Wer hat hier Vorfahrt, blau, rot oder gelb?

5 Antworten

Viele der Antworten erschrecken mich.

Das ist ein Sonderfall.
Eigentlich gilt Rechts vor Links.
Zuerst dürfte als Gelb fahren, dann Rot und zuletzt Blau.

Jetzt kommts:
Gelb muss aufgrund §9 Abs.3 StVO als Linksabbieger dem Gegenverkehr Vorrang gewähren.

Lösung:
Gelb könnte bis zur Mitte der Kreuzung fahren, wartet dort bis Rot hinter ihm gefahren ist und auch Blau die Kreuzung passiert hat und biegt dann ab.
Oder:
Sollte der Platz dafür nicht ausreichen muss irgendjemand auf sein Recht verzichten und gibt entsprechende Handzeichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Leon1310  25.12.2020, 20:56

Gut und (n. E.) richtig erklärt 👍

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idontknow678 
Fragesteller
 25.12.2020, 22:13

Und was macht man in der Fahrprüfung?

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Crack  25.12.2020, 22:15
@idontknow678

.

Das, was ich beschrieben habe, ist rechtlich einwandfrei.
Besprich diese Situation doch mal mit Deinem Fahrlehrer.

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roboboy  25.12.2020, 23:48

Jain.

Da Blau aber sowieso aufgrund von Rot warten muss, ist der Fall wiederum klar->Rechts vor links.

Blau darf nicht in die Kreuzung einfahren, bevor Rot weg ist. Rot darf nicht fahren, bevor Gelb weg ist. Also fährt in diesem Falle tatsächlich Gelb, dann Rot, dann blau. So jedenfalls habe ich es in der Fahrschule beigebracht bekommen.

§9 Abs 3. gilt erst, wenn sich nur noch die beiden treffen. Der Rote macht §9 Abs. 3 aber sowieso überflüssig, da "Rechts vor links" diesem Paragraphen übergeordnet ist. So habe ich es gelernt, so wird es im Feld gemacht, so wird sicherlich ein Fahrlehrer niemals Motzen.

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Crack  26.12.2020, 00:08
@roboboy
Also fährt in diesem Falle tatsächlich Gelb, dann Rot, dann blau. So jedenfalls habe ich es in der Fahrschule beigebracht bekommen.

Genau das ist nicht richtig und ich glaube nicht,
dass Dir das ein Fahrlehrer so beigebracht hat.
Verstöße gegen die StVO werden in Fahrschulen nicht gelehrt.

§9 Abs 3. gilt erst, wenn sich nur noch die beiden treffen.

Diese Ausnahme kann man WO nachlesen?
Such nicht danach, es gibt keine Ausnahme.

Der Rote macht §9 Abs. 3 aber sowieso überflüssig, da "Rechts vor links" diesem Paragraphen übergeordnet ist.

Und WO findet man diesen Passus?
Auch das wirst Du nicht finden.

Die StVO darf man ruhig wörtlich nehmen.
Wenn da steht: "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen" dann gilt das immer. Gäbe es eine Einschränkung, dann stünde auch das in der StVO. Macht es aber nicht.

Hier hast Du drei Links, die meine Antwort bestätigen:
https://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt.php
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/03/31/rechts-vor-links-drei-fahrzeuge-und-keiner-darf-fahren/
https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/vorfahrt-kreuzung-mit-drei-autos-wer-darf-zuerst-fahren-65428388.bild.html

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roboboy  26.12.2020, 00:21
@Crack

1: Ja, meine Fahrschule hat es mir so beigebracht. Wie 100 andere Verstöße gegen die StVO-weil es ohne diese nicht vernünftig laufen würde. Und in der Prüfung bin z.B. auch immer zu schnell gefahren. Der Prüfer hat dies sogar als positiv bewertet, da es realistisches Fahren war. Das heißt natürlich nicht, dass ich mit 110 durch die Innenstadt bin, jedoch außerorts bei 70 bin ich im Normalfall 75-80 gefahren. Warum? Tachoabweichung. Und so provoziert man keine Gefährlichen Überholmanöver. Ein Beispiel von vielen. Bestes Beispiel, wo sogar die Polizei empfiehlt, gegen die StVO zu verstoßen (da eben manche Situationen nicht vorgesehen sind)-Rettungsgasse auf Autobahnen-der Standstreifen ist mitzubenutzen. Auch wenn verboten, theoretisch, die einzige Option, eine Rettungsgasse zu bilden, die funktioniert.

2: So wurde es beigebracht, nun kann es sicherlich sein, dass es in der StVO diesen Fall nicht vorsieht, die Frage ist nun, wie man handelt.

1: Gibt es außer auf dem größten Kuhkaff der Westlichen Hemisphäre diese Situation nicht. Und da gelten sowieso eigene Regeln.

2: Gibt es diese Situation verstehen sie 99,9% der Autofahrer nicht. Also: Nicht an die Regeln halten. Machen. So wie gerade bei mir beschrieben werden nahezu alle handeln. Ein einfahren in die Kreuzung würde fatales Chaos bedeuten. Daher: Rechts vor links-das verstehen viele ja schon nicht.

Also: Mag sein, dass das oben Gesetzlich eine schöne Lösung ist, aber absolut nicht praktikabel. Daher ist von dieser-meiner Meinung nach-klar abzuraten. Außerdem, wie schon gesagt, handelt es sich hierbei um Schrödingers Katze des Straßenverkehrs. Ein theoretisches Problem, welches in der Praxis niemals auftauchen wird.

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Eichbaum1963  27.12.2020, 21:32
Viele der Antworten erschrecken mich.

Nur erschrecken??

Die sind der reinste Horror! Und wenn ich mir vorstelle, dass die auch noch ne FE haben und durch die Gegend rollen, sehe ich schon eher Armageddon...

Frohe Weihnachten noch nachträglich @ Crack. ;)

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keine Verkehrszeichen - Blau, Gelb und Rot


Laraa251  25.12.2020, 20:13

Hä ,gelb, rot und dann blau

bei keinen Verkehrszeichen ist doch rechts vor links und gelb hat rechts niemanden aber rot und blau ja schon oder irre ich mich da

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peterobm  25.12.2020, 20:15
@Laraa251

gelb ist Linksabbieger und hat den Gegenverkehr durchzulassen

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chanfan  25.12.2020, 20:14

ich frage noch mal nach, weil es eigentlich immer rechts vor links ist. Wie kommst du jetzt auf deine Reihenfolge?

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Es hat Niemand Vorfahrt, sie müssen sich untereinander verständigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

martinreschke  25.12.2020, 21:40

Alle die dir hilfreich gegeben haben sollten zur Nachschulung.

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martinreschke  26.12.2020, 09:11
@lilatrudi

Volles Recht, lese bei crack dann erspare ich mir dass. Von bussgeldkataloge.de, letzte Aktualisierung am: 2. November 2020: Sobald aber ein Auto nach links abbiegen möchte, entsteht eine Pattsituation. Hierfür muss noch kurz eine andere Regelung zur Vorfahrt geklärt werden: Gilt an einer Kreuzung rechts vor links, hat der Linksabbieger den Gegenverkehr Vorfahrt zu gewähren.  Als Auszug; schönen 2. Feiertag

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lilatrudi  26.12.2020, 10:57
@martinreschke
...entsteht eine  Pattsituation. Hierfür muss noch kurz eine andere Regelung zur Vorfahrt geklärt werden.

Vielen Dank für die nachträgliche Bestätigung meiner ursprünglichen Antwort.

Ich kenne natürlich die Regel wie sie @crack beschrieben hat, brauch ich nicht googeln.

Da es allerdings zwei Linksabbieger gibt, würde der Gelbe den Roten blockieren, wenn er zuerst bis zur Mitte fahren würde. Lt. Bild ist die Kreuzung nämlich nicht groß genug für so ein Manöver.

Solltest vielleicht selbst mal über eine Nachschulung nachdenken.

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martinreschke  26.12.2020, 13:02
@lilatrudi Das sagt die StVO: § 9 StVO – Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Beim Linksabbiegen kreuzt du die Fahrspur des Gegenverkehrs. Deshalb gilt – unabhängig davon, ob die Vorfahrt durch Licht- oder Verkehrszeichen, die Grundregel rechts vor links oder durch Weisungen eines Polizisten geregelt ist – immer:

  1. Wer nach links abbiegt, muss auf entgegenkommende Fahrzeuge, die geradeaus fahren oder nach rechts abbiegen, Rücksicht nehmen und diese zuerst fahren lassen. Das gilt auch für Straßenbahnen oder Radfahrer auf einem Radweg.
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martinreschke  26.12.2020, 17:49
@lilatrudi

Ich versuche dir die Theorie drüber zu bringen . Die Praxis sieht oft anders aus. Gerade dann wenn es knallt, hast du mit deiner Meinung das Nachsehen. Ich wollte es dir nicht sagen um nicht bevormundend dir gegenüber aufzutreten. Jetzt sage ich es dir als langjähriger Fahrlehrer und Prüfer für alle Fahrerlaubnisklassen. Auch wenn du mir jetzt die Rente verdienst, hat sich die StVO nicht geändert. Ich möchte auch mal wissen wer dein Fahrlehrer war, falls du eine Fahrschule besucht hattest.

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lilatrudi  26.12.2020, 22:55
@martinreschke
...als langjähriger Fahrlehrer und Prüfer für alle Fahrerlaubnisklassen.

Jetzt bin ich etwas schockiert.

Du zitierst @crack, mit dem ich völlig konform gehe.

"Das ist ein Sonderfall. ...Sollte der Platz ...nicht ausreichen muss irgendjemand auf sein Recht verzichten und gibt entsprechende Handzeichen."

Genau das, was ich in laienhafter Kurzform geantwortet habe.

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martinreschke  26.12.2020, 23:25
@lilatrudi

Lese den Paragraphen 8 und 9 und lege mir nichts in den Mund was ich nicht geschrieben habe. Sonderfall steht nicht in der StVO, wird aber von einigen im Net gern so dargestellt. Platz nicht ausreichen bezieht sich Nichtraucher normale breite Straßen sondern um enge oder unübersichtliche Wege und Straßen. So steht es auch in der StVO. Nur lesen musst du da und nicht interpretieren was einem genehm ist oder nicht richtig verstanden wird. Rechts vor links ist schnell und leicht gesagt, da braucht man nicht zu überlegen, wird es dann schwieriger, andere sagen ein Sonderfall, sollte man auch andere Paragrafen heranziehen, hier der 8er.

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martinreschke  26.12.2020, 23:36
@martinreschke

und der 9er. Um allen sich anbahnenden Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen gibt es den Paragraph 1 mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Da erfolgt notfalls die Verständigung untereinander mit Handzeichen.

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lilatrudi  27.12.2020, 14:32
@martinreschke
...lege mir nichts in den Mund was ich nicht geschrieben habe.

Habe ich nicht, befolgte nur deine Anweisung und daraus habe ich zitiert:

...lese bei crack dann erspare ich mir dass.

Beantworte doch einfach nur klipp und klar die Frage: "Wer hat Vorfahrt?" und vielleicht auch "In welcher Reihenfolge darf gefahren werden ?".

Strikt nach Paragraph 8 u.9 funktioniert es hier nämlich nicht wirklich.

...Paragraph 1 mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Da erfolgt notfalls die Verständigung untereinander mit Handzeichen.

Entspricht sinngemäß meiner (von dir gerügten) Antwort.

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Hier ist gegenseitige Verständigung nötig.