Sonderzahlung verweigern?
Guten Tag an alle,
Meine Freundin hat in ihrer Ausbildung das Problem, eine provokante und impulsive Vorgesetzte zu haben. Da meine Freundin geplant hatte, nach der Ausbildung sich nach einer neuen Arbeitsstelle umzusehen, behielt ihre Vorgesetzte die Bonuszahlung ein. Dürfen Arbeitsmäßige Sonderzahlungen selektiv nicht ausgeschüttet werden?
2 Antworten
Müsste man in den Vertrag schauen. Solang ein sachlicher Grund das rechtfertig, ist es aber zumindest nicht abwegig.
Genau, wenn der Kündigungstermin innerhalb eines halben Jahres nach dem Termin der Bonuszahlung liegt, darf die Bonuszahlung einbehalten oder zurückgefordert werden.
Das kommt darauf an, zu welchen Bedingungen ein solcher "Bonus" ausgelobt wurde. Meist ist die Bedingung, ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
Das bedeutet, dass sie VORHER fristgerecht gekündigt hatte. Damit wäre sie NICHT mehr im ungekündigten Verhältnis.
Hat sie, sie wird nur eben wechseln, war aber bis zum stichtag für die zahlung komplett dort beschäftigt :)