Wo darf ein Jagdscheininhaber unter welcher Vorraussetzung jagen?

3 Antworten

Die beiden bisherigen Antworten sind nicht richtig! 1. Benötigst du einen gültigen Jagdschein. 2. Benötigst du die Erlaubnis von dem Jagdausübungsberechtigten (Pächter oder bei Eigenjagden vom Eigentümer)

Wenn du aus Hambuirg kommst und einen Freund in Garmisch hast dann kann der dich zur Jagd einladen bzw. dir die Jagd in "seinem" Revier erlauben.

Jagst du ohne Erlaubnis ist das Wilderei!

Auf dein Einverständnis als Waldbesitzer kommt es in einem Gemeinschaftsjagdrevier nicht an, da dein Wald nur einen "kleinen" Teil der Jagdpachtfläche darstellt und von rechtlicher Seite du dein Land nicht ausgliedern darfst.


foersterhannes  09.08.2011, 21:51

gute antwort! kurz und umfassend. kompliment. bliebe noch der erklärungsversuch, warum dich der jäger ignoriert hat: ein jogger verscheucht nicht unbedingt das wild, v a nicht, wenn es sich um ein gebiet handelt, in dem oft jogger unterwegs sind. das wild gewöhnt sich bis zu einem gewissen grade an sochle beunruhigungen. es kann durchaus sein, dass es kurze zeit, nachdem der jogger verschwunden ist, auftaucht. die wahrscheinlichkeit dafür sinkt natürlich mit steigender beunruhigung. der jäger dürfte gedacht haben: "hoffentlich joggt der schnell und ohne aufhebens vorbei, damit wieder ruhe ist". deshalb wollte er sich vermutlich auch nicht auf ein gespräch mit dir einlassen. ich bin jäger und verhalte mich in solchen fällen genauso, und zwar nicht, weil ich stinkig bin, sondern weil ich den grad der störung auf möglichst niedrigem niveau halten will. in solchen situationen also einfach so tun, als sei nichts und weitergehen/-laufen.

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Man darf nicht einfach da jagen,wo man Lust hat, sondern da, wo man eine Jagd gepachtet hat bzw. eine Jagdbeteiligung hat. Kostet Geld, ist begrenzt und daher fahren manche sehr weit, um der Jagd nachzugehen.

Er meldet sich beim Förster oder beim Jagdpächter und zahlt dafür. Also einfachso wird er das nicht machen können.