Mieter verbietet Katzen?

5 Antworten

Von Experte DaLiLeoMishu bestätigt

Ein grundsätzliches Verbot von Katzen ist ungültig. Der Vermieter muss klar ein Verbot begründen (z.B. Allergie eines Nachbarn/Attest vom Arzt)

https://www.test.de/Haustiere-Mietwohnung-5767892-0/#:~:text=Katzen%20in%20der%20Mietwohnung,-Katzen%20gelten%20mietrechtlich&text=Vermieter%20müssen%20die%20Haltung%20einer,119%20C%20130%2F14).


Kfkeldkxkwkekx 
Fragesteller
 19.05.2024, 12:23

Mein Vermieter schrieb nur das Haustiere nicht erlaubt sind

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Krawallbotz  19.05.2024, 12:26
@Kfkeldkxkwkekx

Dann solltest du deinem Vermieter noch mal erklären, das ein generelles Haustierverbot nicht zulässig ist.

Zur Not hole dir Hilfe vom Mieterschutzbund.

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Kfkeldkxkwkekx 
Fragesteller
 19.05.2024, 12:27
@Krawallbotz

Könnte ich nun die Katzen nicht behalten und mich auf die Aussage ausruhen das Haustiere nicht erlaubt sind ?

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DaLiLeoMishu  19.05.2024, 13:18
@Kfkeldkxkwkekx
Könnte ich nun die Katzen nicht behalten und mich auf die Aussage ausruhen das Haustiere nicht erlaubt sind ?

Das liest gerade so an, als wolltest du das Haustierverbot als Grund nehmen die Katzen wegzugeben. Richtig? Oder ist dein Satzbau nur unglücklich gewählt?

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Kfkeldkxkwkekx 
Fragesteller
 19.05.2024, 13:23
@DaLiLeoMishu

Oh, ich meinte das der Vermieter schrieb Haustiere sind verboten und ich daher eine Grundlage habe sie zu behalten, da man Haustiere pauschal nicht verbieten darf

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Kfkeldkxkwkekx 
Fragesteller
 19.05.2024, 14:18
@DaLiLeoMishu

Nun es sind reine wohnungskatzen, aber der Vermieter sagt trotzdem Haustiere sind nicht erlaubt

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Ich würde mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und in einem vernünftigen Gespräch nachfragen. Eventuell kann man ja schriftlich festhalten, dass du für jegliche Schäden haften wirst. Viel Erfolg.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn Kleintiere vertraglich erlaubt sind (wozu auch Katzen zählen) oder nichts im Vertrag steht, dann benötigt man nicht die Erlaubnis des Vermieters.

Verbieten darf der Vermieter Haustiere / Katzen nur dann, wenn ...

  1. ... es wirklich extra individuell dem Vertrag hinzugefügt und gemeinsam vereinbart wird. Pauschale Verbote, die man an Formulierungen wie "jegliche Tierhaltung ist verboten" erkennt, sind unzulässig und damit unwirksam. Zu schreiben, dass erst der Vermieter gefragt werden muss, ist jedoch erlaubt und daran muss man sich dann auch halten.
  2. ... sachliche Gründe vorliegen, wie zb eine zu kleine Wohnung für Hunde und Katzen oder dergleichen. Heißt, es darf keine persönliche Abneigung des Vermieters sein und da man eventuelle Schäden ggf selbst beseitigen muss, ist auch dies kein Grund.

Hält man unerlaubt, vertragswidrig, eine Katze, kann einem natürlich die Wohnung gekündigt werden, aufgrund des Vertragsbruchs.

Katzen fallen beim Mietrecht unter Kleintiere und können nicht verboten werden.

Auch muss man für Kleintiere keine Erlaubnis beim Vermieter einholen bzw diesem bescheidsagen.

Also viel Spaß mit den Kitten ;)


Anonym83829  19.05.2024, 12:20

Quatsch! Katzen zählen eben NICHT als Kleintiere.

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Krawallbotz  19.05.2024, 12:23

Das stimmt so nicht

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