Wieviel Urlaubsanspruch bei Kündigung (TVÖD)?

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Ein Tarifvertrag kann den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden freiwilligen Urlaubsanspruch bei unterjährigem Ein- oder Austritt anteilig zugestehen, aber niemals den gesetzlichen Mindesturlaub unterschreiten, wenn dieser gem. § 5 BUrlG beansprucht werden kann.

D. h. in deinem Fall: wenn du eine 5-Tage-Woche hast, stehen dir gesetzlich 20 Urlaubstage zu. Diese muss der ArbG in voller Höhe gewähren. Er darf duch die Regelung im TVöD nun wie folgt rechnen: 30/12x9 = 22,5. Damit ist der gesetzlichen Mindesturlaub gesichert und er darf zwölfteln.

Abschließend muss er noch aufrunden. Dir stehen zum Austrittsdatum 23 UT zu.

Deine Kollegin hat recht. Das Bundesurlaubsgesetz bezieht sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage, bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage.

Nach dem Tarifvertrag stehen Dir für jeden vollen Monat 2,5 Tage zu. Das wären dann 22,5 Tage. Da das Gesetz keine halben Urlaubstage kennt, wird auf 23 Tage aufgerundet.

Deine Kollegin hat recht. 23 Tage stimmen laut TVöD.