Sonderzahlung verweigern?

2 Antworten

Müsste man in den Vertrag schauen. Solang ein sachlicher Grund das rechtfertig, ist es aber zumindest nicht abwegig.

Yumitori  09.05.2024, 20:40

Genau, wenn der Kündigungstermin innerhalb eines halben Jahres nach dem Termin der Bonuszahlung liegt, darf die Bonuszahlung einbehalten oder zurückgefordert werden.

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Das kommt darauf an, zu welchen Bedingungen ein solcher "Bonus" ausgelobt wurde. Meist ist die Bedingung, ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.

onetlttle 
Fragesteller
 06.05.2024, 16:01

Hat sie, sie wird nur eben wechseln, war aber bis zum stichtag für die zahlung komplett dort beschäftigt :)

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DerHans  06.05.2024, 16:07
@onetlttle

Das bedeutet, dass sie VORHER fristgerecht gekündigt hatte. Damit wäre sie NICHT mehr im ungekündigten Verhältnis.

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onetlttle 
Fragesteller
 06.05.2024, 18:39
@DerHans

aber nicht vor dem 1.3. Und es war nur eine mündliche ##Zusage, keinerlei vertrag etc.

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