Ist das bei einer Dashcam Aufnahme erlaubt?

4 Antworten

Das Problem ist, das Ding sagt dabei gar nichts aus.

Ist Dir schonmal aufgefallen? Du stehst vorne als erstes an einer Haltelinie. Was tust Du, um die Ampel zu sehen? Du verdrehst den Kopf, duckst Dich etwas, sonst siehst Du das blöde Ding erst gar nicht.

Und Du siehst es gar nicht mehr, wenn Du noch mitten auf der Haltelinie bist.

Und so die Ampel in genau dem Moment umschaltet, wenn Du genau auf der Haltelinie bist, siehst das weder Du noch eine Dashcam. Dennoch ist das eine glatte Rotlichtfahrt.

Helfen würde die Aufnahme einer Kamera in einem Fahreug hinter dem Fahrzeug Deines Vaters. Die kann alles sehen, die Ampel, die Haltelinie und das Fahrzeug. Dann könnte man das, wenn dem nicht so wäre, entkräften, in dem man Bild für Bild auswertet, wo ist das Fahrzeug genau beim Umschalten der Ampel auf rot.

Und das ist auch genau die Sicht, die hinterherfahrende Polizeibeamte haben. Drum sehen die das, Du selbst nicht mehr. Zudem haben die das aufgrund ihrer Erfahrung so im Gefühl, was gleich knapp wird. Da fährt jemand auf eine Ampel zu, die schaltet auf Gelb um, dann müssen die nur noch 3 bis 4 Sekunden lang genau beobachten, wo ist das Fahrzeug, wenn die Ampel nochmal umschaltet - noch vorder Haltelinie, darüber oder dahinter. Davor oder drauf - Rotlichtfahrt, dahinter nicht mehr. Ist für die Tagesroutine, machen die jeweils x mal am Tag.

Drum hat man in solchen Situationen auch gerne mal den Eindruck, das war noch gelb, obwohl es das gar nicht war, man kann es selbst nicht sehen.


Havenari  18.12.2021, 10:46

Trotzdem lässt sich anhand einer Dashcam-Aufzeichnung schon ziemlich gut belegen, ob die Gelbphase schon beendet war oder nicht. Das Zeitintervall, nach dem die Ampel auf Rot springt, ist ja festgelegt.

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feinerle  18.12.2021, 11:36
@Havenari

Einerseits ja, andererseits wird das dann einen Gutachter beschäftigen. Man wird das erst auswerten lassen, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, aus Kostengründen. Bis dahin wird man das Ding einfach nicht verwenden.

Und sollte dabei rauskommen, das war eine Rotlichtfahrt, dann zahlt den Gutachter der Rotlichfahrer. Das ist dann jedoch alleine dadurch bereits teurer als der eigentliche Verstoß, von den Gerichtskosten ganz zu schweigen.

Wir sprechen hier schließlich von einem einfachen Rotlichtverstoß, welcher gerademal 90 Euro, irgendwas um die 30 Euro Bearbeitungsgebühr und einen Punkt in Flensburg kostet. Nur der Gutachter wird mehrere hundert Euro kosten.

Ob man das wirklich riskieren will? Also ich würde es nicht.

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Grundsätzlich ja. Dashcam-Aufnahmen werden zunehmend von der Polizei als Beweismittel akzeptiert, um strittige Situationen zu klären.

Zwar ist das dauerhafte Betreiben einer Dashcam ohne gegenwärtigen Anlass eine Ordnungswidrigkeit, jedoch hat sich gezeigt, dass Gerichte die Aufnahmen häufig dennoch als Beweismittel zulassen.

Man würde somit ein Bußgeld riskieren, würde aber dennoch ein brauchbares Beweismittel haben. Ist halt die Frage ob sich das bei einem Rotlichtverstoß lohnt, da auch das Bußgeld für die Dashcam hoch ausfallen kann.

Ich persönlich würde die Karte erst spielen wenn es um größere Sachen geht. Zum Beispiel Fahrerflucht und auf der Aufnahme ist das Kennzeichen zu erkennen oder sowas.


Ifcxff 
Fragesteller
 18.12.2021, 02:39

Es gibt aber glaube ich kein Bußgeld wenn es als Beweismittel zugelassen wird

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Ja, hätte es, im Zweifelsfalle sogar vor Gericht.