In Deutschland ist der Landkreis (oder die kreisfreie Stadt) für die Aufgaben des Rettungsdienstes verantwortlich, während die Kommunen, also die Städte und Gemeinden, für das Feuerwehrwesen verantwortlich sind.
Allerdings ist es dem Landkreis freigestellt, wie er den Rettungsdienst durchführt. Da gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten:
- Der Landkreis übt den Rettungsdienst in Eigenregie aus. D.h., der Landkreis baut Rettungswachen, stellt Rettungs- und Notfallsanitäter ein, kauft Rettungswagen usw.
- Der Landkreis schließt sich mit anderen Landkreisen zusammen und bildet einen Zweckverband, der den Rettungsdienst durchführt
- Der Landkreis vergibt die Durchführung des Rettungsdienstes an einen Fremdanbieter. Das können entweder Unternehmen wie Falck, Aicher usw. sein oder eben die bekannten Hilfsorganisationen wie DRK, ASB, JUH, MHD usw. - in dem Fall gründen die HiOrgs (Vereine) dann ein (gemeinnütziges) Wirtschaftsunternehmen (gGmbH), welches die Aufgabe übernimmt.
In großen Städten (die dann in der Regel auch kreisfrei sind, also zugleich die Funktionen und Aufgaben der Kommune und des Landkreises übernehmem) gibt es ab 100.000 Einwohnern in der Regel eine Berufsfeuerwehr.
Da bietet es sich dann an, dass die Stadt sowohl ihre kommunalen Aufgaben (Feuerwehr) als auch ihre Kreisaufgaben (Rettungsdienst) bündelt und die Berufsfeuerwehr dann gleichzeitig auch den Rettungsdienst mit übernimmt. Das hat Vorteile, weil alle oder zumindest viele Feuerwehrleute zugleich Sanitäter sind und somit ein großer Pool an Personal zur Verfügung steht. Zudem können Wache, Werkstätten usw. gemeinsam genutzt werden.
D.h., die (Berufs-)Feuerwehr ist in vielen großen Städten zugleich auch der Rettungsdienst oder (wie z.B. in Hamburg, wo neben der Feuerwehr noch weitere HiOrgs in den Rettungsdienst eingebunden sind) zumindest ein Teil davon.