Privatparkplatz Schilder reichen oder doch Kette?

5 Antworten

Wenn jemand auf deinem gekennzeichneten Privatparkplatz parkt, dann darfst du ihn abschleppen lassen, oder mit einer Vertragsstrafe belegen, die zwischen 20 und 40 Euro liegen darf. :D
Schreib' mal auf das Schild, dass widerrechtliches Parken mit Abschleppen und/oder Vertragsstrafe geahndet wird, dann geht's vielleicht auch ohne Kette.
Und dass dein Nachbar da so lapidar mit umgeht, dass du das nicht willst, finde ich auch nicht gut.
*edit*
https://www.bussgeldkatalog.de/privatparkplatz-kennzeichnung/#:~:text=Muss%20man%20einen%20Privatparkplatz%20kennzeichnen,wenn%20dort%20jemand%20unberechtigt%20parkt.

Und wenn ich mal jemanden abschleppe, wen rufe ich an?

Einen örtlichen Abschleppdienst.

Die Kosten für den Abschleppvorgang musst du erst mal selbst vorstrecken und dir anschließend zivilrechtlich von dem Störer wiederholen.

Also zur rechtlichen Lage kann ich da nichts sagen. Aber ein Beispiel aus meinem Leben: das Wohnhaus gegenüber von meinem mehrfamilienhaus hat auch die Parkplätze draußen an der Straße auch dort parken immer wieder fremde Menschen und die hausbewohner ärgern sich.

(Wir haben eine Tiefgarage)

Ich denke eine Kette ist das einfachste dann können die fremden Menschen nicht dort parken und du hast deine Ruhe. Weil willst du jedes Mal ein Abschleppwagen rufen und das ganze Theater anfangen? Ich glaube eine Kette oder einen schiebetor /tor ist es einfachste und du hast deine Ruhe.

Derjenige, der den Abschleppdienst ruft, muss ihn bezahlen (Privatgrundstück). Dass kannst du dann natürlich dem Fahrzeugbesitzer in Rechnung stellen. Ob er bezahlt, wirst du dann merken.

einfacher und weniger Streit dürfte die Kette sein.

Ich hätte dem Nachbarn was gehustet. Die Parkplätze sind durch die Schilder ausreichend gekennzeichnet und dann hat der da auch nichts zu suchen. Beim nächsten Mal einfach abschleppen lassen und ihm die Kosten in Rechnung stellen.


sassenach4u  11.05.2024, 17:03

Muss er aber erst einmal verauslagen und sich ggf. dann per Zivilklage wiederholen. Kostet alles ordentlich. Da ist eine Kette viel billiger, oder die umklappbaren Bügel

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