Mieter Fristlose Kündigen, wegen mehrmaligem aggressiven Verhalten?
Und zwar der Mieter einer Freundin, ist aggressiv gegenüber ihrer Behinderten, Bettlägrigen Mutter (Hausherrin) geworden, die aber noch fit im Kopf ist, hat sie bedroht, beschimpft und beleidigt und gegen das pflege Bett gehauen.Davor bestand ein freundschaftliches Verhältnis bis zu diesem Tag. Sie hat den Vermieter wegen seinem Verhalten abgemahnt, kurze Zeit später wurde er wieder Aggressiv, gegenüber ihrem Vater (Hausherr). Er wurde davor schon mehrer Male aggressiv nur nicht in diesem Ausmaß. Kann sie, denn Mieter wegen diesem Verhalten fristlos kündigen? Da diese Mietverhältnis so weiterhin nicht tragbar ist.
5 Antworten
Es muss schon nicht nur einmal passieren sondern mehrmals und wenn das dann soweit ist kannst du ihn fristlos kündigen
bedroht, beschimpft und beleidigt und gegen das pflege Bett gehauen
Es gibt hoffentlich Zeugen und ein ärztliches Attest.
Schon dieses einmalige Ereignis hätte zu einer fristlosen Kündigung gereicht. Die Wiederholung nach Abmahnung dann erst recht.
Also: Ab zum Rechtsanwalt. Dieser soll eine fristlose Kündigung zustellen und Deine Freundin ggf. bei einer Räumungsklage vertreten.
Oder fristgerecht kündigen und 3 Monate irgendwie rum kriegen?
Bitte: Wer wem? Vermieter/Mieter? Konfusion!!
Nein, die vraussetzung dafür wäre eine körperverletzung, wie z.b. schlagen, treten, spucken usw., die wurde aber (noch) nicht erfüllt, daher und selbst wenn, dafür braucht es beweismittel.
Natürlich kann man fristlos kündigen. Beweismittel, bzw. Zeugen dürften vorhanden sein und einer evtl. Räumungsklage könnte man daher ruhig entgegen sehen.