Nach eigener Kündigung und neuen Arbeitsverhältnis steuerklasse 6?
Hallo und zwar habe ich ein Problem ich habe bis zum 31.7.19 mein Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Post gekündigt am 1.8 habe ich mein neues Arbeitsverhältnis angefangen ich bekomme immer am 15. Mein Gehalt bei der Post heute habe ich es gehabt und 1406 netto rausbekommen normalerweise bekomme ich immer um die 1600 Euro raus so jetzt dazu ich habe noch 17 Urlaubstage abgegolten bekommen zusätzlich und ein paar wenige Überstunden jetzt meinten die ich würde in die steuerklasse 6 oder so eingestuft ich kann mir das nicht erklären das ich so wenig Geld noch bekommen habe nachdem noch 17 Arbeitstage abgegolten wurden dann hätte ich mir die auch nicht auszahlen lassen müssen.
4 Antworten
Da dürfte der Sachbearbeiter etwas falsch buchen wollen. Er tut so, als ware das Gehalt für August (und somit ein zweites Arbeitsverhältnis). Er muss es aber als Juli-Gehalt verbuchen.
Fordere sie nochmals auf, das Gehalt korrekt als Juli-Gehalt mit der richtigen Steuerklasse zu buchen. Da Du im August dort nicht mehr tätig bist, ist eine Auszahlung als August-Gehalt unzulässig.
Wenn Du sicher gehen willst, wende dich an das Finanzamt und Frage dort nochmal nach.
Da Du im August dort nicht mehr tätig bist, ist eine Auszahlung als August-Gehalt unzulässig.
Wenn die Auszahlung erst im August erfolgte, erfolgt auch die Versteuerung im August.
Die Auszahlung erfolgt erst im August aber das ist ja kein Gehalt für August sondrn Gehalt für den Juli wenn das rechtlich ist dann wäre das ja so das ich für viel weniger Geld gearbeitet hätte im Juli und dafür noch Urlaubstage verschenke
Da es sich um eine Einmalzahlung hast Du prinzipiell recht, übersiehst aber zwei Punkte:
- Wenn die Gehaltsauszahlung grundsätzlich (leicht) zeitversetzt erfolgt, ist dieser Versatz bei der Zuordnung auszugleichen.
- Bei Auszahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Einmalzahlungen dem letzten Tätigkeitsmonat zuzuordnen.
Hi,
ich glaube, wenn der alte Arbeitgeber einen noch nicht von den Sozialversicherungsleistungen abgemeldet hat, ein neuer Arbeitgeber aber anmeldet, fällt man in Steuerklasse 6. Habe ich zumindest erst kürzlich gehört; obs stimmt, weiß ich nicht.
Wenn Du also noch beim Arbeitgeber gemeldet sein solltest, weil Du ja noch Lohn bekommen sollst, dann würde das schon passen...
Zur Info: in Steuerklasse 6 erhält man vom Zweitjob garde mal ca. die Hälfte des Lohns. Ohne Überstunden und so wäre daher wohl weniger rausgekommen.
Gruß
die Meldung in der Sozialversicherung hat genau was mit den Steuerklassen zu tun?
Du kannst lesen?
Meine Antwort began mit "ich glaube" und der Satz endete mit "Habe ich zumindest erst kürzlich gehört; obs stimmt, weiß ich nicht." und jetzt überlege mal wie viel Ahnung ich von Steuerklassen habe?!
Hätte ja sein können. Vieleicht gibt es ja den richtigen Denkanstoß.
Und wo ist Deine Antwort auf die Frage oder kannst Du nur kritisieren?
ich frage mich, warum du hier Antwort gibst, wenn du keine Ahnung hast. Super Hilfe für den Fragesteller .....
die Frage wurde bereits ausführlich durch andere beantwortet, warum soll ich noch eine Antwort geben? oder erfindest du jedes mal das Rad neu?
Ich frage mich, warum Du hier kritierst aber selbst keine wertvollen Beitrag leistet? Wo ist Dein achsotoller Beitrag zur Frage? Oder haste etwa keine Ahnung vom Thema?
Wenn Du nichts zu tun hast, dann brauchst Du nicht andere mit Deinen sinnlosen Diskusionen nerven.
Ich habe nur einen Denkanstoß gegeben; hätte ja sein können das was dran ist.
Und jetzt hör auf zu nerven und meine Antwort zu "verschandeln". Leiste mal lieber selbst einen sinnvollen Beitrag.
Ab jetzt ignoriere ich weitere "Diskusionen"
nochmal: Die Frage wurde bereits beantwortet.
du hast also ein Problem damit, wenn FALSCHE Antworten kritisiert werden. mademyday! Antworten geben, aber den Gegenwind nicht vertragen! diese Leute LIEBE ich!
byhteway:
ICH brauche deine Antwort nicht zu verschandeln, diese hast du bereits selbst durchs Schreiben verschandelt.
reagierst du auf Arbeit auch so auf Kritik?
deine armen Arbeitskollegen und vorallem: der arme Chef!
Steuerklasse 6 kommt zur Anwendung wenn du zwei versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse hast. Oder wie hier, wenn parallel noch das alte Arbeitsverhältnis noch abgewickelt wird.
Die Steuer, die du zuviel gezahlt hast, bekommst du dann aber im nächsten Jahr zurück.
Hallo aber mein alt3s Arbeitsverhältnis war bis zum 31.7 und am 1.8. War das neue ich verstehe das nicht das beruft sich schliesslich auf fast 1000 Euro
Ja dann sollen die es eben korrigieren. Oder geht die Kündigung bis zum Mitte des Monats?
Dann würde es ja eigentlich stimmen.
Nein mein altes Arbeitsverhältnis ist bis zum 31.7 gewesen
Was kann ich da machen ich habe bei dem Personal direkt angerufen das da was nicht stimmen kann die meinen aber das stimmt alles