Sollte man für nichts bestraft werden, wenn man betrunken ist und Straftaten begeht?

12 Antworten

Lesetipp aus https://www.bussgeldkatalog.org/unzurechnungsfaehigkeit-schuldunfaehigkeit/#unzurechnungsfaehigkeit_erwiesen_wie_faellt_die_strafe_aus

Unzurechnungsfähigkeit erwiesen: Wie fällt die Strafe aus?
Wie bereits kurz erwähnt, bedeutet eine erwiesene Schuldunfähigkeit nicht, dass der betroffene Fahrer gänzlich ohne Strafe davonkommt. Jedoch verhält es sich so, dass Personen, die zur Tatzeit unzurechnungsfähig waren, beispielsweise bei Alkohol am Steuer, nicht mit einer Freiheitsstrafe oder einer hohen Geldstrafe rechnen müssen. Im Gegenzug kommt es möglicherweise zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus, wo die seelischen Probleme behandelt werden.

Nun gibt es noch den https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323a Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

Pech gehabt, absichlich saufen und Freibrief klappt leider auch nicht.

Nicht zu Ende gedacht: Wer kann, allemal im Nachgang, sicher beweisen, dass der Vollrausch zum Wegfall der Schuldfähigkeit geführt hat? Bestenfalls gibt es noch einen Promillewert, aber das wäre schon reichlich wenig, der Versuch, sich womöglich durch sog. Nachtrunk der Verantwortung entziehen zu wollen, sehr groß, wie überhaupt die Versuchung, auf fehlende Zurechnungsfähigkeit zu plädieren, weil man besoffen war und deshalb nicht bestraft werden könnte.

Ich halte es schon jetzt für einen eher faulen Kompromiss, dass das überhaupt als strafmildernder Grund anerkannt wird. Immer daran denken: Das Opfer hat immer lebenslänglich.

Ich würde schon ja sagen.
Klar, du bist in diesem Moment nicht Herr deiner Sinne und kannst es auch nicht wirklich steuern, aber vielleicht hilft die Straftat dir das nächste Mal dabei, erst gar nicht so viel zu trinken, damit es auch nicht mehr zu so was kommen kann!

Man macht Dinge nicht unbewusst, wenn man Alkohol getrunken hat, da müsste man schon im Koma liegen, dass der Denkvorgang unmöglich ist.

Auch im alkoholisierten Zustand sollte eine Verantwortung getragen werden und Straftaten geahndet werden.

Alkoholeinfluss sollte nicht Straftaten kleiner reden und weniger bestrafen

Es gibt den Tatbestand "Vollrausch" mit dem du abgeurteilt werden kannst, wenn du zu besoffen für schuldfähig bist.