Muss ich vor der Schriftlichen Abschlussprüfung arbeiten ( MFA Ausbildung )?

4 Antworten

Das musst du mit deinem Vorgesetzten klären. Rein gesetzlich gesehen gibt es dafür keinen Urlaubsanspruch

Ist die IHK für Dich zuständig? Dann gilt das hier:

http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/pruefungen/freistellung-fuer-pruefungen.html


https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/personalmanagement/ausbildung/dann-muessen-sie-den-azubi-von-der-ausbildung-freistellen/

Und dann findet sich noch dies:

https://www.experto.de/ausbildung/nach-der-pruefung-noch-in-den-ausbildungsbetrieb.html

Dann solltest Du es klären. Sinnig wäre,finde ich,d ass Du wenn nur nach der prüfung zur Arbeit musst. Bei uns wurden immer alle ganztägig freigestellt.

Frag den Betrieb, das ist nicht gesetzlich geregelt.

ist unterschiedlich, frag am besten deinem Chef.