Kann ein Anwalt meine IP Adresse herausfinden?
Hallo,
eine Freundin hat in den Sozialen Medien jemanden einmal mit einem Fake Account angeschrieben (nichts schlimmes,die wahre Identität aber natürlich geheim gehalten).
Die angeschriebene Person meinte direkt das sie es an ihren Anwalt weiterleitet um die IP rauszufinden.
Das dürfte doch garnicht so einfach gehen oder irren wir uns?
3 Antworten
Erstmal:
Schämt euch, für das was ihr macht.
Weiterhin muss man erstmal einen Anwalt kontaktieren und bezahlen, der das Ermitteln anfängt. Im Endeffekt ist es vergebene Liebesmüh' wenn einmal was vorkommt und sonst nichts weiter zu beweisen ist.
Da gibt es wichtigere Dinge im Leben, als sich mit sowas zu befassen.
Dennoch solltest du dir im Klaren sein, dass du bei mehrmaligen Verstößen vielleicht ärger mit Facebook bekommst. Lass den Mist mit Fake Accounts was du hier ja auch offen zugegeben hast und weiterhin gehe ich auch davon aus, dass du Cybermobbing betreibst und ich dir wünsche, dass du mal richtig Ärger bekommst, oder zumindest, dass der Angeschriebene erfährt, wer dahinter steckt. Solche Feiglinge halten sich ja immer schön bedeckt oder verschwinden in der Ecke oder hinter den Leuten. Alle an den Pranger wer so agiert!
Es ist in der Tat kein Cybermobbing gewesen , verstehe aber was du meinst!
Ihr irrt euch. Zumindest gewissermaßen.
Wenn ein gerichtlicher Beschluss erfolgt, ist es auch für den Anwalt relativ einfach möglich, die IP Adresse mit der der Account genutzt wurde, zu ermitteln.
Dazu muss er nur die Betreiber der Webserver befragen (mit dem gerichtlichen Beschluss, sonst geht es aus Datenschutzgründen natürlich nicht).
Wie ist das denn dann, findet die Person den jeweiligen Standort der IP (zb ein Café) heraus ? Oder tatsächlich alles ?
Provider, ungefähren Standort (kann einige km vom tatsächlichen Standort entfernt sein). Durch den Provider kann bei einem gerichtlichen Beschluss allerdings gefragt werden, wer denn der Inhaber ist, dann hat man den Namen des Inhabers, sowie seinen tatsächlichen Wohnort etc. schneller als man glaubt.
Bei einem gerichtlichen Beschluss ist es also auch egal wenn nichts schlimmes geschrieben wurde?
Der Beschluss muss ja irgend eine Grundlage haben. Also irgend eine Straftat, die ein in Kraft treten des Beschlusses sinnvoll macht.
Der Anwalt nicht. Die Strafverfolgungsbehörden können dem aber durchaus nachgehen.
Das denke ich nämlich auch,wenn wäre eine Anzeige(die absolut haltlos wäre, da nichts schlimmes geschrieben wurde) der erste Weg gewesen. Anstatt es an einen Anwalt zu übergeben .
meine Freundln hat aber jetzt doch schiss bekommen irgendwie , denke das hat die andere Person damit aber auch bezweckt
Ob ein in der Vergangenheit gerichtlicher Beschluss vorliegt(weil die Person angeblich schon mal angeschrieben wurde von einem Falke Account), weiß man nicht .