Führerschein Fahrerlaubnisklasse 3 bis wann ausgestellt?

3 Antworten

Der Führerschein der Klasse 3 wurde letztmalig am 30. Dezember 1998 ausgestellt, sofern nicht noch am 31. Dezember Prüfungen abgenommen wurden. Weil du zu diesem Zeitpunkt erst 17 warst, war für dich sowohl die Klasse 3 als auch die Klasse C1E ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Verstehe die Frage nicht ganz.

Wurden hier noch die Voraussetzungen für die Ausstellung der Führerscheinklasse 3 erfüllt?

Ja, sicher. Ansonsten hätte man ihn Dir nicht ausgestellt. Warum zweifelst Du daran?

matrix791  05.05.2024, 12:44

finde ich auch sehr komisch die Frage. grundsätzlich war es ja so- das ab dem 1.01.1999 nur noch nach dem neuen EU- recht Führerscheine herraus gegeben wurden. Also das Scheckkartenformat mit den neuen klassen.

Wie das da mit der Anmeldung war- weiß ich auch nicht- wann wurde der Führerschein gedruckt? da bin ich auch überfragt. oder gildete die abfrage bei der Führerschenstelle?

Aber im zweifel einfach auf den führerschein schauen- da steht es ja drauf- Endweder hat man nur B oder B , BE, C1, C1E und CE ( wenn man noch den 3er gemacht hatte)

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NinaNoe 
Fragesteller
 05.05.2024, 13:36

Mir wurde der Führerschein Klasse B ausgestellt. Jetzt möchte ich die Klasse BE zusätzlich haben.
Hätte mir die frühere Führerscheinklasse 3 zugestanden, müsste ich für den Anhängerführerschein keine Prüfung mehr ablegen.

Es ist zwar schon 25 Jahre her aber fragen kostet ja nichts, bevor ich viel Geld für den Führerschein ausgebe…

Ich wende mich mal an die zuständige Stelle.
Vielen Dank für die Antwort.

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bikerfan73  05.05.2024, 14:18
@NinaNoe

Wenn Du B hast, dann musst Du für E auch eine Prüfung machen. Ein Anrecht auf Klasse 3 hattest Du 1999 nicht mehr. Wahrscheinlich hast Du die Prüfung auch nach B abgelegt. Die unterschied sich von der der Klasse 3.

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Seit dem 1.1.1999 ist die FeV mit ihren bis heute bestehenden Fahrerlaubnisklassen in Kraft.

Klasse 3 gab es nur bis Ende 1998, als die StVZO noch die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Fahrerlaubnis war.