Was für ein Auto war das?

2 Antworten

Jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen muss einen Unfallhilfsdienst betreiben und die Fahrzeuge davon dürfen nach §52 StVZO mit blauem Blinklicht und Folgetonhorn ausgestattet werden, da sie für die schnelle Abwicklung von Störungen anderen Verkehrsteilnehmern nach §38 StVO anordnen dürfen, freie Bahn zu schaffen.

Die ODEG muss das entsprechend für ihre Strecken auch vorhalten.

https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/137728/Parchim_-_ODEG_-_Unfallhilfswagen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr

Wenn Es in ODEG Farbe war, dann ist das KEIN POLIZEIAUTO.

Wenn es Blaulicht drauf hat, dann kann und Darf Es unter besonderen Umständen (zwecks Verkehrslenkung oder Unfalldienst) mit Blaulicht Fahren.

Haben Wir hier in Hamburg, mit der Hochbahn, auch.