unterschriftenfälschung frage

10 Antworten

Wenn die Unterschrift bei einem Zeugnis gefälscht wird ist dies Urkundenfälschung, da das Zeugnis rechtlich als Urkunde angesehen wird. Bei Klassenarbeiten ist die Gesetzlage und die herrschende Meinung schwammig, allerdings ist im Zweifel zu sagen, dass dies voraussichtlich auch als Urkundenfälschung gewertet wird. Ich bezweifle allerdings, dass es bei normalen Klassenarbeiten zur Anzeige gebracht wird. Die höchste Strafe, die ich für wahrscheinlich halte ist ein Verweis.

Wenn in einer Arbeit nicht dransteht dass es deine Eltern unterschreiben müssen, denke ich nicht. Weil dann weiß man ja nicht wer unterschreiben soll. Aber im Zeugnis steht glaube ich drunter "Unterschrift der Eltern", dann ist es Urkundenfälschung.

Das ist die Höhe!!!! Warum wird eine solche Frage nicht gestoppt oder gelöscht? Sich Rat holen für die Konsequenzen aus einer Straftat, sollte hier nicht möglich sein!


KnastSpast 
Fragesteller
 24.04.2012, 07:22

Ich moechte mich nur vorbereiten suf das was auf mich zu kommt.

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Das ist juristisch gesehen Urkundenfälschung.

§ 267 StGB

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Das ist eine Straftat und grade Zeugnisse werden ja später mal den Arbeitgebern vorgelegt außerdem ist das ja auch ein Vertraunsverbruch deinen Eltern gegenüber....