Zählerschrank für Elektroinstallationen zwingend im Keller oder nicht?

7 Antworten

Bei Umbauten gelten jeweils nach dem Bauaufwand (Instandhaltungsmassnahmen oder Sanierungen/Erneuerungen) die jeweils aktuellsten Vorschriften. Und demnach ist es richtig, die Zähler gehören in den Keller, in einen zentralen Schrank.

Da gibt es auch ganz praktische Gründe für: Zentrale Ablesung, keine Einzeltermine mit Bewohnern, Erhöhte Sicherheit vor Manipulation und einfacherer Austausch des Zähler ist möglich.

Stromanlage ist ab dem Abzweig vom Strang, praktisch gesehen bis zum Verteiler/Sicherungskasten in der Wohnung Gemeinschaftseigentum. Ab und inkl. Sicherungskasten ist Sondereigentum und somit selber zu bezahlen.

In den Monaten als ich beim Netzbetreiber tätig war, ging es hauptsächlich darum, dass der Stromzähler möglichst nah am HAK (Hausanschlusskasten), ist der Kasten mit den NH Sicherungen, sich befindet. Hintergrund ist der, dass die Leitung immer einen Widerstand aufweist. Hierdurch entstehen dem Netzbetreiber Verluste. Diese sind im Vergleich zum Gesamtverbrauch gering, aber bei mehreren Anschlüssen im Netzgebiet kommt schon was zusammen. Weiterer Hintergrund ist der, dass der Spannungsabfall vom HAK bis zum Zähler nur 0,7% (bin mir hier nicht ganz genau sicher, müsste nachschlagen. Der Wert war aber sehr gering) betragen darf. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, 230V bzw. 400V verkette Spannung zu liefern. Hiervon darf er 3% abweichen. Da aber die Leitung mit deinen Angeschlossenen Verbrauchern einen s.g. Spannungsteiler bilden, kann dies problematisch werden. Der Widerstand deiner Leitung nimmt mit der Länge zu. Weiter besteht das Problem, dass umso geringer der Leiter des Kabels ist, dass der Wiederstand zunimmt, da dein Widerstand des Kabels R~1/A ist. (Dein Widerstand wird größer umso geringer A ist, deshalb werden große Leiterquerschnitte stellenweise verwendet).

Die Sache mit der Holztür wurde bei uns auch nicht gerne gesehen, da immer mal ein Bauteil ausfallen und brennen kann. Habe letztes Jahr auf einer Party beim Bekannten einen schmorenden RCD gesehen. Sicherungskasten hatte auch eine Holztüre. Die Krönung war noch, dass im Sicherungskasten aus Platzmangel in der Wohnung Duschgel etc. gelagert wurden. War auch im Auftrag des Netzbetreibers beim Kunden, der einen Holzschrank vor dem Sicherungskasten gestellt hatte. Häufig wurden die Leute darauf angesprochen und wir haben uns das bestätigen lassen, dass das Verhalten eine erhöhte Gefahr mit sich bringt. Eine Abschaltung wurde wegen so etwas nie durchgeführt. Da muss es schon viel schlimmer sein.

Zu deiner Frage wegen des Zählerschrankes im Keller. Die neuen Zähler würden dann wegen dem oben beschriebenen Problem im Keller eingebaut. Die Sache mit der vereinfachten Ablese trifft nur bei Zählern in der Wohnung zu. Überflüssig ist der Schrank nicht. Nach ca. 30 Jahren sollte nach meiner Ansicht spätestens die Elektroinstallation sehr gründlich überprüft und erneuert werden. Bei mir Zuhause gehe ich alle 2 Jahre einmal durch das gesamte Haus und überprüfe die Elektroinstallation. Im Bad bzw. im Garte mache ich das immer im Frühjahr und im Herbst, sprich alle 6 Monate. Habe hier irgendwie einen pfimmel, aber die Sicherheit ist mir das Wert.

Zu dem Thema Bezahlung kann ich nichts sagen. Habe immer nur handwerklichen Bereich gemacht.

Zwingend nicht.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt den Zählerkasten im Keller zu installieren. Allerdings bestehen die Stromversorger darauf, weil sie den Spannungsverlust zwischen Keller (wo der Strom in der Regel ins Haus geliefert wird) und der Etage (wo dann der Zähler sitzen würde) nicht abrechnen kann. Daher kann man z. B. die Zähler im Keller und die Sicherungen in der Wohnung installieren. Damit sind beide am Ende zufrieden.

Generell sind Versorgungsleitungen gemeinschaftliches Eigentum und auch von dieser zu bezahlen.

Allerdings kann mittels Vereinbarung (Teilungserklärung oder Einräumungsvertrag) davon abgewichen werden. Das bedeutet, dass in eurer Teilungserklärung sinngemäß stehen würde, dass sämtliche (oder eben nur die Stromleitung) Leitung ab der Abzweigung oder dem Zähler Sache zum Sondereigentum erklärt wird, oder aber der Sondereigentümer die Kosten für die Instandsetzung und Instandhaltung zu tragen hat. Daher kann man die Frage nur dann richtig beantworten, wenn man die Formulierung (sofern es überhaupt eine gibt) in eurer Teilungserklärung/Einräumungsvertrag kennt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – ........

Zur zweiten Frage: Es kommt jeweils auf die Teilungserklärung an. Hier wird von den Eigentümern festgelegt, was Gemeinschaftseigentum ist - oder auch nicht.

In der Regel ist es so, dass nach der Wohnungseingangstür alles in Deine Zuständigkeit fällt. Wenn Du also in Deiner Wohnung Elektro- oder Heizungsinstallationen ändern willst, kannst Du das machen (aber bitte mit Fachleuten, damit nicht das ganze Haus in Flammen aufgeht). Die Kosten hast Du selbstverständlich dann selbst zu tragen.

der standort des zählers muss natürlich nicht im keller sein....es gibt viele häser, die haben gar keinen....schon deshalb gibt es so eine vorschrift nicht....

die elektroanlage gehört zum gemeinschaftseigentum, auch die leitungen in den wohnungen...daher muss die installation von allen bezahlt werden.....eine erweiterung...z.b. mehr steckdosen...muss hingegen vom etw eigentümer bezahlt werden....


wollyuno  25.03.2013, 13:38

das kommt drauf an bei eignetumswohnung ist die installation der wohnung sache des besitzers.auch zählerplatz und standort ist eine sache gerade bei umänderung gilt der neueste stand,kann durchaus sein das noch nicht mal zählervorsicherung vorhanden ist da greift diese regel

0
Captron  25.03.2013, 13:44
@wollyuno

nur wenn es ausdrücklich in den kaufverträgen so geregelt wurde, ansonsten gehören alle installationen (gas, wasser, heizung und strom) zum gemeinschaftseigentum....

0
speeedi  26.03.2013, 05:50
@Captron

Das stimmt auch nicht, so etwas regelt die Teilungserklärung. Kaufverträge können nichts anderes regeln als es in der Teilungserklärung steht.

Nur die Wasser- Gas und Abwasser-Stränge gehören bis zum Abzweig zum Gemeinschaftseigentum. Ausnahmen sind, wenn die Leitungen unter Putz sind und die Teilungserklärung es anders regelt.

0
speeedi  26.03.2013, 05:46

Das stimmt nicht die, Stromanlage ist ab dem Abzweig vom Strang, praktisch gesehen bis zum Verteiler/Sicherungskasten in der Wohnung, Gemeinschaftseigentum.

0