Üble Nachrede, ja oder nein und wie beweisen? Gibt es noch andere Optionen?


16.05.2024, 22:32

Außerdem wurde mir weder die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen, noch wurde mir überhaupt gesagt, um wen es sich bei der/den belästigten Person(en) handelt.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegen das Hausverbot kann man nichts machen, die haben das Hausrecht - so wie du auch in deiner Wohnung davon Gebrauch machen und bspw. die Vertreter dieser Einrichtung nicht reinlassen darfst, sollten sie dich besuchen kommen. Ich habe in meiner früheren Wohnung auch Hausverbote erteilt, weil ich bestimmte Leute da nicht haben wollte.

Allerdings kannst du gegen üble Nachrede und Verleumdung durchaus Anzeige erstatten. Ich habe das in einer anderen Sache - da ging es um beleidigende Gerüchte, die rumerzählt wurden und nicht stimmten - gegen die selbe Person zweimal gemacht und hatte damit Erfolg.

Die Frage ist, ob jemand für dich aussagt - und ob sie mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit gehen. Sollten sie das tun, würde ich mich umgehend wehren und gebe dir den Rat, dich zu informieren.

Außerdem wurde mir weder die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen, noch wurde mir überhaupt gesagt, um wen es sich bei der/den belästigten Person(en) handelt.

Frage nach, z.B. bei der Rechtsberatung des Amtsgerichts oder des VdK (ja, die haben sehr gute Experten und können helfen), ob so ein faules Spielchen überhaupt zulässig ist und verweigere bis dahin jegliche Aussage gegenüber dieser Einrichtung - erst wenn geklärt ist, dass das so geht bzw. wenn geklärt ist, dass es so nicht geht und sie Ross und Reiter nennen müssen.

Es ist möglich, dass so ein Vorwand auch benutzt wird, um Leute abzuschieben oder jemandem den Rest zu geben. Ist alles schon vorgekommen, gerade Frauen gegen Männer sind da ganz schnell dabei und voller hinterlistiger Gemeinheiten speziell im "sozialen" Bereich. Wenn die jemanden als schwach oder krank usw. einstufen oder merken, dass sie die Möglichkeit haben, machen sie es oft und klatschen sich noch gegenseitig ab weil sie wissen, damit auch dank der Hilfe grundsätzlich frauenfreundlicher und nicht objektiver Richterinnen und Gutachterinnen durchzukommen, wenn nicht interveniert wird.

Genau aus dem Grund halte ich als Mann mich von solchen Einrichtungen auch fern. Denunziert ist immer schnell und gerade wo viele Frauen sich die Augen auskratzen und den Männer erst recht, ist so was schneller passiert als gedacht, wird auch auf Kinder mit Fangfragen eingewirkt und allerhand gelogen und instrumentalisiert, es sei nur an die Flachslanden-Prozesse von ca. 1992/93 sowie an fragwürdige Institutionen à la Zartbitter und Wildwasser erinnert - eine Finte nach der anderen und ein großer deutscher Justizskandal der 90er, aber diverse volllommen unschuldige Männer mussten danach rehabilitiert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

jan2899 
Fragesteller
 17.05.2024, 14:47

Hallo,

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort.

Bei dem Hausverbot hatte ich mich vor allem gefragt, ob das in städtisch betriebenen, pädagogischen Einrichtungen auch so einfach möglich auszusprechen ist, wie auf Privatgrundstücken. Ich meine z.B. ein Ladendetektiv im Supermarkt darf einen doch auch nicht einfach beschuldigen etwas geklaut zu haben, wenn er nichts bei einem findet und trotzdem Hausverbot geben oder?

Das ist die Angst, die ich habe. Ich befürchte, dass die da alle solange manipulieren würden bis die gegen mich aussagen. Und da ich nicht weiß, wer das alles verbreitet hat und worauf sich dieser Vorwurf beziehen könnte, kann ich ja nicht mal sicher sagen, ob das komplett unwahr ist.

Es ist möglich, dass so ein Vorwand auch benutzt wird, um Leute abzuschieben oder jemandem den Rest zu geben.

So fühlt sich das für mich auch an. Die erste und ursprüngliche Begründung weshalb ich nicht mehr kommen sollte war nämlich auch, dass die mit meinen psychischen Erkrankungen nicht mehr fertig wurden (traurig für Pädagogen) und als die gemerkt haben, dass ich denen das nicht abgekauft hab, kam das Argument der Belästigung. Es klingt für mich sehr vorgeschoben.

Aber da halt immer alles nur mündlich abgelaufen ist und ohne Zeugen für mich ist es leider sehr schwer zu beweisen.

Andererseits könnte ich hoffen, wenn ich die anderen Besucher als Zeugen angäbe und die damit die Wahrheit sagen müssten, dann jemand "umfällt".

Es grüßt herzlich,

jan2899

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Da hilft wohl nur ein Schiedsmann. Man müsste allerdings jemanden finden, der diese Gerüchte bestätigt.

Du kannst nichts beweisen und somit wird es nichts bringen

und die Einrichtung hat Hausrecht und sie dürfen dir Hausverbot erteilen.