Kann man die Maßnahme verweigern?

7 Antworten

Eine Maßnahme musst du nicht machen.

Mich wollten sie damals auch mit aller Gewalt in eine Maßnahme stecken. Habe ihnen aber ein Strich durch die Rechnung gemacht...

Nennt sich nach meinem wissen Eigenbemühung. Musst dann aber auch nachweisen, das du Bewerbungen und so schreibst.

Nach meinem wissen dürfen sie dir nichts streichen, wenn du ein Praktikum machst. Denn das kann auch im Sinne einer Ausbildungssuche dienen.

Leider habe ich auch sehr oft feststellen müssen, das die Leute die dort 0 Plan haben. Musste nicht so oft zur Wehr setzen...unglaublich. denke mal das sie nur ihren Standart verfahren Folgen.

Du willst mir doch nicht erzählen das du wegen der Maßnahme keine Zeit für Bewerbungen hattest, wie bewirbt sich denn dann eine Vollzeit arbeitende Person, wenn sie eine neue Beschäftigung sucht ?

Ob du dich da letztes Jahr schon beworben hast oder nicht spielt doch keine Rolle, die Situation kann ja jetzt anders sein und sie suchen Arbeitskräfte bzw.Azubis.

Ist das Praktikum denn vorher beantragt und bewilligt worden ?

Auch wenn du keine Leistungen beziehst !

Wenn du für die Ablehnung der angebotenen Maßnahme keinen wichtigen Grund vorweisen kannst, der dann auch anerkannt wird, kann und wird es passieren das sie dich als Arbeit bzw.Ausbildung suchend bei der Familienkasse abmelden und dann würde es kein Kindergeld mehr geben bzw.du müsstest dann der Familienkasse deine ernsthaften Bemühungen ( Absagen auf Bewerbungen ) selber nachweisen.

Dein Nebenjob ist hierbei irrelevant, solange es sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, du also monatlich mehr als 450 € Brutto laut Arbeitsvertrag verdienen würdest.

Wenn sie sinnlos ist kannst du die Maßnahme per Widerspruch ablehnen.

Ansonsten kannst du der Familienkasse deine eigenbemühungen auch dadurch zeigen das du ihnen bewerbungsnachweise vorzeigst.

Das Problem ist das die immer einen Grund finden das die Maßnahme Sinn macht. Ich würde darüber noch einmal reden und deine Eltern z. B. mit zum Gespräch nehmen. Ansonsten einfach abnicken und dann kannst du dich immer noch krankschreiben lassen. Im Grunde ist es bei dir alles recht harmlos, da es nur ums Kindergeld geht, nicht wie bei vielen um Hartz4

Sinlose Maßnahmen kann man verweigern teile mal mit das du dich da bewerben sollst wo du dich schon ein Jahr vorher beworben hast du kannst ja nichts dafür das die so spät mit den Adressen kommen falls du welche bekommen hast!

Auch wärend einer Maßnahme kann man sich bewerben den man schreibt ja in etwa immer dasselbe und für ein Vorstellungstermin muss man dich auch von der maßname freistellen!

Außerdem gilt grundsätzlich das man sich selbe rübe rdie Maßnahme informieren sollte damit dir so ein mist nicht wieder Angetan wird!