweit das Konzept am Ende auch wirklich umgesetzt worden ist... https://www.symposium-leitstelle.de/wp-content/uploads/2013/05/03_Zellmann_Ingolf_Symposium_leitstelle_2013_Havariekonzepte-f%C3%BCr-Leitstellen.pdf

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Genau aus diesem Grunde sind jegliche Apps auch nicht als primäres Alarmierungsmittel zugelassen. Sie können die regulären Alarmierungsmittel wie FME/DME und/oder Sirene nur ergänzen, nicht ersetzen.

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Also, zunächst einmal: Die Hilfsorganisationen wie DRK/BRK, JUH, ASB, MHD usw. sind grundsätzlich nicht mit "dem Rettungsdienst" gleichzusetzen. Bei ihnen handelt es sich im Kern um Vereine, die im sozialen Bereich sehr breit aufgestellt sind und aus einem Geflecht von Vereinen (Landesverbände, Kreisverbände, Ortsverbände usw.) und Unternehmen bestehen und in den unterschiedlichsten Bereichen tätig sind von der Seniorenbetreuung über den Blutspendedienst, Kleiderkammern, Essen auf Rädern, Kindergärten, Krankenhäuser, Katastrophenschutz, Sanitätsdienst bis hin zum Rettungsdienst.

Grundsätzlich unterliegt der Rettungsdienst dem Landesrecht bzw. den durch die Bundesländer erlassenen Gesetzen.

Nach diesen Gesetzen sind die Landkreise für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig.

Es ist den Landkreisen allerdings freigestellt, wie bzw. durch wen sie den Rettungsdienst durchführen lassen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • der Landkreis führt den Rettungsdienst in Eigenregie durch
  • der Landkreis gründet mit anderen Landkreisen zusammen einen Zweckverband, der mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt wird
  • der Landkreis vergibt die Durchführung des Rettungsdienstes an ein Unternehmen

In ersterem Fall ist es so, dass der Landkreis selbst Rettungswachen errichtet, Fahrzeuge beschafft und Personal einstellt. In großen (kreisfreien) Städten wird diese Aufgabe häufig an die Berufsfeuerwehr übertragen.

In letzterem Fall vergibt der Landkreis die Durchführung des Rettungsdienstes an ein gewerbliches Unternehmen. Das kann eine Firma wir Falck sein oder eben eine der bekannten Hilfsorganisationen wie DRK, MHD, JUH, ASB usw. In diesem Falle gründen die Vereine wie DRK usw. dann in der Regel ein eigenständiges Unternehmen (meist in Form einer gemeinnützigen GmbH).

In Hamburg beispielsweise ist primär die Berufsfeuerwehr mit mehr als 20 Rettungswachen mit der Durchführung des Rettungsdienstes betraut. Weiterhin sind aber auch beispielsweise der ASB (6 Rettungswachen), das DRK (7 Rettungswachen), der MHD (6 Rettungswachen), die JUH (5 Rettungswachen) sowie die Bundeswehr (Bundeswehr-Rettungszentrum) mit eigenen Wachen, Fahrzeugen und Personal (teilweise aber nicht 24/7/365) in den Rettungsdienst mit eingebunden und werden von der Leitstelle der Feuerwehr mit disponiert.

und plane, evtl. eine Ausbildung als Rettungssanitäter zu machen

Hier solltest Du Dich unbedingt nochmal über die Berufe im Rettungsdienst informieren. Beim Rettungssanitäter handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, sondern um eine Qualifikation. Mit der kann man zwar auch im Rettungsdienst arbeiten, ist aber "nur" zweiter Mann und Fahrer. Wenn Du eine langfristige Tätigkeit im Rettungsdienst anstrebst, dann solltest Du über die 3-jährige Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in nachdenken.

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Jein.

Urheberrecht hat nicht zwangsweise etwas mit Nutzungsrecht zu tun. Das Urheberrecht liegt immer und unabtretbar bei demjenigen, der das "Werk" erstellt hat. Der kann aber durchaus das vollständige oder eingeschränkte Nutzungsrecht an Dritte übertragen.

Davon einmal abgesehen, gelten für Forschung und Lehre noch andere Regeln - siehe hier: UrhG - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (gesetze-im-internet.de)

Natürlich musst Du die Quellen entsprechend kennzeichnen und belegen.

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Ich würde mich, genauso wie alle anderen mir bekannten Feuerwehrleute, nicht als "Held" bezeichnen. Mag vielleicht auch daran liegen, dass das Wort "Held" in der Vergangenheit aus Gründen der Kriegspropaganda heroisiert worden ist und wir aufgrund unserer Vergangenheit zu solchen Dingen eher Abstand bewahren wollen (anders als beispielsweise die US-Amerikaner).

Ja, wir verrichten sicherlich eine wichtige Arbeit - und die meisten Feuerwehrleute machen das auch noch ehrenamtlich ohne Bezahlung. Das tun andere aber auch.

Ja, man kann sicherlich auf sich stolz sein, wenn man z.B. bei einem Einsatz erfolgreich gewesen ist und Menschen, Tiere oder auch Sachwerte gerettet hat.

Aber letztendlich ist da natürlich auch ein wenig Eigennutz dabei... es ist eine Tätigkeit, die vielseitig ist und Spaß bereitet, bei der man auch für sich selbst und sein Privatleben viel lernt, Kontakte knüpft und Freundschaften schließt - und letztendlich ist es auch Eigennutz weil ich möchte, dass dann Hilfe kommt, wenn ich selbst einmal in Not gerate. Insofern ist es eben auch eine Notwendigkeit und in gewisser Weise eine Selbstverständlichkeit (wenn ich Hilfe erwarte muss ich auch bereit sein, zu helfen...).

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Logos macht man eigentlich nicht im Photoshop, sondern in einem Vektorprogramm wie Illustrator...

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Wenn die Band in öffentlichem Raum, beispielsweise im Rahmen eines Stadtfestes, spielt, dann kannst Du so viel fotografieren und filmen, wie Du möchtest.
In einem privaten Raum kann der Eigentümer dies ganz oder teilweise untersagen. Das obliegt seinem Hausrecht.

Was die Veröffentlichung angeht: Fotos der Band, während des Konzerts aufgenommen, kannst Du bedenkenlos veröffentlichen. Sie präsentiert sich ja bewusst. Fotos von anderen, beispielsweise Konzertbesuchern, kannst Du ebenfalls bedenkenlos veröffentlichen, sofern diese im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (also beispielsweise kein privater Geburtstag) aufgenommen worden sind.

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Ein Fernstudium läuft in der Regel so ab, dass Du anstelle in Vorlesungen zu gehen Lernmaterial zur Verfügung gestellt bekommst. Früher in Form von Papierskripten, heute eher als Download bzw. mit Zugang zu bestimmten Onlineplattformen. Manchmal gibt es auch Online-Vorlesungen - Live oder als Tutorial.
Wenn Du mit einem Dozenten in Kontakt treten möchtest, dann geht das online, telefonisch oder per Mail. Zu den Prüfungen muss man meistens ein Prüfungszentrum der Fernuni aufsuchen, um Täuschungsversuche zu unterbinden.

Das "Problem" des Fernstudiums: Es fehlt der regelmäßige Austausch mit Kommilitonen/innen, die Lerngruppen und auch der persönliche Kontakt "Face to face" mit den Dozenten. Vor allem aber ist beim Präsenzstudium das Pensum durch die Vorlesungen zumindest grob vorgegeben. D.h., man merkt recht schnell, wenn man hinterher hinkt. Das fehlt bei Fernstudium... mit der Folge, dass viele die Arbeit so lange vor sich her schieben, bis diese nicht mehr zu schaffen ist. Man muss da schon ein ziemlich gutes Zeitmanagement und Selbstmanagement haben.

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Mal ganz ehrlich: Vor 30, 40 Jahren waren die Schulranzen noch deutlich schwerer als heute. Und trotzdem sind die Schüler da noch gewachsen.
Der ein oder andere hat vielleicht Rückenprobleme davongetragen - aber er ist noch gewachsen ;-)

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Nein.

Auch private Hochschulen müssen in Deutschland akkreditiert und staatlich anerkannt sein, damit sie akademische Abschlüsse verleihen können.

Und anders als staatliche Hochschulen leben private von ihrem guten Ruf. Warum? Wenn Absolventen einer privaten Hochschule keinen guten Ruf hätten, würde sie auch kein Arbeitgeber einstellen. Und wenn man keine Chance auf einen guten Job hätte, würde man nicht sehr viel Geld für die private Hochschule ausgeben...

Geschenkt bekommt man an den privaten Hochschulen auch nichts. Man "erkauft" sich nur bessere Bedingungen wie z.B. kleinere Vorlesungsgruppen usw. Zudem ist z.B. die Technik an privaten Hochschulen meist deutlich besser, weil die es sich durch die Studiengebühren leisten können und nicht von den grundsätzlich immer klammen Kassen der Städte und Länder abhängig sind.

Außerdem ist das Niveau häufig besser, weil an den (kostenlosen) staatlichen Uns halt auch viele Studenten sind, die noch gar nicht wissen was sie wollen... ein paar Semester studieren und sich dann umentscheiden, das kostet ja nichts. Wenn das Studium aber teuer bezahlt werden muss, dann sollte man auch alles dransetzen und die Motivation aufbringen, zu lernen und das Studium gut durchzuziehen.

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